Sie suchte und fand Arbeit zuerst bei einer Modistin, war dann Sekretärin in einer Schuhfabrik und kam dann durch eine Annonce zu der Verlagsanstalt Konegen, deren Chef Ernst Stülpnagel war. Sie trat am 1. Mai 1920 in das Geschäft ein, avanzierte sehr schnell zur ersten Sekretärin, knüpfte ein intimes Verhältnis mit dem Chef an, wurde nach ungefähr einem Jahre schwanger und erlitt eine Fehlgeburt. In diese Zeit, Sommer 1920, fallen die Vergiftungen: vergiftet sollten werden: Die Frau des Chefs, Dorothea Stülpnagel, und die beiden Söhne. Aber auch der Mann bekam von dem Gift, es war Bleiweiß, sie selbst mußte auch davon nehmen, die Dienstboten wurden ebensowenig verschont wie die Haustiere, Katze und Hund, weil eben die gesamten Lebensmittelvorräte der Familie von ihr mit Bleiweiß versetzt waren. Ein Angestellter Stülpnagels machte nun dessen Schwiegermutter auf die Vorgeschichte der M. V. zur selben Zeit aufmerksam, als eben der Arzt, spät genug, den Charakter der sonderbaren Krankheit erkannt hatte, die alle Familienmitglieder betroffen und bei dem älteren Knaben bereits bedrohliche Formen angenommen hatte. In diesem Augenblick machte die Angeklagte ihrem Geliebten ein Geständnis erst mündlich, dann in schriftlicher Form und beide gingen daran, die vergifteten Lebensmittel wieder beiseite zu schaffen. Ein Teil mußte untersucht werden, wurde als vergiftet befunden und die Angeklagte wurde verhaftet. Sie versuchte erst davon zu überzeugen, daß sie das Bleiweiß als Abtreibemittel für sich hatte verwenden wollen und daß durch Zufall das Gift in die Lebensmittel hineingekommen sei. Raffiniert, aber nicht eben so klug, als es dem oberflächlichen Beurteiler erschien, war das ausgeklügelte Verfahren, daß sie den in der Küche verwendeten Staubzucker in einer Drogerie eingekauft hatte, die auch Bleiweiß führte, um die Schuld an den Vergiftungen im Notfall auf die Unachtsamkeit des Drogisten abzuwälzen. Von der Unsinnigkeit dieses Versuches wurde sie bald überzeugt, erprobte dann die Ausrede, die im Kellerlokal ihres Büros hausenden Pfadfinder hätten das Bleiweiß zum Weißen ihres Wohnraumes verwendet und dann sei es durch Verwechslung in die Speisen der Familie S. gekommen, die aber in einem anderen Stadtteil Wiens, in dem Vororte St. Veit, wohnte.
Das sind die Tatsachen und sie sind an sich sehr dürftig. Was sich an Interessantem bot, ging erst aus der Verhandlung selbst hervor, die übrigens nicht sehr planvoll geführt wurde. Der Vorsitzende, abwechselnd feig und vor der Angeklagten zurückweichend, dann wieder brutal und höhnisch, vermochte die Zügel nicht in der Hand zu behalten. Bei jeder Gelegenheit war die Angeklagte imstande, ihre scheinbare Superiorität geltend zu machen, wobei sie einmal mit unglaublichem Selbstbewußtsein auftrat, das andere Mal sich hinter der weiblichen Ehre und ihrem zarten Schamgefühl verschanzte.
