Der Bierparagraph.
Die Art und Weise, wie die Schüler der oberen Gymnasialklassen von den Schulgesetzen in abstracto und ihren einzelnen Lehrern in concreto behandelt werden, hat, streng genommen, etwas Naives, denn sie basiert auf Voraussetzungen, die eine merkwürdige Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse bekunden. Es waltet hier teils der himmelschreiendste Irrtum, teils der unbegreiflichste Optimismus vor. Die ernsten Männer, die in ihrer Eigenschaft als Oberstudienräte die Zusammenstellung jener Gesetzesparagraphen beaufsichtigt haben, verstanden sehr viel von der theoretischen Pflicht, aber sehr wenig von dem praktischen Leben. Das moderne Gymnasialgesetz verwechselt den Begriff einer öffentlichen Lehranstalt, die nur zu gewissen Stunden besucht wird, mit dem eines Pensionats, das die Schüler sozusagen mit Leib und Seele aufnimmt und nicht allein ihren Unterricht, sondern ihre moralische und gesellschaftliche Erziehung leitet. Es ist lächerlich, die Befugnisse des Gymnasiums in der angedeuteten Richtung zu erweitern, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil seine Mittel nicht zur Durchführung ausreichen. Wo die Kontrolle fehlt, da ist alles Befehlen und Verbieten ein zweischneidiges Schwert. Anstatt sich also damit zu begnügen, den Gymnasiasten während der Lehrstunden im Zaume zu halten, ihm gelegentlich die christlichen Tugenden einzuprägen und die Norm aufzustellen: Sobald du irgendwie einen öffentlichen Skandal erregst, gleichviel durch welche Handlung, so wanderst du auf den Karzer, – anstatt sich dieser klugen Reserve zu befleißigen, mischt sich das Gymnasium in Dinge, die nicht nur über seine vernunftgemäßen Befugnisse, sondern in der Regel sogar über die Möglichkeit einer Beaufsichtigung weit hinausgehen.
So erklärt die Gymnasialordnung das Besuchen von Wirtshäusern für unmoralisch und ahndet die Zuwiderhandlung mit mehr oder minder beträchtlichen Freiheitsstrafen. Was man bei diesem Verbot beabsichtigt, liegt klar zutage: nicht den Wirtshausbesuch an sich, sondern den daraus erwachsenden Mißbrauch wolle man hintertreiben. Naiv und idealistisch wie sie sind, glauben die Oberstudienräte diesen Zweck durch ein Radikalverbot zu erreichen; aber sie haben nur eins erreicht: der anständige Gebrauch eines an sich harmlosen Instituts ward zum Verbrechen gestempelt, ohne daß der unanständige Gebrauch, der Mißbrauch, ernstlich verringert würde. In der Tat läßt sich nicht absehen, warum es für den achtzehnjährigen Primaner eine Sünde sein soll, gelegentlich ein Glas Bier zu trinken, während der Kommis schon in früheren Jahren das gleiche leistet, ohne darum die Achtung seiner Mitbürger einzubüßen. Weit richtiger und wirkungsvoller würde es sein, wenn das Gymnasium den allgemeinen Grundsatz aufstellte: »Benehmt Euch anständig!« – ohne weiter auf die Details einzugehen. In jedem einzelnen Falle würde dann das freie Ermessen des Lehrers darüber entscheiden, ob dieses erste und vornehmste Gebot des Gymnasiasten befolgt oder verletzt worden wäre. Ein solcher Appell an das Taktgefühl der jungen Leute bei theoretischer Anerkennung ihrer unbedingten Selbständigkeit müßte auch moralisch von ungleich günstigeren Erfolgen sein, als die alberne und demütigende Methode, die jetzt noch vielfach im Schwunge ist.
