Eines aber ist sicher: Milica ist eine Herrennatur und wo sie steht, da wächst sofort unsichtbar eine Bühne um sie herum. Sie braucht nur einfach und ruhig dazustehen, und sofort wird um sie Platz. Ihre Stimme klingt und schafft Raum. Der erste Eindruck ist durchaus nicht außerordentlich. Die feine Gliederung des schlanken Körpers fällt wohl auf, das Kinn in dem länglichen Gesicht, durchaus weiblich und doch merkwürdig energisch. Doch hier ist keine eindeutige Schönheit, keine Lieblichkeit. Es ist nur rassige, herbe Eigenart. Eine schmale, lange, nicht ganz regelmäßige Nase senkt sich gar nicht streng harmonisch, die Lippen sind dünn, die Augen lebhaft, von unbestimmter Farbe. Niemand möchte da gleich entzückt sein. Auch wenn man die raffiniert über die Ohren herabgezogenen Haarschwänze in die Betrachtung einbezieht, die da von glänzenden Agraffen gehalten werden. Nein, es ist durchaus nichts, um die Ruhe zu verlieren. (Daß sie, wie das erste Gutachten behauptet, an einer Rückgratverkrümmung leidet, ist diesem wie allen anderen Berichterstattern entgangen.) Da erhebt sich die V., Arme und Beine rühren sich in fließender Bewegung von unvergleichlicher Anmut, der Kopf hebt sich mit einfachem Stolz. Jetzt genießt man das Schauspiel einer Geschmeidigkeit, wie sie an diesem musikgleichen Rhythmus nur die großen Katzen bieten. Ihre Stimme klingt gesättigt von dunklem Schmelz, nicht laut, aber von gedrungener Kraft. Sie greift fest zu und schmeichelt sich noch an den Hörer heran, nimmt gefangen. Und während des Klanges, der auch das Geistige der Frau trägt und in den Saal versprüht, verwandelt sie sich. Nun wird alles Herbe der Erscheinung unter dem Glanz der Stimme erhöht. Man spürt das unterjochte, gesänftigte Männliche, das in diesem feingliedrigen Weib lebt, ihr Intellekt, Willen gibt. Der Kontrast zweigeschlechtlichen Wesens, zu einer Einheit vermählt, ist wohl der hauptsächlichste Grund der Faszination. Die Dosierung von Mann und Weib, von der Otto Weininger spricht, die einen prachtvollen Ausgleich in ihr gefunden hat. Sie spricht mit brillanter Beredsamkeit, sie hat überlegenen Witz, Dialektik, zieht scharfe Schlüsse, falsch, aber blendend. Man betrachte die Stirne. Sie ist fein, vornehm und doch stark. Hinter ihr sucht man das Geheimnis.

Endlich überwindet man Bild und Wirkung der Frau und findet dann den Fall durchaus nicht so dunkel (?). Der geringste der Giftmord-Prozesse, über den die Kriminalgeschichte berichtet, stellt den Leser vor ungleich merkwürdigere Tatsachen. Wenn der Staatsanwalt Recht hätte, daß die V. Giftmischerin ist, gewissermaßen ihrem inneren Berufe nach, dann wäre weder ihr Äußeres, noch ihr trefflicher Leumund dazu im Gegensatz. Alle großen Giftmischerinnen erfreuten sich der größten Schätzung, die meisten waren schön. Von der Marquise de Brinvilliers berichtet der Chronist: ‚Ihr Gesicht war rund und freundlich, von den regelmäßigsten Zügen. Sie wurde besucht, bewundert und gefeiert, angebetet, als schon ein großer Teil ihres Wandels bekannt war.‘ Nicht anders die große Zahl ihrer Nachfolgerinnen, zu denen viele deutsche Verbrecherinnen gehören. Die meisten besaßen delikate Kultur, waren gesellschaftlich gebildet, genossen den Ruf von Herzensgüte. Sie verschafften sich eben außerordentlich viel Vertrauen. Alle wurden spät entdeckt, schwer überführt ...

