Zeugin: Ja, sehr bedeutende.

Vert.: Haben Sie es begreiflich gefunden, daß sie bald im Geschäfte eine dirigierende Stellung erhielt?

Zeugin: Bei ihren hohen geistigen Fähigkeiten, ja.

Vert.: Haben Sie gemerkt, daß sie jähzornig ist?

Zeugin: Ich habe stets ihre hohe Selbstbeherrschung bewundert.

Vors.: Ist Ihnen an dem Zustand der Angeklagten in dieser Zeit nichts aufgefallen?

Zeugin: Nein.

Angekl.: Weil ich meinen Zustand doch zu verbergen trachtete.

Vors.: Das ist Ihnen auch gut gelungen. Jedenfalls gibt es aber auch Zustände, die man nicht verbergen kann. Wenn eine Frau eine Fehlgeburt hat, muß sie liegen. (Zur Zeugin) Sind Ihnen besondere Reinigungsarbeiten im Büro aufgefallen?

Zeugin: Nein, ich habe mich persönlich an den Reinigungsarbeiten beteiligt.