Wie sehr der V. das Geschäftliche ins Fleisch und Blut gedrungen war, erhellt auch aus folgender Stelle. Man darf dabei nicht annehmen, daß im Geschäfte Stülpnagels für sie besondere materielle Vorteile bestanden. Sie mag da Eigennutz ebensowenig bewiesen haben, als er auch sonst bei ihr in Erscheinung tritt. Wohl bedeutet die leitende Stellung die gesicherte Gegenwart und sorgenlose Zukunft, beides hatte die V. schätzen gelernt, aber ihr eigenes Schicksal hätte ihr doch näher liegen müssen als das Schicksal des Geschäftes. Und doch gelten ihre ersten Gedanken, Bedenken und Sorgen bei der Verhaftung nicht ihr selbst, sondern der Firma. – Man geht vielleicht nicht fehl, wenn man ihr wenigstens in diesem Punkte glaubt. „Da ich die Kassenschlüssel und andere Schlüssel des Büros bei mir trug und aus Erfahrung wußte, daß man, wenn man bei einer österreichischen Behörde zu tun hat, nicht unter ein paar Stunden wegkommt, ersuchte ich den (verhaftenden) Detektiv, mich entweder vorerst ins Büro zu begleiten oder mir sonstwie Gelegenheit zu verschaffen, die Schlüssel einem zuverlässigen Menschen zu übergeben, da ich für die Kasse verantwortlich sei und man im Büro Geld und Geschäftsbücher dringend brauche. Erst nach mehr als 24 Stunden wurde dieser dringenden und sicher gerechtfertigten Bitte entsprochen. Auf der Polizei angekommen, wieder dasselbe Warten. Ich saß wie auf Kohlen. Im Büro lag viel Arbeit für mich und ich allein trug die ganze Verantwortung, da der Chef (an Bleivergiftung) krank lag. Ein Teil des Personals war auf Urlaub, ein anderer neu eingetreten und noch nicht so versiert, außerdem hatte ich mir für den Vormittag mehrere Parteien zu Besprechungen bestellt, wollte Geld kassieren, sollte Rechnungen bezahlen ... Viertelstunde auf Viertelstunde verrann, der Kommissär kam nicht. Ich saß mit der Uhr in der Hand und wartete.“
Sehr charakteristisch ist eine Stelle im dritten Kapitel des Buches. Der Aufsichtsbeamte kann den undeutlich geschriebenen Namen der V. nicht lesen. „Nachdem er eine Weile studiert und sich hinterm Ohr gekratzt hatte, fragte er in fast beleidigtem Tone: ‚Wia haßen Se?‘ Ich gab ruhig Auskunft, innerlich allerdings mit einiger Unsicherheit. Denn ich hatte in den letzten Tagen und Stunden solche Aufregungen und Gemütserschütterungen mitgemacht und war namentlich nach meinen Personaldaten so oft und eindringlich gefragt worden, daß ich wirklich schon zu zweifeln begann, ob ich wirklich ich sei, ob ich immer noch so und so heiße und ob ich je so geheißen habe. (!)
Ich habe in der Folge Stunden erlebt, in denen ich mir die Nägel ins Fleisch grub, um mich zu versichern, daß alles Wirklichkeit sei, daß ich noch lebte, wachte und nicht einen bösen Traum träumte.“
Manches wieder ist albern romanhaft, es stammt eben aus einer Zeit der Courths-Mahler, des Kinos. „Die Ruhe, die einen umfängt,“ erzählt die V., „hat nichts wohltuendes, sie ist furchtbar bedrückend und aufregend. Sie kann zur Verzweiflung, zur Raserei bringen. ‚Lebendig begraben‘ mußte ich in einem fort denken und noch heute verfolgt mich dieser Gedanke. Und doch ist dieser Zustand noch bedeutend ärger, als lebendig begraben sein (!), denn der lebendig Begrabene stirbt in kurzer Frist – dann ist er erlöst –. Die Qualen der Haft aber dauern lange ... In kurzen Zeiträumen kam der Posten an meiner Tür vorbei, dann guckte er herein. Mir kam blitzartig der Gedanke: ich werde warten, bis er weitergeht, dann werde ich schnell meinem Leben ein Ende machen, den Kopf gegen die Mauer rennen oder die Pulsadern durchbeißen (!). Dann dachte ich aber weiter: wenn sie mich tot finden, werden sie sagen, ich sei doch schuldig gewesen, ich habe mich selbst gerichtet ... ich erkannte daher, daß es nötig war, unter allen Umständen durchzuhalten und diesen Kampf zu Ende zu kämpfen.“ Das ist allerdings nur Phrase. Echter ist folgende Klage und wenn sie auf Wahrheit beruht, macht sie der Stadt Wien und ihrer Polizei keine Ehre: „Es war kein Trinkgefäß, auch kein Becher in der Zelle, ich hätte also aus dem Kruge trinken müssen. Da auch keine Waschgelegenheit in der Zelle vorhanden war, benützte ich das Wasser im Kruge, um mir ab und zu ein wenig Wasser über der Klosettmuschel auf das Taschentuch zu gießen und mich so zu waschen. Angeblich soll im Polizeigefangenhaus auch ein Bad sein, doch hat man mich nie hin geführt und auch meine Leidensgenossinnen haben es nie gesehen.“