Slawische Naturinstinkte, prinzeßliches Herrenbewußtsein wird gedeckt von einer Glasur, die unsere Pädagogik über ihr natürliches Wesen gestrichen hat. Ihre Vorfahren waren nicht wählerisch in den Mitteln, wenn es unerwünschte Konflikte zu lösen gab. Daheim herrscht Blutrache, auch für enttäuschte Liebe (?). M. V. mußte in Wien ein Proletendasein fristen, sie war eine Deklassierte (?!). Da mag eine innere Umstellung ihrer Wunschträume erfolgt sein. Sie paßte sich gezwungen den Verhältnissen an, die sie vorfand, wurde Lehrerin (übrigens ein Beruf, in dem man auch herrscht, wenn auch nur über Kinder). Aber das Bedürfnis nach Macht hat sie wohl nie verloren ... Sie war jemand, der sein eigenes Gewissen nicht fürchtet. Der Vorfall im Hause Piffl: kein versuchter Mord, es war nur ein Spiel mit Gift um der Macht willen. Daß sie es mit Hilfe von Gift tat, ohne den Erfolg eines Mordes herbeiführen zu wollen, ist seltsam, aber charakteristisch. Viele Autoren, die sich mit der Psychologie von Menschen befassen, die Gift ohne Mordabsicht anwenden, sind zur Überzeugung gelangt, daß hier erotische Motive eine Rolle spielen können. Sie sind wahrscheinlich der sadistischen ähnlich. Von der Marquise von Brinvilliers ist sichergestellt, daß sie ihre Gesellschaftsdame, die sie vergötterte, gelegentlich außer mit Bonbons auch mit ein bißchen Gift fütterte (?). Beileibe nicht in Tötungsabsicht, sondern bloß, um ihr ein wenig Qualen zu verursachen. Es schuf ihr erotische Sensationen und außerdem kokettierte sie mit ihrer Macht. Wer Gift und das Vertrauen seiner Umgebung in seiner Tasche fühlt, der darf den vermessenen Wahn genießen, gottähnlich über das Leben beliebiger Leute zu herrschen. Er schneidet es lautlos ab, wenn es ihm beliebt. Unsichtbar, unhörbar. Es findet kein Angriff auf das Opfer statt, es kennt seinen Mörder nicht. Er tötet aus der Ferne usw. usw.“

Diese Gedankengänge sind zum Schluß schon ziemlich abwegig. Sie treffen ganz gewiß an einzelnen Stellen wesentliches, aber der rationale Gedanke, im Giftmord zeige sich ein (weiblicher, spezifischer) Wille zur Macht, widerspricht der spielerischen, tändelnden, der „reinen Tat“ bis ins paradoxe entfremdeten Seelenstimmung und Lebenshaltung, die alle großen Giftmischer aufweisen.

In einer ganz anderen Richtung bewegt sich ein Artikel, der die soziologische Bedeutung dieses und ähnlicher Fälle umschreibt und der die sehr wichtige praktische Frage aufwirft, was solle mit diesen Menschen geschehen? Die V. hat übrigens auch selbst diese Frage gestellt, freilich nicht in dem luziden Intervall zwischen der ersten Rückkehr aus dem Gefängnis und dem zweiten Delikt, sondern später, auf der Anklagebank. Sie hat gesagt, ‚ich gehöre nicht her, vor das Gericht, sondern in ein Sanatorium‘. Hier ist doch Sanatorium nur der milde, gesellschaftlich gehobene Ausdruck für die Heilanstalt für Geisteskranke. Daß aber solch eine Geisteskrankheit, deren bloße Erkennung und Bezeichnung schon unüberwindliche Schwierigkeiten bereitet, eine zum mindesten nicht geringere Schwierigkeit der Heilung entgegensetzen wird, das ist völlig klar.

Dies wußte auch die V. Daher ihr Haß gegen die Psychiater, der den Berichterstattern des ersten Prozesses ebenso auffällt wie denen des zweiten. Sie hat spottend gesagt, die Psychiater des Gerichts erklären nur einen Toten für krank. Aber der Satz wäre auch umgekehrt richtig: Wen die Psychiater für krank erklären, ist für immer tot, das heißt, er wäre auf immer in Detention zu halten, gleichgültig ob man diese Detention Irrenhaus oder Kloster oder Sanatorium nennt. In diesem Sinne spricht sich auch der folgende Artikel aus, der der „Neuen freien Presse“ entnommen ist.

