Wie wäre es denn auch sonst möglich, daß beide Frauen ihren Platz in der bürgerlichen Gesellschaft mit gutem Gelingen ausgefüllt haben? Daß die Gottfried wie die V. sich in ihrem Kreise wohl gefühlt haben, anderes im Grunde nicht verlangten? Eine Fürstin zu werden lag der V. ja ganz fern, überhaupt kam ihr nie der Gedanke, aus ihrem Kreis herauszutreten; sie überhob sich nie, demütigte sich aber ebensowenig. Selbst wenn man von ihrer Frechheit im Gerichtssaal absieht, die zum Teil Unsicherheit ist, merkt man nie den Wunsch, sich zu erniedrigen, gegen sich selbst zu wüten, wie es die Verbrecher in Dostojewskis „Memoiren aus dem Totenhause“ tun.

Es sind gute Bürgernaturen, in denen der Giftkomplex wuchert, und die kleinen, begreiflichen Eitelkeiten, die sich bei der einen als „guter Ruf“, bei der anderen als „weibliche Ehre und Schamhaftigkeit“ darstellen, sind so echt, wie bei jeder anderen kleinen Bürgerfrau auch. Die V. häkelt in der Zelle weibliche Handarbeiten für die Gefängniswärterin, sie leidet unter dem schmutzigen Laken, es tut ihr weh, daß die Röcke schlottern, weil die Bänder abgerissen sind, sie betont ausdrücklich, ihr Hut sei kaputt, als sie ihn zurückbekommt, die Sachen sind nicht mehr zu gebrauchen, und niemand kommt für den Schaden auf. Ihre weibliche Eitelkeit verläßt sie nie, weder körperlich noch geistig und damit auch nie ihr menschliches Gleichgewicht. Auch die G. hat ihrer Eitelkeit, wie berichtet wird, noch im Gefängnis soweit möglich Rechnung getragen. So schätzte sie es als größte Humanität, daß man es ihr vergönnt hatte (wieder diese große Milde und Güte gegen die dreißigfache Mörderin!), statt der gewöhnlichen Gefängniskleidung ihren seidenen „Schlumper“ zu tragen, den sie auch trotz aller Flicken während all der Jahre der Gefangenschaft beibehielt. Sie schlief ohne Laken, um dieses des morgens sauber über ihr Bett zu breiten, für den Fall, daß Besuch käme. Auch die V. will sich ihre Zelle möglichst behaglich ausstatten. Freilich wird man wenig dankbare Worte von ihr hören, wie sie die Gottfried ausspricht, obgleich auch sie in vielem besonderer Rücksicht sich erfreuen durfte.

Dieses dankbare Gefühl der Gottfried ist aber auch nicht tiefer gegründet, als die humanen Anwandlungen der V. im Gefängnis. Im Grund sind beide und alle ihrer Art unsozial oder asozial.

Sie ist und bleibt der Mittelpunkt der ganzen Welt für sich, sie will herrschen, wirken, selbst im Gefängnis. Den Hungerstreik, den die V. im Gefängnisse inszenierte, hat ihr die Gottfried bereits vorgemacht. „Man fürchtete (!) einen Selbstmord,“ wird berichtet, „und stellte die G. unter die dauernde Bewachung von fünf Frauen. Da versuchte sie, durch den Hungertod dem Schaffot zu entgehen. Vergebens stellte ihr der Pastor vor, daß sich dieser Vorsatz nicht mit ihrer angeblichen Religiosität vereinbaren lasse. Aber die Natur half sich selbst (ganz wie bei der V.). Wenn der Hunger aufs höchste gestiegen war, verlangte sie doch etwas Fleischbrühe und Apfelmus. Die fünf Frauen erzählten, in der letzten Zeit sei die G. sichtlich immer galliger, häßlicher, unartiger geworden. Sie betete nie und beklagte nie ihre Sünden. Die heuchlerisch-demütige Kreatur wurde nun frech gegen die Beamten und Richter und behauptete, die Bewachung habe ihr ein Gallenfieber zugezogen. „Es fehle nur noch, daß man sie auch noch fessele.“ Dies alles genau wie bei der V. Ebenso ihre Aufmerksamkeit für das Gefängnisleben, das sie mehr interessiert als ihr eigenes Leben; die G. hatte das feinste Ohr für alles, was im Gefängnis vorfiel, sie horchte an den Mauern, kannte die Gefangenensprache, interessierte sich aufs lebhafteste für die anderen Gefangenen. Zu diesen haargenauen Analogien tritt bei der G. auch noch die den Giftmördern eigentümliche Bezauberung und Begütigung, die immer neue Opfer an die furchtbare Frau heranlockten. Die G. war dürr wie Haut und Bein, nur dreizehn übereinander gezogene Korsetts gaben ihr den Schein der Fülle, trotzdem galt sie als schöne, bezaubernde, wunderbare Frau. Nicht anders wie die V., bei der nur der einzig objektive Gerichtsarzt wirklich gesehen hat, daß sie eine Rückgratverkrümmung hat.

Man darf vielleicht aus der großen Ähnlichkeit dieser Fälle den Schluß ziehen, daß es sich um einen eigenartigen Komplex handelt. Die Erscheinungen gleichen sich zu sehr. Zwei Fragen wären zu beantworten, eine theoretische und eine praktische.

Theoretisch: Sind Menschen mit diesem Giftkomplex geistig gesund und für ihre Handlungen kriminalistisch haftbar zu machen oder nicht?

Praktisch: Was soll mit solchen Menschen geschehen, kann man ihre Taten verhüten, kann man die Gesellschaft und sie selbst vor sich selbst schützen?

Auf die erste Frage würde ich, nach meinem persönlichen Ermessen, antworten, daß solche Menschen Grenzfälle darstellen, daß sie aber meiner Ansicht nach nicht „unter den Paragraphen“ fallen. Sie gehören auch nicht vor das Gericht.

Damit beantwortet sich die zweite Frage: Da es sich um einen Trieb handelt, der meiner Ansicht nach mit dem Feueranlegetrieb und mit dem unwiderstehlichen Wandertrieb Ähnlichkeit hat, ist eine Besserung nicht zu erwarten, man kann auch derartige Taten nicht vorher verhüten, da das Gewebe zu dicht ist, als daß man den giftigen Faden rechtzeitig erkennen könnte. Ist man aber einem solchen Menschen auf die Spur gekommen und dazu wird es nicht immer einer so großen Anzahl solcher Giftversuche bedürfen, wenn der Psychiater, der Arzt überhaupt und das Publikum von der Existenz solcher Anomalien unterrichtet sind, dann gehört ein solcher Mensch in lebenslängliche Absperrung, es müssen Abteilungen für diese und ähnliche Menschen, etwa wie für die mit moral insanity behafteten, den Irrenanstalten angeschlossen werden, dort sollen diese Menschen nicht etwa in Zellen festgehalten werden, sondern man muß versuchen, sie dort ihrem geistigen Niveau entsprechend zu beschäftigen, eine Aufgabe, die nicht über die Grenzen des tatsächlich möglichen geht.

In der Sammlung
AUSSENSEITER DER GESELLSCHAFT
– DIE VERBRECHEN DER GEGENWART. –
erscheinen in kürzester Zeit folgende Bände: