Erreicht das Mädchen ein Alter von dreizehn bis fünfzehn Jahren, so wird sie von den Eltern verlobt, ja sehr häufig findet diese Verlobung schon statt, wenn die Kinder kaum das fünfte oder sechste Jahr erreicht haben. Von einer selbständigen Wahl ihrer Gatten ist natürlich niemals die Rede. Nur in seltenen Fällen hat das Mädchen der besseren Stände Gelegenheit, andere Männer wenigstens flüchtig zu sehen, aber selbst wenn zwei junge Leutchen auf solche Art Zuneigung zu einander fassen sollten, müssen die Eltern ihre Zustimmung geben. Ein chinesisches Sprichwort sagt darüber: T’schü t’schi yu ho, pi ku fu mo, d. h. „will man ein Weib freien, so muß man sich an die Eltern wenden”. Die Eltern sind die unumschränkten Gebieter über ihre Kinder; diese werden niemals zu Rate gezogen, und nur von Seite der Männer darf eine Heiratsaufforderung ergehen, niemals von den Mädchen. Papa und Mama des zukünftigen Ehemannes, selbst wenn er erst acht oder zehn Jahre alt sein sollte, lassen durch eigene Heiratsvermittler in den verschiedenen, ihnen im Range annähernd gleichen Familien nach einem passenden Mädchen Umschau halten. Ohne Heiratsvermittler giebt es in China keine Heirat. Der Chinese sagt: Tien schang wu yün pu hsia yü, ti hsia wu mei pu t’scheng t’schin, „wie der Himmel ohne Wolken keinen Regen spenden kann, so kann auch keine Heirat stattfinden ohne Heiratsvermittler”, wobei diese Vermittler meistens pfiffige, alte Weiber sind.
Die beiden Familien erkundigen sich eingehend nach den beiderseitigen Verhältnissen, und sind diese befriedigend, so wird die Summe festgestellt, welche die Eltern des angehenden Ehemannes den Eltern der Braut zu zahlen haben, denn die Ehe in China ist im Grunde nichts weiter als der Ankauf einer Frau. Unrichtige Angaben dürfen dabei nicht gemacht werden, sonst erhält der schuldige Papa vom Gerichte hundert Stockstreiche verabreicht, und die Geschenke, welche der Braut beim Abschluß der Verlobung gemacht werden, müssen zurückgeschickt werden. Auch darf kein Zwang eintreten. Sollte es sich herausstellen, daß jemand die Tochter eines freien Mannes zur Ehe mit seinem Sohne oder einem sonstigen Anverwandten gegen den Willen ihrer Eltern oder Vormünder veranlaßt hat, so wird er gerichtlich erdrosselt. Die Tochter wird aber niemals nach ihren Wünschen gefragt, obschon die chinesischen Mädchen doch auch Herzen haben. Ihre Pflicht ist es, den Eltern zu folgen und sich fürs Leben an jenen zu ketten, den die Eltern für sie angenommen haben, mag auch das Herz dabei zu Grunde gehen. Deshalb kommen auch in China Liebestragödien gar nicht selten vor. Will die junge Braut sich der Ehe mit einem ihr verhaßten Manne entziehen, so bleibt ihr nichts übrig, als Selbstmord zu begehen.
Sind die Erkundigungen, wie gesagt, befriedigend ausgefallen und die Verträge unterzeichnet, so sendet der Bräutigam seiner ihm gänzlich unbekannten Braut Verlobungsgeschenke, unter denen sich als wichtigstes häufig dieses nützliche, aber keineswegs besonders angesehene Haustier, eine Gans befindet. Die Gans gilt in China wie in Korea als das Symbol der ehelichen Treue. Mit der Annahme der Gans ist das Mädchen verlobt, obschon sie je nach ihrem Alter häufig noch Jahre warten muß, ehe ihr das zweifelhafte Glück zu teil wird, Frau zu werden. Was immer in manchen Werken über China behauptet werden mag, es kommt doch nur selten vor, daß Männer unter zwanzig Jahren, Mädchen unter fünfzehn Jahren wirklich heiraten.
Man kann sich die Gefühle eines solchen eben aufblühenden jungen Mädchens vorstellen, wenn sie den chinesischen Verlobungsring, die Gans, erhält. Sie hat keine Ahnung von dem Aussehen und Charakter des Menschen, mit dem sie für ihr ganzes Leben verbunden werden soll. Von ihren Eltern und Brüdern oder gar von Bekannten kann sie darüber wenig erfahren; denn vom Tage ihrer Verlobung an wird sie noch strenger gehalten als zuvor. Sie darf mit Fremden gar nicht verkehren, und sollten ihre Eltern Besuche erhalten, so muß sie sich aus dem Raume entfernen.
