„Woraufhin?“ fragte der Richter verblüfft.
„Auf die Eröffnungen, die ich noch zu machen habe!“ sagte Peter Voß. „Ich behalte sie mir für die Verhandlung vor. Aus rein taktischen Gründen.“
„Sie wollen sich also jetzt auf die Aussage beschränken, daß Sie die Millionen nicht gestohlen haben?“ fragte der Richter kopfschüttelnd.
„Jawohl!“ antwortete Peter Voß kopfnickend. „Das genügt vorerst. Ich überlasse es der Justiz, den Beweis zu erbringen, daß ich die Millionen gestohlen habe. Im übrigen pflege ich mein Pulver niemals vor der Zeit zu verschießen. Sorgen Sie nur dafür, daß der Termin recht bald angesetzt wird.“
Darauf verabschiedete er sich mit einer korrekt-liebenswürdigen Verbeugung.
In der Zelle erhielt er den Besuch des Anwalts. Das war ein selbst für amerikanische Verhältnisse äußerst gerissener Junge.
„Selbstverständlich!“ sagte er zu Peter Voß. „Sie haben die Millionen versteckt und wollen Sie späterhin nutznießen. Das ist Ihnen nur zu gönnen. Bitte unterschreiben Sie Vollmacht und Garantieschein. Mit dem Honorar gedulde ich mich, bis Sie wieder aus dem Zuchthaus heraus sind. Es liegt Ihnen natürlich daran, nur auf möglichst kurze Zeit hineinzukommen.“
„Freigesprochen will ich werden!“ gestand Peter Voß ehrlich. „Und zwar mit Glanz, Pauken und Trompeten.“
„Lieber Freund!“ schmunzelte der Anwalt und klopfte ihm auf die Schulter. „Sie schrauben Ihre Ansprüche zu hoch. Sagen wir drei Jahre Zuchthaus. Das kann ein so kerngesunder Mensch wie Sie mit Leichtigkeit durchhalten. Für zwei Millionen Dollar ist das ein Spaß. Ich würde sie auch absitzen, wenn man mir zwei Millionen Dollar dafür gibt.“
„Aber ich nicht!“ rief Peter Voß entrüstet. „Und zwar einfach aus dem Grunde nicht, weil ich die Millionen gar nicht gestohlen habe.“