VERLAG DIE SCHMIEDE
BERLIN

EINBANDENTWURF
GEORG SALTER
BERLIN

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Der erste Prozeß Vukobrankovics.

Am 28. Oktober 1918 begann der erste Prozeß gegen die 24jährige Bürgerschullehrerin Milica Vukobrankovics de Vuko et Branko vor den Wiener Geschworenen. Die Angeklagte war beschuldigt, in der Familie des Landesschulinspektors Rudolf Piffl den Speisen Arsenik beigemengt und eine Phosphorpille angefertigt zu haben, um die Ehefrau des Piffl aus der Welt zu schaffen. Als die Nachforschungen, einmal unterbrochen und dann wieder aufgenommen, auf die Angeklagte als Täterin hinwiesen, suchte sie den Verdacht auf den Adoptivsohn des Ehepaares Piffl, Albert Zelenka Piffl, zu lenken. Es wurde deshalb gegen sie die Anklage auf Mordversuch und auf Verleumdung erhoben.

Die M. V. hatte in der Familie der Piffl freundschaftlich verkehrt und war wie eine Tochter angesehen worden. Beide Eheleute waren bedeutend älter als sie, der Mann war 56, die Frau 51 Jahre alt. Nun ereignete es sich, daß Frau Piffl, sowie deren Mutter und Tante nach dem Genuß von Limonade und später nach einer Mehlspeise erkrankten und daß die Ärzte eine Arsenikvergiftung feststellten. Man brach hierauf den Verkehr mit der Angeklagten, die sich durch den Besitz eines Buches über die Psychologie des Giftmordes verdächtig gemacht hatte, ab; sie verstand es aber, sich wieder einzudrängen und versuchte immer wieder, das Mißtrauen ihrer Freunde zu entkräften. Am 14. Februar fand man nun in einer Schachtel, aus der Frau Piffl ihre Pillen gegen Herzbeschwerden zu nehmen pflegte, eine Phosphorpille. Daraufhin wurde die Anzeige erstattet. Am 11. März schickte die Angeklagte ein Schulmädchen in die Wohnung des Piffl, das dem öffnenden Dienstmädchen sagte, es wolle Herrn Piffl persönlich sprechen. Es brachte Blumen für ihn. Da er nicht anwesend war, entfernte sich das Kind, das man eine kurze Zeit im Vorzimmer allein gelassen hatte. Zwei Stunden später wurde bei dem Inspektor ein Brief abgegeben, des Inhalts, er möge unter dem Sofa im Vorzimmer nachsehen, es scheine dort ein „geheimes Depot Alberts“ (des Stiefsohnes) zu sein. Es fand sich unter dem Sofa ein Tiegel mit rotem Phosphor und ein Fläschchen mit Opiumtropfen. Es stellte sich bald heraus, daß das Schulmädchen auf Befehl der V. die Gifte dort verborgen hatte.

Die Angeklagte wurde verhaftet. Sie leugnete beharrlich. Zur Durchführung des Indizienbeweises waren über 40 Zeugen vorgeladen. Ein psychiatrisches Gutachten war eingeholt worden, es bezeichnete die Angeklagte als geistig gesund. Der Verteidiger versucht die Ablehnung der Gutachter durchzusetzen, sie hätten sich in ihrem Bericht auch über die Tat selbst geäußert und seien befangen. Dieser Antrag wird abgelehnt.

Wir lassen nun die wichtigsten Momente der Verhandlung folgen, weil sich aus ihnen, besonders aus den Einzelheiten und aus der Art, wie sich die V. benimmt und verteidigt, erst ein Bild der geistigen Voraussetzungen ergibt, unter denen die Tat begangen wurde.

Vorsitzender: Bekennen Sie sich schuldig?

Angeklagte (sehr laut und energisch): Nein, nach keiner Richtung, Herr Präsident.