Angekl.: Die Broschüre hat damit nichts zu tun.

Staatsanwalt: Sie gaben zu, daß Herr Piffl zumeist später mittagmahlte als die Familie?

Angekl.: Nein, es kam öfter vor, daß, wenn er nicht im Büro weilte, er rechtzeitig zum Essen kam, also auch vergiftet werden konnte.

Staatsanwalt: Sie haben stets behauptet, Frau Piffl sei Ihnen freundlich entgegengekommen, trotzdem haben Sie eine Novelle geschrieben: „Das Armband“, die auf Frau Piffl gemünzt ist, die Sie in der Figur der Kommerzienrätin als herzloses, scheußliches Wesen hinstellen.

Angekl.: Es haben sich Zwischenfälle ereignet, Unstimmigkeiten.

Verteidiger: Sagen Sie es nur heraus, Eifersucht der Frau Piffl.

Angekl.: In der Novelle ist ja kein Name genannt und ich kann nichts dafür, daß Frau Piffl die Kommerzienrätin auf sich bezogen hat.

Vors.: Wir kommen nun zum (3.) Giftmordversuch, dem mit der Phosphorpille am 14. Februar. In einer Schachtel mit Pillen, die nur für Frau Piffl bestimmt waren, wurde eine Phosphorpille gefunden und es wird Ihnen zur Last gelegt, daß Sie die Pille hineingeschmuggelt haben.

Angekl.: Es ist befremdend, daß man nur mich beschuldigte, da ich doch gar keine Ursache dazu hatte. Ich wußte ja auch gar nicht, aus welcher Schachtel Frau Piffl Pillen nimmt, denn es waren auf der Kredenz zwei Schachteln.

Staatsanwalt: Wie können Sie sich so genau erinnern, daß Sie damals nie allein gewesen sind?