Das Bett besteht aus einer eisernen Bettstelle, darauf liegt ein zerrissener Strohsack aus graubrauner Sackleinwand, ein eben solcher Polster und eine dunkelbraune, pferdedotzenähnliche Decke. „Mich ekelte,“ sagt die V., „als ich dieses Bett näher besah. Strohsack und Polster zeigten reichlich Spuren zerdrückter Insekten, daneben auch Blutflecke und Flecken undefinierbarer Herkunft ...“ Natürlich sind auch Wanzen in reichlicher Menge vorhanden. „Fiel solch ein Tierchen von der Decke auf mein Bett,“ erzählt sie weiter, „daß ich es mühelos mit der Hand erreichen konnte oder kam es gar meinem Gesicht zu nahe, was ich, wenn ich es nicht sah, sofort an dem unleidlichen Geruch erkannte, dann gab ich ihm mit dem Finger einen Stüber, so daß es in sanftem Bogen zur Erde fiel. Ich habe einmal gehört, daß es mancher alte Türke ebenso machen soll. Was ich nicht mühelos erreichen konnte, ließ ich ungestört. Zwar spürte ich bald ein heftiges Krabbeln, Jucken und Brennen am ganzen Körper, doch war ich zu stumpf, um etwas dagegen zu tun.
... Ich mußte weiter denken, wie ungerecht und hart die Menschen doch eigentlich sind. Was tut uns die Wanze? Sie beißt uns und der Schaden ist so gering, daß er, juristisch gesprochen, nicht einmal einer leichten Körperbeschädigung gleich kommt. (Als leichte Körperbeschädigungen sah die V. ihre eigenen Taten an.) Was tun wir Menschen dafür der Wanze? Wir verurteilen sie zum Tode und vollstrecken dieses Urteil nicht immer auf die humanste Art ... Ich war so apathisch, daß ich für die aktiven Gefühle, die mich bei Tage beseelten, Zorn, Scham, Trotz, Enttäuschung, Erbitterung, keine Kraft mehr fand, sondern still dalag, in Schmerz aufgelöst. Manchmal schwieg für Augenblicke dieser Schmerz – dann betrachtete ich das ganze Erlebnis, meine Umgebung, mein Schicksal, mich selbst mit gespanntem, fast neugierigem Interesse – als ob ich ein unbeteiligter Zuschauer wäre. Ich fragte: „Wache ich oder träume ich? Bin ichs oder bin ichs nicht? Lebe ich oder bin ich tot?“
Sehr interessant sind die moralisierenden Betrachtungen der V. Es ist schon aufgefallen, welche eigenartige Kraft sie treibt, Gerechtigkeit zu spielen. Im ethischen Sinn wird sich die V. trotz gelegentlicher Reue allen anderen, und besonders den Berufsrichtern und Polizeibeamten gegenüber im Punkte des Rechtsempfindens überlegen gefühlt haben. Das moralisierende, frömmlerische wird man bei der Gottfried noch viel deutlicher fühlen, das Courthsmalerische ist bei der anderen, einer ganz geschlossenen Persönlichkeit, noch viel exemplarischer zum Ausdruck gekommen. Daß aber die V. zu Gericht sitzt und zwar nicht über sich, sondern auch über andere, das ist eine Eigenheit, die sich nicht so bald wiederholt. Sie erzählt: „In der ersten Nacht, wenn der Gefangene das erste Mal wieder mit sich allein ist, tritt gewöhnlich die erste Ernüchterung nach der Tat ein. Er legt sich Rechenschaft ab über sein Tun und fühlt und ahnt wohl die näheren und entfernteren Folgen zum erstenmal. Später sorgen schon die meisten Herren von der Polizei und vom Gericht dafür, daß diese Reue, wie jede andere bessere Regung im Häftling unterdrückt werde. Sie bringen in der Regel dem Geständigen so wenig Verständnis entgegen, nehmen überall die schwärzesten, unedelsten Motive an, sehen die böseste Absicht und halten jeden für schlechter, als er in Wirklichkeit ist, so daß sich auch der Schuldigste ungerecht behandelt fühlen muß. Das weckt Erbitterung und Trotz, durch die die Herren sich selber schon manches Geständnis verscherzt (!) haben – und durch sie auch in den meisten Häftlingen die Reue ertöten. Wahre Reue ist für den Verirrten das erste und wichtigste Heilsmittel, denn nicht die Strafe läutert ihn, die Strafe verdirbt ihn nur ...