Immerhin bietet der Prozeß eine Anzahl von Tatsachen, die das Seelenleben dieser Giftmörderin beleuchten. Sie ist, wie schon aus dem ersten Prozeß hervorgeht, keine Mörderin von großem Format. Man darf auch keine Konflikte oder wirklichen Ausbrüche aus den Untergründen der Seele erwarten. Auch besonders drückende Angst vor den Folgen tritt nicht deutlich in Erscheinung. Aber dies alles ist überhaupt für die Giftmörder nicht bezeichnend. Was aber diese Art Verbrecher gemein hat, außer der unbeschreibbaren Verzauberung, die schon erwähnt wurde, ist folgendes: Eine Planlosigkeit, die sich dummschlau hinter einem scheinbaren Plan, einer scheinbaren Willensabsicht verbirgt. Alle echten Giftmörder morden planlos, und das ist mit der erwähnten persönlichen Bezauberung der Hauptgrund, weshalb sie oft nur durch „fremde“ Zufälle, oder erst so sehr spät entdeckt werden. Die erwähnte Gesche Gottfried hatte im Verlauf von zehn Jahren fünfzehn oder zwanzig Särge bei demselben Tischler für die von ihr Ermordeten, Mann, Kinder, Freunde und Fremde bestellt. Trotzdem fiel das nicht auf und selbst den letzten Mord erkannte man erst durch einen Zufall. Die Brinvilliers wäre nie entdeckt worden, wenn nicht ihr Komplize, Graf Saint Croix, bei dem Experimentieren mit Giften seine gläserne Maske, die ihn vor den Giftschwaden schützen sollte, verloren hätte und plötzlich selbst am eigenen Gift gestorben wäre. Er hinterließ eine Kassette mit einer Unmasse Gift und mit der ausführlichen Angabe, alles sei an die Marquise von B. uneröffnet zurückzustellen. Die Marquise aber verriet sich durch ein sechzehn Seiten langes Memorial, das sie anstatt einer Beichte niedergeschrieben hatte und das als Zeugnis gegen sie, formal-juristisch mit Recht, im höheren Sinne aber mit Unrecht verwendet wurde. Hang zu schriftlichen Ergüssen findet man relativ oft bei Giftmördern. Ein anderer Giftmörder, Georg C., hatte seine erste Frau, seine zehn Kinder umgebracht und dann seine zweite Frau zu vergiften versucht. Verdächtig machte ihn aber nicht die jedem Laien auffallende Gleichartigkeit seiner Taten, sondern, daß er sich einem oberflächlich informatorischen Verhör nicht stellen wollte, ohne Not floh und ohne Not zurückkam. Auch er war, ebenso wie die M. V. mit unglaublicher Leichtfertigkeit an sein furchtbares Werk gegangen. Motive im eigentlichen Sinne kennen diese Menschen nicht; daher versagt jede „vernunftgemäße“ Betrachtungsweise. Er nahm, wie auch die Gesche Gottfried und die Brinvilliers, seine Strafe mit einem gewissen Gleichmut hin. Einsicht in das Grauenvolle seines Verbrechens fehlte ihm bis zu dem Grade, daß er über dieses Fehlen selbst erstaunt war. Er sagt sehr bezeichnend; nachdem er erzählt, wie er ein Kind, einen Säugling vergiftet habe: Er glaube, während seiner zweiten Ehe seine fünf Kinder vergiftet zu haben, und bekannte weiter, daß er „auch seinen Sohn Lorenz erster Ehe, geboren den 1., gestorben den 28. August 1790 durch einen gleichfalls mit Fliegenstein vergifteten Schluzer (Schnuller) umgebracht habe. Das Kind habe sich, gleich nachdem es den Schluzer ausgesogen habe, erbrochen und sei nach einem halben Tage, in Gichtern (an Krämpfen) gestorben. Er wisse nicht, wie er dazu gekommen sei, all dieses zu tun, es sei ihm nie beigefallen, daß er sich dadurch eines Verbrechens schuldig mache. Er kenne doch die Gebote Gottes, und wisse, was einem Christen zustehe, und könne darum nicht sagen, was ihn verleitet habe. Weder Völlerei noch Übermut seien die Ursachen seiner Handlungen gewesen, und auch nicht Wucher und Habsucht. Kurz, er könne nicht sagen, warum er es getan habe, obschon er bei Vernunft gewesen sei. Auf ähnliche Äußerungen bei der Gesche Gottfried komme ich später zurück.
