Das Schikanieren der Konsumvereine ist ja nun nichts Neues mehr; im Königreich Sachsen sind dafür schon viele Beispiele gegeben. Für das Vorgehen in Jena ist aber zweierlei charakteristisch, wodurch der Anlauf der hiesigen Mittelstandspolitiker das Gepräge einer gewissen, anderwärts nicht zu findenden Originalität erhält.
Erstens: daß man hier keine Umsatzsteuer will, sondern nur eine Einkommensteuer »bemessen nach dem Umsatz«. Jedes Kind weiß freilich, daß Umsatz einerseits und Einkommen, d. h. Gewinn aus dem Umsatz, anderseits in gar keiner Beziehung zu einander stehen, weil das eine beliebig groß und gleichzeitig das andere beliebig klein sein kann. Der Gedanke ist also höchst originell, unserem Gemeinderate das Problem aufzugeben, daß er das eine nach dem andern »bemessen« solle — und zwar, genau betrachtet, ein Einkommen, das überhaupt nicht existiert, nach einem Umsatz, der bei einem Konsumverein auch nicht existiert. Denn »Umsatz« im vernünftigen kaufmännischen Sinn kann niemand mit sich selbst haben, kann also auch eine Genossenschaft nicht haben, die Waren nur einkauft, um sie selbst zu verbrauchen, nicht um sie an andere weiterzugeben. — Man darf gespannt darauf sein, wie der Gemeindevorstand diese harte Nuß knacken wird. Der Vorschlag an sich aber zeugt schon von bösem Gewissen. Man hat den Mut nicht, offen und direkt die Umsatzsteuer zu fordern — damit wäre doch allzusehr der Katz die Schelle angehängt. Also sucht man ein Mäntelchen in der unschuldiger klingenden Forderung einer Einkommensteuer.
Zweitens ist für die Jenaer Mittelstandspolitik charakteristisch, daß sie ihre Prätensionen unter die Parole stellt: gleiches Recht für alle! — was zu tun man anderwärts sich noch nicht getraut hat. Also: gleiches Recht für alle! — weil alle anderen Bürger nur besteuert werden auf ihr Einkommen, ihren Erwerb, sind Konsumvereinsmitglieder zu besteuern auf ihre Ersparnisse; und ferner: gleiches Recht für alle! — weil alle Kaufleute nur besteuert sind auf ihren Gewinn, muß ein Konsumverein besteuert werden auf seinen Umsatz! — Dem einen Kommentar hinzuzufügen, wäre überflüssig. Wenn man also nicht annehmen will, daß die Berufung auf das Recht der reine Hohn hat sein sollen, ist es immerhin noch erfreulich, in den Kreisen des Gewerbevereins den guten alten Grundsatz: gleiches Recht für alle! so hoch gehalten zu sehen. Das verdient alle Sympathie, zumal in Steuersachen. Vielleicht übt der Gewerbeverein nach diesem Grundsatz auch einmal Kritik an dem notorischen Bestreben hiesiger Geschäftsleute, bei der Steuereinschätzung sich und ihre Freunde auf lächerlich kleines Einkommen veranlagt zu sehen — unter Hinweis darauf, daß doch die anderen, die der Steuerfiskus leichter fassen kann, ihren Erwerb auf Heller und Pfennig versteuern.
Überlassen wir aber nunmehr das steuerrechtliche Ungeheuer seinen Widersprüchen und fragen wir uns noch: welchen Zweck kann der Antrag haben? welche Absicht können die Antragsteller damit verfolgen wollen?
Daß die geforderte Besteuerung des Konsumvereins den hiesigen Kleinhändlern einen Vorteil bringen werde, kann ernsthaft niemand glauben. Da der Verein bei Abgabe der Waren zu den ortsüblichen Detailpreisen seinen Mitgliedern jetzt 10 Proz. gewährt, so ersparen die Mitglieder jetzt 10 Proz. auf ihren Verbrauch, wenn sie nicht bei den Kleinhändlern kaufen. Durch das geforderte Ortsstatut würde nun allerdings, bei 3 proz. Umsatzsteuer, diese Ersparnis auf 7 Proz. sich mindern. Wird aber wohl ein einziger deshalb vom Verein abgehen und einen Vorteil von 7 Proz. verschmähen, weil er nicht mehr 10 Proz. haben kann? Und wird auch nur ein einziger, der sonst dem Verein beitreten möchte, das unterlassen, weil eine Ersparnis von nur 7 Proz. ihm nicht mehr die Mühe lohnt?