Mir ist es in der Folge mehreremal geschehen, daß Frauen, die den Richtern gegenüber die ihnen zur Last gelegte Tat leugneten, mir ihr Vergehen unter den Zeichen lebhaftester Reue eingestanden haben und mir, da ich sie zu trösten, aufzurichten und zu gutem Vorsatz zu bewegen suchte, unter Tränen das Versprechen gaben, sich in Zukunft nie mehr gegen die Gesetze verfehlen zu wollen.“
Offenbar von sich selbst spricht sie in folgender Stelle: „Da hat einer vielleicht wirklich einmal einem anderen eine leichte Körperverletzung zugefügt, er bereut sein Tun und es drängt ihm (!) förmlich, sich dem Kommissar oder dem Richter anzuvertrauen. Aber Richter und Kommissar wollen von der leichten Körperverletzung nichts wissen – ein interessanter Fall winkt – die Affäre wird als versuchter Mord hingestellt, obwohl der „ermordete“ lebt und heil und gesund ist. Der Täter erschrickt – Mord? Das war nicht seine Absicht und war auch nicht geschehen. Wenn er sich nun nicht als „Mörder“ verurteilt wissen will, bleibt ihm nur das eine Mittel, die Handlung als solche überhaupt in Abrede zu stellen, also auch die leichte Körperbeschädigung zu leugnen. Er wird verbittert und verzweifelt an der Gerechtigkeit überhaupt.“
Zweifel an der irdischen Gerechtigkeit spricht sie wiederholt aus: „Die innere Ungewißheit: der Verhaftete wisse nie, wie die Sache ausgeht, weil er nie weiß, wie sie von den Herren, von denen sein Schicksal abhängt, aufgefaßt werden wird. Vielleicht ist diese innere Ungewißheit bei der zweiten Verhaftung noch größer, weil man da schon Erfahrung hat und weiß, von welchen Zufällen man abhängig ist und wie wenig man auf Menschlichkeit rechnen darf.“ (Dabei war sie doch nach kurzer Strafhaft begnadigt worden. Wer konnte auf Menschlichkeit rechnen, wenn nicht sie?) An anderer Stelle spricht sie von ihrem empörten Gerechtigkeitsgefühl, aber es ist eher Größenwahn und Verfolgungswahn, die sich überhaupt gern kombinieren. Denn wenn man eine sittliche oder geistige Größe nicht anerkennt, wie es ihrem Wahne entspricht, wird sie sich verfolgt wähnen und ihr Gerechtigkeitsgefühl wird sich empören. Aber dieser Größenwahn erstreckt sich auch auf die Mitgefangenen: Sie gibt ihnen „prächtige Anlagen“, die nur durch die Haft zerstört würden. Die Haft, die Strafe ist an allem schuld, davon wird sie niemand abbringen. Daß Haft nicht bessernd wirke, wird wohl richtig sein, aber ebensowenig wird sie den seelischen Kern eines Menschen anfressen können, eher versteinern. Und vor allem ist Strafe und Haft nur die Notwehr der menschlichen Gesellschaft, und man müßte ohne Voreingenommenheit gegen die V. sagen, die Haft für sie kann zwar nicht mild und rücksichtsvoll genug sein, aber ebensowenig darf sie zu kurz währen. Nicht als Strafe, sondern als Schutz und Prophylaxe. Sie selbst sagt: „Der Mensch wird in der Zelle verbittert, gereizt, kleinlich, boshaft, er vertiert allmählich. Und wenn er dann nach monatelanger Haft in den Gerichtssaal kommt, zeigen juristische Richter, Staatsanwalt und Psychiater mit dem Finger nach ihm und rufen entrüstet: Seht doch diesen schlechten, boshaften, gemeinen Menschen. Daß aber der Mensch erst in der Haft so geworden ist, daß er die Schlechtigkeit von Mithäftlingen, die Kleinlichkeit von Richtern und Psychiatern, die gemeinen Schimpfwörter von Aufsehern gelernt hat – das verschweigen sie alle, diese Hüter des Gesetzes und der versumpften Moral ...