Das englische Surgeons College bewährt seine Leistungen in so erfreulicher Weise, daß in Deutschland ein ähnliches Unternehmen rathsam erscheint. Die Triumphe der Wissenschaft dienen dabei den Zwecken der Humanität und fördern die individuelle Wohlfahrt der Männer, welche als Träger der Wissenschaft dem großen geistigen Verbande aller Nationen und Systeme angehören.

Nr. 2

Die Gründung eines deutschen Chirurgen-Collegiums mit Bezugnahme auf die englischen Statuten müßte, dem deutschen Vereinswesen entsprechend, an geeigneter Centralstelle durch Mitwirkung Aller, welche den großen Zweck anerkennen und ihm dienstbar sein wollen, ins Leben gerufen werden.

Nr. 3

Hierfür wäre ein angemessenes Programm anzufertigen und zu verbreiten, ein Programm, das zunächst die Namen Langenbeck, Esmarch und Billroth als Empfehlung trüge, für Berlin speciell andere hervorragende Namen verschiedener Richtung mit an die Spitze zu stellen hätte. Dieses Programm würde das vorläufige Statut des Vereins und den Vorschlag zur Beschaffung des nöthigen Lokals (zunächst miethsweise) enthalten, worauf je nach erlangtem Erfolge dereinst der Beistand des Reiches in Anspruch genommen werden könnte.

Nr. 4

Es käme darauf an dem Unternehmen von vornherein die Popularität der Zweckmäßigkeit und des praktischen Nutzens zu erwerben, wozu der bestehende wichtige Chirurgen-Kongreß die beste Veranlassung bietet u. eine geschäftsmäßige Organisation die nöthige Vertretung gewähren muß.

Nr. 5

Es würde nach Beschaffung des Programms und vertraulicher Mittheilung desselben an die geeigneten Personen ein möglichst kurzer Termin zur Einsendung einer schriftlichen Begutachtung desselben festzusetzen sein, damit das Werk einheitlich demnächst in die Oeffentlichkeit trete und keine nachträgliche Diskussion zu gewärtigen habe. Ob die Form der einfachen Beiträge oder der Aktienausgabe dabei die angemessenste wäre, bleibt dem Urtheil der Fachmänner vorbehalten.

Die Kaiserin würde sich mit einem einmaligen Geschenke von „Eintausend Mark“ daran betheiligen.