Meine zweite Untersuchungshaft fällt in die Jahre 1922-23 und ist heute, am 31. März 1923 nach achtmonatiger Dauer noch nicht zu Ende.
Dieses Buch hat nicht den Zweck, über meine Schuld und Unschuld zu diskutieren. Meine persönlichsten Angelegenheiten sollen hier überhaupt nicht berührt werden. Nur das, was von allem, was ich erlebte oder an anderen beobachtend miterlebte, Anspruch auf allgemeine Gültigkeit hat und allgemeines Interesse hat, will ich erzählen ...
Um die Diskretion, die ich mir auferlegen muß, nicht zu verletzen (wohl auch, um sich selbst nicht zu belasten! Denn diese Aufzeichnungen konnten vom Untersuchungsrichter gelesen werden und wurden es wahrscheinlich auch, obwohl der Prozeß keinen Aufschluß darüber gibt) bin ich gezwungen, manches, das ich selbst erlebte, als von anderen erlitten und manches fremde Erlebnis als mein eigenes hinzustellen. (Für die letztere Version findet sich im Buche kaum ein sicheres Beispiel. Es bestand dazu auch nicht die geringste Notwendigkeit. Es ist bloß der Ausdruck der Vorsicht, derselben dummschlauen Denkungsart, die die M. V. dazu brachte, die Gifttöpfe in die Wohnung der Eheleute Piffl zu bringen, um dadurch einen fremden Menschen zu belasten oder die raffinierte Methode, sich das Bleiweiß von einem Drogisten zu verschaffen, der auch Staubzucker führte.)
„Ort und Zeit,“ fährt die V. fort, „erscheinen dadurch verändert, nicht aber die innere Wahrhaftigkeit dieser Zeilen. Denn vieles, was meine Leidensgenossinnen erfahren und erdulden mußten, erschütterte mich so sehr, als hätte ich es selbst erlebt. (Das kann doch unmöglich der Grund sein, fremde Erlebnisse als die eigenen hinzustellen.)
Es ist selbstverständlich, daß unter den Umständen, unter denen diese Blätter geschrieben sind, an die Wahrung einer auch nur menschlichen Objektivität nicht immer gedacht werden kann. Hier ist alles nur vom Standpunkt des Inhaftierten aus betrachtet und gewertet ... Ich gehe dabei nicht von der Voraussetzung aus, daß diese Aufzeichnungen einmal in die Öffentlichkeit gelangen ... Ich möchte diese Blätter einem Menschen in die Hand geben, der das wichtige und wesentliche daraus verwertet, ohne dabei an die Verfasserin zu denken. Wenn die Bilder einer Welt, die ich hier als ehrlicher und gewissenhafter Chronist aufzeichne, auch nur das Herz eines Menschen zu fassen und zu erschüttern vermögen, der den Willen und die Macht hat, Härten aus der Welt zu schaffen und zu lindern (wer sollte das sein? der Verteidiger? der Untersuchungsrichter? Der Präsident der Nationalversammlung, der die V. aus der ersten Haft heraus begnadigt hat, ohne daß sie seiner gedenkt? Denn sie stellt es so hin, als hätte bloß ihr ‚ich nehme das Urteil nicht an‘, ihre Freilassung bewirkt), dann ist ihr Zweck erreicht und ich fühle mich für die Arbeit, der ich mich aus Interesse unter den schwierigsten äußeren Verhältnissen unterzog, herrlich belohnt.“
Im zweiten Kapitel, das sie wie der gute Wiener Autor Wildgans mit den pathetisch-banalen Worten: „Im Namen des Gesetzes“ betitelt, finden sich folgende bemerkenswerte Stellen: „Die Leiden der Haft, der Untersuchungshaft setzen stürmisch und mit einem Höhepunkt der Qual ein – mit der Verhaftung selbst, die in den meisten Fällen überraschend kommt, selbst für jene, die auf diesen Augenblick seit Monaten warten.“ Dieser Gedanke wird einigemal an Beispielen erläutert und fast wörtlich noch zweimal wiederholt. Er ist also nicht gleichgültig, sondern sehr wesentlich.
