„Dies ist eine Behauptung, der leider der Beweis fehlt!“ versetzte der Richter achselzuckend. „Oder sind Sie imstande, diesen Beweis zu erbringen?“

„Imstande wohl!“ antwortete Peter Voß. „Ich habe einen Zeugen.“

„Einen Komplicen!“ verbesserte ihn der Richter. „Sie haben also den Diebstahl nicht allein ausgeführt.“

„Nein, einen richtiggehenden Zeugen!“ rief Peter Voß. „Einen so guten, so vortrefflichen Zeugen, wie er noch keinem des Millionendiebstahls Beschuldigten zu seiner völligsten Entlastung zur Verfügung gestanden hat. Dieser Mann braucht nur den Mund aufzutun und zu sagen: Peter Voß ist kein Millionendieb! Und kein Mensch, der es hört, wird an der Wahrheit dieser Aussage zweifeln. Auch Sie nicht, Herr Richter. Sie werden es dem Mann sogar glauben, ohne daß er seine Aussage durch einen Eid bekräftigt.“

„Nun gut!“ schmunzelte der Richter. „Nennen Sie den Zeugen. Nach Ihrer Behauptung zu urteilen, muß ich ihn nicht nur kennen, sondern auch von seiner absoluten Glaubwürdigkeit überzeugt sein. Ich mache Sie aber darauf aufmerksam, daß ich an eine absolute Zeugenglaubwürdigkeit nicht glaube. Aber trotzdem, nennen Sie den Namen. Es gibt Umstände, die eine partielle absolute Glaubwürdigkeit möglich erscheinen lassen. Wenn zum Beispiel der Entlastungszeuge sich durch seine Aussage eines mit dem Millionendiebstahl in direkter Verbindung stehenden Mordes bezichtigen würde. Der Fall aber wird nach menschlichem Ermessen niemals eintreten. Also auch bei Ihrem Delikt nicht, wobei übrigens nach meinem Wissen niemand ermordet worden ist.“

„Nach meinem auch nicht!“ bestätigte Peter Voß diese freundliche Annahme.

„Also nennen Sie Ihren Komplicen!“ forderte ihn der Richter zum dritten Male auf.

„Das verbietet mir leider meine Noblesse!“ erwiderte Peter Voß und warf sich in die Brust. „Ich bin diesem Zeugen zu großem Danke verpflichtet, und ich werde ihn niemals in eine unangenehme Situation bringen.“

„Aber das ist ja heller Wahnsinn!“ fuhr ihn der Richter an. „Nur um einen Menschen nicht in eine unangenehme Situation zu bringen, lassen Sie sich zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilen.“

„Lebenslänglich!“ betonte Peter Voß. „Darauf kommt es an. Der Mann hat mir nämlich einmal das Leben gerettet. Und ich leide an einem vorzüglichen Gedächtnis. Außerdem gibt es noch eine Revisionsinstanz. Ich hoffe jedoch zuversichtlich, schon im ersten Justizgange freigesprochen zu werden.“