Nach der Aufnahme muß noch folgende Schlußerklärung ausgestellt und beschworen werden.

„Ich Endesunterschriebener erkläre hiermit, daß ich die Konstitution der Verein. Staaten unterstützen, und gänzlich aller Unterthanenpflicht und Treue gegen jeden fremden Fürsten, Potentaten, Staat oder sonst eine oberherrliche Gewalt, welche sie auch seyn mag, abschwören, und mich gänzlich in dem weitesten Sinne des Worts von der Unterthanspflicht gegen meinen frühern Souverain lossagen will. Außerdem entsage ich noch ganz ausdrücklich aller Ansprüche auf irgend einen erblichen Titel oder Adelsprivilegium, und zwar besonders auf die Titel: Baron, Graf oder Herr von N. N., welchen ich bis hierher geführt habe, wozu ich mich vor der ganzen öffentlichen Court verpflichte und mit meinem Eide bekräftige.“

Wie aus dem Vorhergehenden zu ersehen ist, erfolgt die Aufnahme zum Bürger im Staate New-York erst nach Verlauf von fünf Jahren des ersten Einregistrirens, und nicht wie viele Einwanderer irrig glauben, nach fünfjähriger Wohnung im Lande; denn es könnte einer 10 Jahr hier seyn, ohne sich zu melden, so müßte er immer noch fünf Jahre warten, ehe dem Gesetze nach, seine Aufnahme erfolgen könne. Doch man braucht hierüber nicht so ängstlich zu seyn. Wie man in Amerika für Alles Mittel und Wege kennt, so genügen auch hier zwei Zeugen, welche beschwören, daß der um Aufnahme Suchende die gesetzliche Zeit im Lande sey, wobei aber dann noch fünf Dollars entrichtet werden müssen, welche Summe, um die Stimme des Betheiligten für den vorgeschlagenen Kandidaten der Präsidenten-Stelle zu erhalten, von den Häuptern der Partheieen bezahlt wird. Ja, meinem Landsmann R., welcher ebenfalls versäumt hatte, sich einschreiben zu lassen, und noch nicht einmal volle fünf Jahre im Lande war, wollte man, um sich seiner Stimme bei der jetzigen Wahl zu versichern, auf diese Weise zum Bürgerwerden verhelfen, wovon er aber keinen Gebrauch machte, da er keinen falschen Schwur, wozu seine bestochenen Zeugen sich verpflichtet, ablegen wollte.


Vierundvierzigster Brief.

Fortsetzung.

(Schule und Kirche.)

Im Dezember 1840.

Die Sonntagsfeier in New-York konnte von mir, der sich Enthaltsamkeit von allen kostspieligen Vergnügungen zum Gesetz gemacht, nicht besser verwendet werden, als in und außer dem Tempel des Herrn die verschiedenartigsten Gottesverehrungen zu beobachten, und Erkundigungen über die Schulen einzuziehen, woraus ich Folgendes zusammengestellt habe:

Es liegt wohl unstreitig im Interesse jedes Staates, daß die Jugend eine vernünftige Erziehung genieße und daß möglichst für Ausbildung der geistigen Fähigkeit gesorgt wird, worin vor Allem der Grund zu einer vernünftig wahren Gottesverehrung zu legen ist, damit bei vorgerücktem Alter die Erlernung eines praktischen Geschäfts um so leichter, und ein Staatsbürger gewonnen werde, der zum allgemeinen Menschenwohl nach Kräften beiträgt, und die wahre Zufriedenheit in sich selbst suchen kann, aber auch findet. Wie ist dieses aber wohl anders zu erringen möglich, als durch gut organisirte Schulen, welche besucht werden müssen, und wo die geistigen Kräfte des Menschen, wenn sie nicht im Keime wieder ersticken sollen, frühzeitig entwickelt und ausgebildet, diese Ausbildung aber bis zur Mannbarkeit fortgesetzt wird, wie dieses bei uns der Fall ist.