In dem Stiche »Gerechtigkeit« werden so ziemlich alle Arten der Folterungen und Hinrichtungsweisen jener Zeiten so geschildert, daß zweifellos viele Henker manch neue oder zeitweise vergessene Folterei sich davon abgesehen haben werden. Aber Hinrichtungsarten haben schon vor Breughel auch Deutsche dargestellt. Und der spätere Lothringer Callot hat ja auch unbewußt ein illustriertes Lexikon für Folterer geschaffen. Aber Breughels Darstellung hat tieferen Sinn. Es ist eine Drohung des alten Künstlers gegen das Joch der spanischen Tyrannei.

Zurück zu Rubens.

Rubens als Schilderer des Jüngsten Gerichts!

Da steht er ohnegleichen.

Michelangelo hat ihm die Anregung gegeben wie so vielen anderen in allen Jahrhunderten und aus allen Völkern.

Aber kein Schüler hat so den Meister übertroffen.

Nur ein Flame, nur ein Vollblutmaler konnte das, nur ein Belgier voll unerschöpflicher Lust, konnte Qualen nackter Leiber in unübersehbaren Maßen, unzählbaren Variationen schildern.

So sehr sonst gerade für Belgiens Kunst die Lust der Besteller und das Vermögen der Maler eins ist – Rubens' verschiedene Darstellungen des Jüngsten Gerichts scheiden sich deutlich in zwei Gruppen. Die schwächeren Bilder dieses Themas, das sind die bestellten. Da hat er seine grausam schöpferische Phantasie bezähmen müssen, und unter diesem Zwang ließ er die Bilder lieber von anderen ausführen.

Aber von ganzer, voller, sprudelnder, erfinderischer Lust sind die mit eigener Hand, wie in einem Zuge des Rausches gemalten kleineren Bilder. Die kleine Auferstehung der Gerechten, »das kleine Jüngste Gericht« und »der Höllensturz der Verdammten« in München (Abb. 7).