Vors.: Sie leugnen also, Gift in die Speisen getan zu haben.
Angekl.: Ich habe das nicht getan.
Vors.: Und was ist es mit der Verleumdung?
Angekl.: Ich erkläre, daß es mir niemals darum zu tun war, den Buben zu beschuldigen. In meiner grenzenlosen Aufregung wollte ich nur darauf hinweisen, daß auch ein anderer es getan haben könne, denn ich hatte doch keinen Grund, so etwas auszuführen.
Sie erzählt nun, daß sie kurz nach Kriegsausbruch aus der Schweiz heimgekehrt sei und sich der Kriegsfürsorge zur Verfügung gestellt habe. Dadurch kam sie mit ihrem ehemaligen Direktor, dem Landesschulinspektor Piffl und dessen Frau in nähere Berührung. Frau P. bat sie, sie möge dem Adoptivsohn Nachhilfestunden erteilen. Dies habe sie unentgeltlich übernommen. Aus Erkenntlichkeit hierfür hatte die Familie sie in den Jahren 1915/16 zum Sommeraufenthalt eingeladen. 1915 war sie in Kranichberg, dem Schlosse des Kardinals Piffl, der der Bruder des Landesschulinspektors ist. Am 17. Dezember 1917 habe sie zur Linderung eines starken Hustens in der Apotheke ein Limonadenpulver gekauft. Als sie bei der Familie P. zu Besuch war, hatte sie es benützen wollen, man brachte ein Glas Wasser und Frau Piffl wollte auch davon kosten. Es wurden noch zwei Gläser gebracht, sie bereitete für alle die Limonade und tat auch Zucker hinein. Frau P. hätte eines von den Gläsern gewählt. Dem Sohne hätte es so geschmeckt, daß er sich ein Päckchen mit den Limonadekristallen erbat. Bald nachher wurde Frau P. von einem Unwohlsein befallen, sie klagte, daß sie erbrechen müsse. Sie hätte vielleicht die Limonade nicht trinken sollen. Sie, die V., hätte gemeint, die Limonade sei wohl nicht die Ursache des Erbrechens, sonst wäre sie doch auch selbst erkrankt. Vorsichtshalber hätte sie aber Albert gesagt, er möge das Limonadepulver einem Arzte zeigen, bevor er es benütze.
Nun kam die Rede auf die Mehlspeisevergiftungen am 23. März. Die Angeklagte bestreitet, an diesem Tage vormittags bei P. gewesen zu sein, da sie bestimmt wisse, damals sei sie unwohl gewesen. Erst nachmittags habe sie von Herrn P. gehört, daß alle Familienmitglieder mit Ausnahme von ihm und Albert nach dem Genuß einer Maisspeise erkrankt seien und zu Bette lägen. Der herbeigeholte Hausarzt, Primarius Dr. Swoboda sprach sofort den Verdacht aus, die Maisspeise habe Rattengift enthalten. (Diesem Arzte stellte die V. später, als er „leider“ schon verstorben war, ein sehr lobendes Zeugnis wegen seiner trefflichen Diagnostik aus. Er habe als der einzige Arzt sofort das Richtige getroffen, während sich später, bei den Vergiftungen im Hause Stülpnagel, alle anderen Ärzte sich als „Trottel“ bewiesen hätten, und sie selbst die einzige gewesen sei, die das „Rad aufgehalten“ hätte.) Er nahm sofort ein Stück der verdächtigen Speise an sich, um es untersuchen zu lassen und sagte, er müsse die Strafanzeige erstatten. Sie selbst sei aber, führt die V. aus, an allem gänzlich unbeteiligt gewesen.
Staatsanwalt: Es ist merkwürdig, daß Sie alles hervorheben, was Ihnen bedenklich erscheint.
Angekl.: Nun ja, aus demselben Grunde, weshalb Sie alles hervorheben, was mich belastet.
Trotzdem sei der Verkehr, wenn auch nicht in der ungezwungenen Weise wie bisher weitergegangen. Sie, die V. hätte der Familie zeigen wollen, daß sie ihr verzeihe, sie habe auch einen Besuch der Frau P. bei sich zuhause empfangen, und eine Einladung nach Kranichberg für sich und ihre Mutter. Bald nachher wurde sie wegen der Giftaffäre zur Polizei vorgeladen. Ihre Mutter sei darüber so böse geworden, daß sie erklärte, mit den Piffl nicht mehr verkehren zu wollen.
Der Vorsitzende stellt nun fest, daß der Verdacht gegen die V. erst rege wurde, als Frau Piffl in der Handtasche der Angeklagten die Broschüre „Die Psychologie des Giftmordes“ fand.