Der Bierparagraph war auch mir in den Tagen meiner Gymnasiastenschaft ein fortwährender Grund des Verdrusses und der Erbitterung. Wenn ich so an heißen Juliabenden bei den Hecken des Lohseschen Felsenkellers vorüber kam und den Direktor Samuel Heinzerling erblickte, wie er im Kreise seiner zahlreichen Familie ein Seidel nach dem andern hinter die schwarze Krawatte goß, so war mir zu Mut wie einem Pariser Vorstadtbewohner, der im zerlumpten Kittel durch das Bois de Boulogne schlendert und die prunkvollen Equipagen des Quartier Saint Germain vorbeieilen sieht. Warum schwelgte dieser graue Epikuräer im vollen, während ich, ein Kind der Entbehrung, fernab an der Böschung stand und meine Sehnsucht bändigen mußte? Wäre ich jetzt kühnlich auf die Plattform gewandert, hätte ich unbekümmert um Samuel und seine Töchter Ismene, Winfriede, Laura und Vitriaria vor einem der braun gestrichenen Tische Platz genommen und einen Schnitt bestellt, so war mein Schicksal besiegelt. Am andern Morgen hätte der strenge Autokrat mich in folgender Weise apostrophiert:
»Eckstein! Sä waren mer gestern wäder mal auf dem Felsenkeller! Sä haben dä Ongeböhrlichkeit Ähres Benehmens so weit geträben, daß Sä sogar, ohngeachtet Sä mäch bemerkt haben, einen Schnätt bestellten. Sä gehen mer zwei Tage auf den Karzer! Knebel, schreiben Sä änmal äns Tagebooch: Eckstein, weil er än einem öffentlichen Bärlokal einen Schnätt bestellte, mit zwei Tagen Karzer bestraft. Heppenheimer, rofen Sä den Pedellen!«
Das sieht fast wie ein tableau chargé aus, aber es ist eine Photographie, streng nach der Natur. Samuel Heinzerling hatte nur selten das Glück, einen Schüler wegen »Wärtshausbesochs« abzufassen, denn wir kannten die Lokale, die er zu frequentieren pflegte, und vermieden sie: aber wenn er einen ertappte, so übte der rector illustrissimus in der oben geschilderten Weise Justiz, und die Form seines »Eintrags« im »Tagebooch« variierte nur wenig. Niemals ist es erhört worden, daß er einem kneipenden Schüler die Strafe erlassen hätte; es war, als fürchte er, der Durst seiner Primaner könnte die Befriedigung seines eigenen Durstes in Frage stellen, wie er denn in der Tat stets in den Herbstmonaten, wenn das sogenannte Salvatorbier ausgetrunken und durch eine geringere, später gebraute Sorte ersetzt war, düsterer und grämlicher dreinschaute als in der eigentlichen Saison.
Trotz dieser exklusiven Richtung unseres Direktors zechten wir schon in Sekunda ganz wacker. Wir hatten eine Stammkneipe, deren Inhaber, von der Ungehörigkeit der Gymnasialgesetze im tiefsten Innern durchdrungen, alles anstrebte, um uns das Joch unserer Schülerschaft nach Möglichkeit zu erleichtern. Leider bot sein Lokal nicht unbedingte Sicherheit, da sich mitunter auch ein Lehrer in diese traulichen Räume verirrte. Der alte Lorenz wußte uns in solchen Fällen rechtzeitig von der drohenden Gefahr zu verständigen. Es war hergebracht, daß wir vor dem Eintreten an den Schalter klopften. Lorenz zog dann die Klappe weg und grinste. Dieses Grinsen bedeutete so viel als: die Luft ist rein. War Lorenz nicht am Faß tätig, so versah einer von seinen Söhnen das Amt des Schenkwirts interimistisch, und diese Söhne bewerkstelligten jenes orientierende Grinsen weit unzuverlässiger als der Vater; daher es sich denn hin und wieder ereignete, daß wir unseren Peinigern ahnungslos in die offenen Arme liefen.
Eines Nachmittags – es war im August des Jahres 18** – hatte uns Samuel Heinzerling durch eine furchtbare Auseinandersetzung über das Wesen des lateinischen Konjunktivs gemartert und am Schlusse seiner Rede ein neues Thema für den lateinischen Aufsatz gegeben: »Quaeritur utrum Alexander dignus fuerit cognomine Magni necne.« Am Schlusse der Lehrstunde verspürte ich einen unwiderstehlichen Durst, und mein Freund Wilhelm Rumpf teilte diese Empfindungen, so daß er meinen Vorschlag, in der Schenke des alten Lorenz ein Seidel zu schlürfen, ohne weiteres genehmigte. Arm in Arm schritten wir über den Ludwigsplatz. Vor der Engelhardtschen Buchhandlung begegnete uns Wilhelm Rumpfs angeheirateter Onkel, ein liebenswürdiger alter Herr, der gern seinen Spaß mit uns trieb und auch heut nicht umhin konnte, uns mit einer scherzhaften Phrase dingfest zu machen. Wir kannten zwar die humoristischen Redensarten des Onkels seit lange auswendig; aber die selbstgefällige Freude, mit der er sie immer und immer wieder vortrug, verfehlte nie ihre Wirkung. Besonders tiefsinnig schien ihm der anachronistische Scherz von den Kanonen des Hannibal, und er besaß ein bewundernswürdiges Talent, von jedem beliebigen Gesprächsthema auf dieses Bonmot abzulenken. – Als er uns nach längerer Kauserie wieder freigab, hatte unser Durst gewaltige Dimensionen angenommen, und im Geschwindschritt eilten wir der Stätte zu, wo wir so oft gegen die Paragraphen des Gymnasialgesetzes gefrevelt hatten.