Angekl.: Ich bin ja drei Tage später zur Rede gestellt worden.
Psychiater Dr. v. Wieg: Nach Ihrer hier bekundeten ethischen Auffassung frage ich Sie, was hatten Sie nach diesem Vorfall für einen Grund, sich nochmals einem solchen Verdachte auszusetzen? Es wäre doch psychologisch begründet, wenn Sie sich schuldlos fühlten, um keinen Preis dieses Haus wieder zu betreten.
Angekl.: Ich selbst habe den Verkehr abgebrochen, ich wollte sogar die Familie auf Ehrenbeleidigung klagen, stand aber davon ab, um den Skandal zu vermeiden. Dann hat Frau Piffl mir die Hand zum Frieden geboten, indem sie mir einmal Konzertkarten brachte. Ich war eben ein guter Tepp (dummer Kerl). Denn wie könnten Sie sonst meine Handlungsweise deuten?
Psychiater: Weil Sie moralisch defekt sind.
Angekl. (gereizt): Ich bitte das zu begründen. Hat man einen moralischen Defekt, wenn man einem Menschen die Hand zum Frieden reicht?
Vert.: Und nicht zu vergessen, daß die Frau des Vorgesetzten, des Landesschulinspektors der Lehrerin das Versöhnungsangebot machte.
Angekl. (zum Gerichtshof): Ich hätte eine große Bitte. Schon von allem Anfang an empfand ich, daß die Herren Psychiater gegen mich voreingenommen sind. Sie haben mich von allem Anfang an wie eine Schwerverbrecherin behandelt. Könnten nicht andere Psychiater herangezogen werden?
Vors.: Es liegt kein Anlaß vor, die Herren für befangen zu halten, sie sind Ihnen doch ganz fremd gewesen. Ihre Fragen stützen sich auf die Untersuchungsergebnisse.
Später wendet sich die V. gegen die Bemerkung eines Gerichtspsychiaters, daß sie nach dem Vorfall mit der Giftpille nicht besonders aufgeregt gewesen sei.
Angekl. (sehr scharf): Ich war genug aufgeregt, denn es ist keine Kleinigkeit, wenn man gegen jemand eine solche Beschuldigung erhebt.