Ich zitiere hier aus dem außerordentlich wertvollen Buche von Dr. J. Scholz über die Giftmörderin Gesche Gottfried, von der schon früher die Rede war und der wir wichtige Aufschlüsse über die Metaphysik des Giftmordes verdanken, eine Stelle, die sich auf das Warten auf die Verhaftung bezieht. Der Giftmörder mordet nämlich nicht ins Blaue hinein, er will den Schatten seiner Tat sehen. Er ist, und darin gleicht die V. sehr ihrer größeren, teuflischeren Schwester Gesche Gottfried, auf der Suche nach der Identität. Er drängt sich an das Opfer heran, auch wenn er das Gift schon abgegeben hat und nichts mehr zu tun hat. Wie die Giftmörder nur auf die Wirkung des Giftes warten, warten sie auch auf die Wirkung des Giftmordes auf sich selbst, das ist: die Verhaftung und Untersuchung. Für beides bringt der Fall Gottfried außerordentlich bezeichnende Schilderungen. Für das erste: „Denjenigen, denen ich aus Trieb etwas gab,“ sagte die Gottfried aus, „gab ich weniger als den anderen. Wenn sie weg waren, hatte ich Unruhe, wie es mit der Person geworden war, ich schickte nächsten Tages unter leerem Vorwande hin und erfuhr dann jedesmal die Wirkung, nämlich Erbrechen.“ So drängt sich die V. in das Haus Piffl und besonders an die Frau Stülpnagel mit krankhafter Neugierde, doppelt bemerkenswert bei ihrer sonstigen Zurückhaltung, heran.
Über die Verhaftung und die Erwartung derselben bei der Gottfried: „Um zwei Uhr erschien die Gerichtsbehörde in ihrem Zimmer. Die G. lag noch im Bett, sie war äußerlich ziemlich gefaßt, innerlich offenbar voll Angst. Auf die Anrede des Gerichtes, es gingen hier im Hause so eigene Dinge vor, die eine genaue Untersuchung erforderten, beging sie gleich die Unbesonnenheit, zu antworten, es habe sie auch schon längst verlangt, eine Untersuchung über sich ergehen zu lassen.“ So hat die V. die schon auf Betreiben der gutherzigen, humanen Frau Piffl eingestellte Untersuchung wieder durch ihre „Komödie“ aktiviert. Über die Gefühle vor der Gefangennahme erzählt sie in dem Buche verschiedenes, teils als selbst erlebt, teils als von anderen erlebt: „Eine Hebamme, der eine Patientin an den Folgen eines Eingriffs gestorben war, erzählte mir (der V.), wie sie von Stunde zu Stunde gewartet habe, bis die Polizei sie holen komme. Bei jedem Glockenzeichen sei sie tödlich erschrocken. Schließlich habe sie es daheim nimmer ausgehalten und sei planlos und ziellos durch die Straßen gelaufen, bis sie schließlich zu einer Kirche kam. Dort habe sie zum heiligen Judas Thaddeus gebetet, und sei dann ruhiger wieder heimgekehrt und daheim verhaftet worden.“ (An anderer Stelle erzählt sie, man habe sie, die V., einige Tage durch Detektive beobachten lassen. Aber ihrer Aufmerksamkeit zum Trotz habe sie fünfmal an einem Nachmittag das Haus verlassen. Ist das nicht: Planlos Hin- und Herirren?)
Als Gegenstück, aber offenbar erfunden und gar nicht charakteristisch, folgendes: „Eine andere Frau erzählte mir wieder, wie viel sie vor ihrer Verhaftung gebetet habe. In allen möglichen Kirchen sei sie gewesen, Messen habe sie lesen lassen, nun sei sie aber böse und wolle überhaupt nimmer beten. Es helfe ja doch nichts.“
Die V. behauptet zwar, vorher von dem hl. Thaddeus von ihrer Schulzeit her bloß gewußt zu haben, daß er ein Verwandter des Heilandes gewesen sei und daß ein sehr altes Bild, ihn darstellend, in der Jesuitenkirche „zu den neun Chören der Engel“ am Hof in Wien verehrt werde. Als sie nun in der Gemeinschaftszelle ein Bildchen dieses Heiligen sieht, erkundigt sie sich bei einer Leidensgefährtin sofort, was es für eine Bewandtnis mit dem Bildchen habe. „Was, Sie kennen den hl. Judas Thaddeus nicht?“ habe die Leidensgefährtin geantwortet, „und nun erzählt man mir von dem wundertätigen Bilde am Hofe, dessen Kopie eben dieses Bildchen vorstelle. Viele Votivtafeln in der genannten Kirche sollen Zeugnis davon ablegen, wie der Heilige jenen geholfen habe, die vertrauensvoll zu ihm flehten. Und – berichtet meine Erzählerin weiter – sie selbst sei oft in jener Kirche vor dem Gnadenbilde gekniet und habe dort auch diese und jene Leidensgefährtin aus unserer oder der Nachbarzelle gesehen.“