Wie ihre kleinen Füßchen, die goldenen Lilien, so werden auch ihre Gefühle, ihr ganzes inneres Wesen und Sein absichtlich verkrüppelt, und es wäre unverständlich, wie chinesische Mädchen unter solchen Umständen noch fröhlich sein, lachen und scherzen können, wüßten wir nicht, daß sie eben keine Ahnung von den glücklichen Verhältnissen haben, unter denen ihre kaukasischen Schwestern in Europa und Nordamerika leben. Ihr Horizont reicht nicht weiter als die Mauern ihres Heims, ihre Urteilsfähigkeit ist eingedämmt durch die althergebrachten Formen und Sitten, ihre Lektüre, wenn sie lesen gelernt haben, beschränkt sich auf langweilige Klassiker, Theaterstücke und chinesische Erzählungen, denn Bücher über Länderkunde, Geschichte und dergleichen giebt es nur wenige.
Am Tage der Ehe wird sie von einem Freunde ihres Gatten abgeholt, in eine rote Sänfte eingesperrt und so nach ihrem zukünftigen Heim getragen. Aber ihre Stellung bleibt nach wie vor die gleiche, denn sie erhält keinen eigenen Hausstand. Als Mädchen war sie die unterwürfige Dienerin ihrer Eltern und älteren Brüder, als Frau ist sie die Dienerin ihrer Schwiegereltern und ihres Gatten. Der Verkehr mit dem Elternhause hört auf, die Eltern ihres Gatten sind nun ihre Eltern, und selbst wenn ihr Gatte sterben sollte, so bleibt sie in der Familie desselben und darf zu ihren eigenen Eltern nicht zurückkehren. Dies ist sogar der Fall, wenn der Tod ihres Verlobten vor der Heirat erfolgen sollte. Ein derartiges Los ist gewiß nicht beneidenswert. Sie gelangt mitten unter Fremde, die ihr nicht immer mit Liebe begegnen, ohne Murren muß sie die Befehle ihrer neuen Mutter, der Herrin des Hauses, ausführen, sie selbst hat nichts zu sagen, ja sie findet mit Beschwerden bei ihrem Manne kaum irgendwelche Unterstützung, denn als erstes Gebot im chinesischen Familienleben gilt die Unterwerfung gegenüber den Eltern. Zeigt die junge Frau Unwillen oder Trotz, so kann sie von ihrem Manne geschlagen werden. Hilfe findet sie nirgends. Nur durch sklavische Befolgung ihrer Pflichten, durch Demut und Unterwürfigkeit kann sie sich allmählich die Neigung ihrer neuen Verwandten erwerben; wird ihr aber ein Sohn geboren, so ist ihre Stellung gesichert, sie wird fortan mit Achtung und Liebe behandelt. Während des ersten Monats nach der Geburt ihres Kindes ist sie das Opfer einer Menge eigentümlicher Gebräuche. Mutter, Vater, ja ihr eigener Gatte meidet das Gemach, in dem die Kranke liegt. Niemand als ihre Dienerin darf es betreten, und ein großer Strauß von Immergrün, über der Thür aufgehängt, warnt alle Besucher vor dem Eintritt. Ja die letzteren dürfen sogar ihre großen roten Visitenkarten nicht abgeben. Alle Personen, die mit ihr in demselben Hause wohnen, selbst Fremde, die das Haus während dieses ersten Monats betreten sollten, werden unrein und dürfen beispielsweise bis nach Ablauf des Monats keinen Tempel betreten. Stirbt die unglückliche Mutter während dieser Zeit, so hat sie im Fegefeuer bestimmte Strafen auszustehen, bis sie aus demselben durch besonders vorgeschriebene Tempelopfer befreit wird.