Was ferner im höchsten Maße für diese Art Verbrecher kennzeichnend ist, ist ihre völlige Fühllosigkeit und Kälte gegenüber den durch sie hervorgebrachten Leiden, die sie von einer eigenartigen „Paradoxie des Gefühls“ geleitet, durch ernst gemeinte Pflege und verschiedenartige Linderung abzuschwächen suchen, ohne daß ihnen das Wesentliche ihrer Taten auch nur ahnungsweise zum Bewußtsein kommt. Vielleicht ist es so zu verstehen, wenn es in einem Briefe der Madame de Sevigné über die Marquise von Brinvilliers heißt: Son Confesseur dit, que c’est une sainte. Über die unerwartet milde Behandlung der Marquise, die den eigenen Vater und ihre Brüder durch qualvolles Leiden zugrunde gerichtet hatte, sagt die kluge Sevigné: Le monde est bien injuste, il l’a bien été pour la B. Jamais tant de crimes n’ont été traités si doucement ... Denn sie wurde nicht auf die Folter gespannt, man machte sie so an Gnade glauben, ließ sie die Gnade so fest erwarten, daß sie nicht darauf vorbereitet war, zu sterben und sagte, als sie schon das Schafott betrat: Das ist also alles?
Diese drei Momente, als da sind: 1. die persönliche Bezauberung, die von dem Giftmörder ausgeht, 2. die Planlosigkeit bei der Tat, und 3. fast völlige Abwesenheit des subjektiven Schuldgefühls, völlige Gefühlskälte mit einem gewissen Wohlwollen und einer Art Menschlichkeit kombiniert, wird man auch bei der V. finden. Auch ein anderes Zeichen, das besonders bei den weiblichen Giftmörderinnen charakteristisch zu sein scheint, fehlt nicht. Eine gewisse Sentimentalität, ein Schwelgen in Phrasen, Frömmelei oder Pochen auf ein Ehrgefühl, das nicht mehr da ist. Dazu kommt ein eigenartiges Spielen: mit der Möglichkeit der Tat, ein Spiel mit den Folgen, ein Spiel mit den Opfern. Alles geht leicht und ohne Ziel. So erprobte die Brinvilliers ihre Giftdrogen an den Armen. Sie vergiftete Biskuits und spendete sie den Armen und gab sich Mühe zu erfahren, wie sie gewirkt. Aber sie nahm nichts davon ganz ernst. Die V. tat ähnliches. Die Gesche vergiftete sogar ihre beste Freundin und weinte echte Tränen bei ihrem Tode. Aber sie litt so wenig unter dem Gewicht ihrer Taten, daß sie noch kurz vor ihrer Hinrichtung mit einer Begnadigung rechnete und mit einer Anstellung im Weibergefängnis.
In dem Falle V. sprach man unaufhörlich von dem ungeheuren Willensaufgebot der Angeklagten, ihrer ungemessenen Energie, ihrem Ehrgeiz, doch es bleibt nichts als ein derber Wille zu leben und zu gelten und das Pochen auf ihre feudale Abkunft. Daß sie die jüngste Bürgerschullehrerin war, wird eigens rühmend hervorgehoben. Aber sie selbst sagt den Richtern, es wäre gar kein Motiv des Ehrgeizes da, denn was könne es für die ehemalige Fürstin bedeuten, daß sie Frau Landesschulinspektor werde oder die Frau eines in nicht sehr guten Verhältnissen sich befindenden Verlagsbuchhändlers Stülpnagel?
Wir lassen nun die Geschichte des Prozesses soweit folgen, als die einzelnen Augenblicke der Verhandlung einen besonderen Einblick in das Seelenleben der Angeklagten erlauben.
Am ersten Verhandlungstage bemerkte der Verteidiger: Weil schon vorhin von ihren angeblichen Bestrebungen die Rede war (im Laufe des ersten Prozesses, da sie die Schwägerin des Kardinals werden sollte), so wäre es auch am Platze, darüber zu sprechen, daß sie aus einem fürstlichen Geschlecht stamme.
Angekl.: Ich kenne keinen Stolz in der Beziehung, ich hätte meine alten Adelspapiere ausgraben und mich Fürstin nennen können, da brauchte ich wahrlich nicht den Kardinal Piffl dazu.
Vors.: Auf dem Geschlechte der V. soll ein Fluch lasten. (!)