„Der Prozeß hat Wien aufgewühlt ... Solange es Menschen geben wird, werden sie der Brunst nach dem Ereignis gehorchen, kein Philosoph wird der Masse den elementaren Vorstoß wehren können, die Raserei hin zu den Fechterspielen, ... der Mensch mit all seinem Anstrich von Kultur ist doch organisch fühlend, dem Elementaren, dem Gewaltsamen zugeneigt, und keine Intelligenz wird ausreichen, diese Tierheit seinem Wesen zu entziehen ... Kommt dazu noch das Flimmern, das Zweideutige dieser seltsamen blassen und zarten Frau, die wie eine Hexe handelt, aber wie eine Dame aussieht und wie eine geborene Rednerin zu sprechen weiß, so wird verständlich, was auf den ersten Blick nichts anderes schien als die phäakische Verschlampung, der Wiener oft genug anheimfallen. (Gemeint ist offenbar das unbegreifliche Interesse der Wiener an dem Fall und das Fehlen der moralischen Abwehr. Ging doch den Geschworenen des zweiten Prozesses am letzten Tage ein Brief zu, worin stand, die einzige Lösung wäre die, man solle ‚unser Königskind M. V. auf der Ringstraße herumführen, krönen‘!) Der Schreiber des Artikels setzt seine Ausführungen fort wie folgt: Wir wollen jedoch nicht über den Fall V. sprechen, nur über die Strafe, die das Gericht verhängt hat. Hier ist ein Mensch, der zum zweitenmal seiner derselben seelischen Einstellung zum Opfer fällt ... niemand kann sich des Eindrucks erwehren, daß hie eine spezifische Sucht, eine düstere Unterströmung, ein Unter-ich vorhanden ist, um ein Wort von Freud zu verändern, etwas, was zwingend und mit gewaltsamer Lockung den Lebensgang dieser Frau in Banden hält. (‚Ist Trieb nicht Krankheit?‘ hatte die Mutter der V. gefragt.)

Es ist furchtbar leicht, wie der Staatsanwalt es getan, zu sagen: Giftmischerin, steinigt sie! Ernster ist es jedoch, sich vor das Problem zu stellen, wie schützt man die Gesellschaft vor solchen Unholden, wie tritt man Wesen dieser besonderen seelischen Verkrüppelung entgegen, damit nicht vielleicht in einem anderen Land, vielleicht in zwei, vielleicht in anderthalb Jahren, von neuem das Spiel beginne und vielleicht dann endgültig zum Morde führe. (Man erinnert sich des Briefes der alten Frau Konegen, der den gleichen Inhalt hatte. Es ist sonderbar: die Diagnose der Krankheit Milica Vukobrankovics stellt ihre alte Mutter, die Therapie dieser Krankheit oder wenigstens den Weg der Prophylaxe gibt eine andere alte Frau an.) Wie schützt man diese M. V. und andere Verbrecher dieses Schlages, wenn sie Verbrecher sind und nicht Kranke, deren Krankheit wir noch nicht kennen, vor sich selber?

... Das bequemste ist natürlich der Paragraph, der juristische Schimmel. Ein Mord war nicht vorhanden, denn die Menge des Giftes war zu gering, und sie selber, die Giftmischerin, ist doch zurückgeschreckt vor den letzten Konsequenzen. Folglich kann man ihr nicht die schwerste Strafe geben, man kann sie aber auch nicht freisprechen, denn die Gerichtsärzte melden keine Störung des Bewußtseins und die Fakultät behauptet dasselbe. Also sagen wir nicht schwarz und nicht weiß, nennen sie nicht Mörderin, aber geben sie doch ins Zuchthaus, lassen sie nicht triumphieren, aber führen auch keinen Axtstoß, der sie für alle Zeiten zugrunde richtet.

Das ist so recht die Methode des juristischen Kleinbürgers. Sie sieht vollkommen ab von dem ganzen Menschen und von der höchsten Aufgabe des Richtertums, die immer darin bestehen muß, Verirrte zur rechten Bahn zu leiten und (oder!) Gewähr zu schaffen gegen Wiederholung und Verschlechterung. M. V. hat drei Jahre bekommen, anderthalb Jahre werden ihr eingerechnet, und wenn sie in Einzelhaft verbleibt, kann sie sehr bald wieder frei sein. Frei mit allen Härten, mit der immer steigenden Verwirrung einer ohnehin zerrütteten Seele. Frei, aber ohne Stütze, ohne Möglichkeit der Betätigung, ohne wirkliche und endgültige Gesundung.