Ist das junge Wesen, dem sie das Leben gegeben hat, ein Mädchen, so wird die Stellung der jungen Frau womöglich noch ungünstiger, denn nicht nur, daß sie in der Achtung ihrer Eltern und Verwandten sinkt, ihr Gatte wird sich auch bald, wenn es seine Mittel erlauben, nach einer zweiten Gattin, oder vielmehr nach einer Konkubine umsehen. Die chinesischen Gesetze erkennen freilich nur eine Frau, und zwar die erste, als die rechtmäßige an, allein sie gestatten es dem Manne, so viele Konkubinen in sein Haus aufzunehmen, als er ernähren kann oder will. Diese Art der Vielweiberei kommt hauptsächlich bei den wohlhabenden Kaufleuten und Mandarinen vor, in den ärmeren Klassen nur selten. Dennoch sind mir auch hier derartige Fälle vorgekommen. Meine Bootsfrau in Canton, ein energisches, sparsames, flinkes Wesen, erzählte mir selbst, daß ihr Gatte sich eine Konkubine im Hause hielte, und beklagte nur das schwere von ihr sauer erworbene Geld, welches er ihr für diesen Zweck abpreßte. Ruderte sie mich mit ihren starken Armen auf dem breiten Strom umher, dann kam ihr Gespräch immer wieder auf ihren verlumpten Mann zurück und auf seine zweite Frau, die sie im Hause dulden mußte. Aus jedem Worte sprach ihre Eifersucht. Sind die Chinesinnen denn keine Frauen? Mein Dolmetscher in Canton besaß drei Frauen, jener in Chinkiang zwei. Durch Zufall begegneten wir diesen letzteren in der Straße, häßliche, ärmlich gekleidete Wesen: die eine war in einer Seidenzucht beschäftigt, die andere verkaufte den chinesischen Bootsleuten im Hafen Eßwaren. Wie ich mir nachher von einem Zollbeamten sagen ließ, hatte der gute Lin Tun Fung seine zweite Frau nur ins Haus genommen, weil er durch ihre Thätigkeit seine Einnahmen vermehrte.
So gefügig und duldsam die chinesische Frau auch sein mag, eine Nebenbuhlerin im Hause muß ihr doch arge Seelenschmerzen bereiten, denn nicht selten kommt es vor, daß sie durch allerhand kleine Mittelchen trachtet, ihre Schwester oder sonst eine Anverwandte ihrer eigenen Familie mit ihrem Manne zusammenzubringen, damit er sie als Konkubine wähle. Mehrere Konkubinen sind weniger schlimm als eine einzige. Um die Ruhe seines Hausstandes zu sichern, weist der Gatte der zweiten Gattin gewöhnlich eine eigene Haushaltung an, denn ein chinesisches Sprichwort sagt: „Ein Schlüssel macht keinen Lärm, zwei Schlüssel verursachen Gerassel”. Auch wenn die erste Frau ihm Söhne geboren haben sollte, nimmt der Chinese gerne noch eine zweite Frau; besonders Schiffer, Boots- und Handelsleute, die viel auf Reisen gehen, und wohlhabendere Beamte, welche die Bäder besuchen wollen. Seine erste Frau kann er nicht mitnehmen, weil ihr die Leitung der Hausgeschäfte obliegt, als Reisefrau nimmt er die zweite mit.
Der Ausdruck zweite oder dritte Frau ist nicht in diesem Sinne zu verstehen, denn nur die erste ist wirklich seine legitime Frau, und bei ihren Lebzeiten darf er keine zweite heiraten, er darf auch keine solche an die Stelle der ersten setzen, also ihre Stellungen in seinem Haushalte vertauschen. Die Nebenfrauen sind nur Konkubinen und unterstehen der wirklichen Gattin; sie werden auch nicht mit demselben Ceremoniell wie die letztere geheiratet, sondern einfach ihren Eltern abgekauft, und dabei kann der Gatte wenigstens dem Zuge seines Herzens folgen, lieben und in sein Haus aufnehmen, wen er will.
Die Nebenfrauen eines Chinesen sind, wie bemerkt, der Autorität der ersten Frau unterworfen. Diese allein hat im Hause zu befehlen, und das ist vielleicht die einzige Genugthuung, die ihr nach ihrer Demütigung durch den Gatten bleibt. Mädchen der besseren Stände werden auch für Nebenfrauen nicht hergegeben; gewöhnlich entstammen sie den armen Volksklassen, sind möglicherweise Sklavinnen oder sogar Dienerinnen aus dem eigenen Hausstande. Ihre Kinder müssen sie aber der ersten Frau abtreten, welche die Mutter aller Kinder ihres Gatten wird und mit diesem allein über ihre Eheschließung und alle andern Verhältnisse zu verfügen hat. Die wirklichen Mütter dürfen keine Einsprache erheben.