Auf eine Verbesserung der Lage des Detailhandels in Hinsicht auf die Konkurrenz des Konsumvereins kann also der Antrag keinesfalls abzielen. Mit Forderungen der ausgleichenden Gerechtigkeit läßt er sich aber vollends nicht rechtfertigen; denn diese stehen ihm schnurstracks entgegen. Der Antrag dient daher weder einem materiellen Interesse seiner Befürworter, noch einem idealen Interesse der Allgemeinheit; das einzige, was er bezwecken und erreichen kann, ist: den Mitgliedern des Konsumvereins Nachteil, Schaden zuzufügen — sie zu strafen dafür, daß sie von den Rechten und Vorteilen der Genossenschaftsbildung Gebrauch zu machen sich erkühnen. Das beantragte Ortsstatut müßte also, falls es erlassen wird, den Titel führen: »Ortsstatut zur Schädigung des Konsumvereins.«
Wenn jemand etwas anstrebt, was ihm selbst nichts nützt und was auch nicht der Gerechtigkeit dient, sondern lediglich einem andern Schaden zufügt, so bezeichnet man das Motiv dessen mit dem Wort »Bosheit«. Vielleicht aber nehmen die Vertreter des Besteuerungsantrages Veranlassung, um wenigstens dieses Odium abzuwehren, den Antrag nachträglich noch so zu modifizieren, daß dabei ein Vorteil für die Kleinhändler herausschaut. Das könnten sie auf zweierlei Art. Wenn sie nämlich statt der 3 Proz. mindestens 10 Proz. Umsatzsteuer verlangen wollten, so würde ihnen wirklich genützt werden können. Denn damit wäre in der Tat dem Wettbewerb des Konsumvereins mit den Krämern die Spitze abgebrochen, der Vorteil des Genossenschaftswesens gegenüber dem Detailhandel wäre eliminiert, und die Krämerinnung könnte nunmehr von dem Ortsstatut eine wirkliche Besserung ihrer Geschäfte erwarten. Falls man aber sich nicht getraut, eine so hohe Besteuerung zu fordern, bliebe noch ein anderer Weg übrig, um zu einem Vorteil zu gelangen. Man müßte dem beabsichtigten Antrag noch einen Zusatz beifügen, etwa des Inhaltes: »Mehr als 3 Proz. Steuer auf den Umsatz kann man nicht gut beantragen. Uns, den Detaillisten, ist damit indes nichts genützt, denn dabei wird die Schädigung, die der Konsumverein uns zufügt, noch genau dieselbe bleiben. Nun soll doch aber die Maßregel dem »Mittelstand« dienen, nämlich uns. Wir setzen also als selbstverständlich voraus, daß die 4-6000 Mark, die der Gemeinderat künftig dem Konsumverein jährlich abknöpfen wird, nicht im Stadtsäckel verbleiben, sondern der Krämerinnung zur Verteilung an ihre Angehörigen überwiesen werden.« — Durch jene Abänderung oder diese Ergänzung wäre der Antrag wenigstens unter ein vernünftiges Motiv gestellt; ohne das eine oder das andere hat er nicht einmal das für sich.
Der Kritik scheint damit genug getan. Ich komme also nunmehr zu der Frage: Was kann der Konsumverein tun, um die ihm, d. h. seinen Mitgliedern, drohende Schädigung abzuwenden?
