„Die ganze gesetzgebende Gewalt, der Kongreß der Vereinigten Staaten, welcher aus dem Hause der Repräsentanten und dem Senate besteht, und die vollziehende Gewalt ist dem Präsidenten der Vereinigten Staaten auf die Zeit von vier Jahren, und einem Vice-Präsidenten, der zu gleicher Zeit, und auf dieselbe Zeit von Jahren erwählt wird, anvertraut.“
„Das Haus der Repräsentanten besteht aus, alle zwei Jahre durch das Volk der verschiedenen Staaten gewählten Mitgliedern. Keiner kann zu einem Repräsentanten erwählt werden, der nicht das fünfundzwanzigste Lebensjahr erreicht hat, seit sieben Jahren Bürger der Vereinigten Staaten und Einwohner des Staates ist, von welchem er gewählt wird.“
„Die Zahl der Repräsentanten ist für jeden Staat der Union nach der resp. Zahl seiner freien Einwohner bestimmt, und zwar Einer, auf jedes Mal 30,000 Einwohner.“
„Der Senat besteht (weil jeder Staat zwei Senatoren ernennt, welche sechs Jahre im Amte bleiben), aus 48 Senatoren, da 24 Staaten (jetzt 27) zur Union gehören, wovon jeder Eine Stimme hat. Keiner kann zum Senator erwählt werden, wenn er nicht 30 Jahr alt, seit 9 Jahren Bürger der Vereinigten Staaten, und zur Zeit seiner Wahl Einwohner des Staates ist, der ihn wählt. Der Vicepräsident der Vereinigten Staaten präsidirt dem Senate, hat aber keine Stimme, außer wenn die Stimmen gleich sind. Der Senat wählt seine übrigen Beamten, und ernennt einen Präsidenten pro tempore in Abwesenheit des Vice-Präsidenten.“
„Der Kongreß versammelt sich alle Jahre wenigstens ein Mal, und die Zeit der Eröffnung ist auf den ersten Montag des Dezember bestimmt.“
„Jeder Staat ernennt so viel Wähler, als er Senatoren und Repräsentanten auf den Kongreß zu schicken das Recht hat. Die Wähler versammeln sich in ihren resp. Staaten, und schlagen durch Ballotiren zwei Personen, wovon eine wenigstens nicht zum Staate der Wählenden gehören darf, zum Präsidenten oder Vice-Präsidenten vor, der ein geborner Mitbürger der Vereinigten Staaten seyn, das 35ste Lebensjahr erreicht, und 14 Jahre sich im Staate aufgehalten haben muß. Der Präsident, der Vice-Präsident und alle Beamten der Vereinigten Staaten müssen ihrer Stellen entsetzt werden, wenn sie der Verrätherei, der Bestechung und anderer Verbrechen angeklagt und überführt worden sind. Der Präsident ist Oberhaupt der Land- und See-Macht und schwört folgenden Eid: „Ich schwöre feierlich, treu die Stelle eines Präsidenten der Vereinigten Staaten zu versehen, und die Konstitution derselben, so gut als es mir möglich seyn wird, zu erhalten, zu schützen und zu vertheidigen.““
„Die richterliche Gewalt ist einem obersten Gerichtshofe und untern Gerichtshöfen anvertraut und bezieht sich auf alle Streitigkeiten. — Der oberste Gerichtshof besteht aus einem Oberrichter und sechs Richtern und hat jedes Jahr seinen Sitz zu Washington. Die Staaten der Union bilden in gerichtlicher Hinsicht 24 Distrikte und auch wieder 7 Kreise. In jedem Distrikte ist ein Gerichtshof, ausgenommen für den Staat New-York, wo ihrer zwei sind. Diese Gerichtshöfe haben vier Mal des Jahres in den zwei Hauptstädten des Distrikts abwechselnd ihre Sitzungen. In jedem Kreise hat ein Kreis-Gerichtshof einmal jährlich eine Sitzung. Es giebt einen General-Prokurator der Vereinigten Staaten, welcher den Ankläger vor dem Ober-Gerichtshofe macht. In jedem Distrikte befindet sich gleichfalls ein Advokat und ein Marschall. Der Advokat macht den Ankläger vor den Kreis- und Distrikts-Gerichts-Höfen, der Marschall leitet den Prozeßgang dieser Gerichtshöfe, bei welchem er die Stelle eines Sherifs versieht. Der Obergerichtshof übt eine ausschließende Jurisdiction aus in allen Prozeß-Sachen, worin einer von den Staaten der Union Parthei ist, und in allen Prozeß-Sachen gegen die öffentlichen Beamten.“
Um bei einer Beamtenwahl seine Stimme mit abgeben zu dürfen, und im vollen Genusse aller Bürgerrechte sich zu befinden, muß man naturalisirt seyn, wozu im Staate New-York ein fünfjähriger, doch in einigen andern Staaten kürzerer Aufenthalt verlangt wird. Wer daher entschlossen ist, für immer in Amerika zu bleiben, der thut wohl, sogleich bei seiner Ankunft sich zum Bürgerwerden zu melden, und hat für Einschreibung seines Namens und für Ausstellung eines Attestes über die geschehene Anmeldung Einen Dollar zu zahlen. Zwei Jahre darauf giebt man folgende Erklärung ab:
„Ich Endesunterschriebener, gebürtig aus N.N. in N.N., so und so alt, früherer Unterthan Sr. Majestät von N.N., erkläre hiermit, daß ich gesonnen bin, Bürger der Vereinigten Staaten zu werden, und mich für immer von der Unterthanen-Treue und Pflicht gegen irgend einen andern fremden Fürsten oder Staat, besonders aber aller Unterthanen-Schuldigkeit gegen obengenannte Majestät, meinen frühern Souverain, los zu sagen.“
Ueber Erfüllung dieser Formalität erhält man ebenfalls ein Attest und zahlt dafür ½ Dollar. Fünf Jahre nach der ersten Anmeldung wird an die nächste Court des Staates, in welchem man wohnt, die folgende Bittschrift um Aufnahme als Bürger gerichtet, welcher obige Atteste beigefügt werden müssen: „Der hochzuverehrenden Court des Staates N.N. überreicht ehrfurchtsvoll der Unterzeichnete folgendes Gesuch: Der Supplikant hat zu gehöriger Zeit, der bestehenden Ordnung gemäß, sich einregistriren lassen, und seine Erklärung, daß er gesonnen sey, Bürger der Vereinigten Staaten zu werden, wie es das Gesetz erfordert, abgegeben, weshalb genannter Supplikant ehrfurchtsvoll den hochzuverehrenden Court bittet, denselben in der üblichen Form zum Bürger der Vereinigten Staaten aufzunehmen.“