Zunächst wird man sich noch mit dem Gedanken trösten können: das neue Ortsstatut ist ja noch nicht da, und es ist wohl auch noch fraglich, ob der Gemeinderat den Antragstellern den Gefallen tun wird, es zu beschließen. — Daß unsere Stadtväter die ihnen vorgehaltene neue Steuerquelle als solche mit besonderem Wohlgefallen betrachten sollten, ist wohl kaum anzunehmen. Der Stadtsäckel kann freilich Geld immer brauchen. Aber ein Extraoktroi von 4-6000 Mark jährlich auf den Konsum gerade der wenigst bemittelten Bevölkerungsschicht — das wäre doch dreckiges Geld! Und wenn der Vorteil des Stadtsäckels bei der Entscheidung keine Rolle spielt, so hätte allerdings der Gemeinderat allen Grund, die Sache sich zehnmal zu überlegen — schon der Konsequenzen wegen. Wohin wollte man kommen, wenn — gleiches Recht für alle! — jede Interessengruppe, die sich darüber ärgert, daß die Interessen einer anderen Gruppe den ihrigen Abbruch tun, von der Stadt die Einführung einer Schädigungssteuer für ihren Gegner verlangen würde? Wenn das jetzt zugunsten der geärgerten Krämer geschähe, würden bald gar viele kommen. Zunächst könnten die Hausbesitzer und diejenigen, die gewerbsmäßig Mietshäuser zum Verkauf bauen, sich darüber beschweren, daß eine Baugenossenschaft — auch so eine Art Konsumverein! — ihren Erwerb beeinträchtige, indem sie selbst Häuser baut für den Bedarf der Genossen — und jene könnten nun eine Extrabesteuerung der Baugenossenschaft verlangen. Und dann würden die Barbiere kommen und klagen, daß sie in ihrem Erwerb geschädigt würden, weil immer mehr Leute sich die Bärte wachsen lassen — und denen zuliebe müßte nun die Stadt durch Ortsstatut gar eine Einkommensteuer, »bemessen« nach den Bärten, einführen; denn was den Krämern recht, ist den Barbieren billig. Und dabei wäre gar kein Ende abzusehen. Ob aber diese und andere Gründe den Gemeinderat wirklich zur Ablehnung des Antrages bestimmen werden, kann man nicht wissen. Denn dank der Teilnahmlosigkeit weiter Kreise der Einwohnerschaft in bezug auf öffentliche Angelegenheiten liegt bei ihm die Entscheidung in der Hand derselben Interessengruppe, die im Gewerbeverein das letzte Wort behalten hat. Mit der Möglichkeit der Annahme des Besteuerungsantrages im Gemeinderat muß also jedenfalls gerechnet werden.
Nun könnte der Konsumverein seine Hoffnung noch darauf setzen, daß vielleicht die Regierung einem derartigen Ortsstatut die Genehmigung nicht erteilen werde. Nach deren Stellungnahme zur Konsumvereinsfrage bei Beratung des § 4 des neuen Steuergesetzes ist in der Tat anzunehmen, daß sie die geforderte Sonderbesteuerung weder für vernünftig noch für gerecht ansehen wird. Zweifelhaft bleibt aber jedenfalls, ob ihr die rechtliche Handhabe gegeben ist, der Gemeindevertretung in den Arm zu fallen, wenn diese das betreffende Ortsstatut beschließt; denn in Sachsen hat bekanntlich gerade die Regierung die Schikanierungscampagne eingeleitet und die Rechtmäßigkeit der ihr dienenden Maßnahmen vertreten: Aber ganz abgesehen von diesem Zweifel würde ich es für durchaus verfehlt halten, wenn man durch Anrufen der Regierung die drohende Schädigung abzuwenden versuchen wollte. Das käme darauf hinaus, den Ruf der andern nach Polizei zu beantworten mit dem Ruf nach noch mehr Polizei. Wer Wert darauf legt, daß den Gemeinden ihr bißchen Selbstverwaltungsrecht nicht noch weiter verkürzt werde, soll solche Wege grundsätzlich nicht beschreiten. Der Selbstverwaltung wegen muß eine Gemeinde das Recht haben, auch Torheiten zu begehen, wenn sie nicht anders kann, und die Korrektur dagegen muß nicht von außen her gesucht werden, sondern von innen, bei den Bürgern selbst. Schließlich aber meine ich auch noch, daß, wer ein gutes Recht zu vertreten hat, sich schon etwas vergibt, wenn er um dessen Anerkennung petitionieren geht. Um sein Recht petitioniert man nicht, man verteidigt es. Und ein ehemals Sachsen-Weimarischer Staatsminister hat dafür das richtige Rezept gegeben mit den Worten: