Die Unternehmer dieser Anstalt erachten es für nothwendig, dem Publikum folgende Punkte zur Erwägung und Uebersicht vorzulegen:

1) Die Banknoten einer jeden zahlungsfähigen Bank in den Vereinigten Staaten werden für vollgiltig angenommen, im Falle dieselben der Wechsel- und Sparbank zur Aufbewahrung übergeben worden; zu der durch gegenseitige Uebereinkunft festgesetzten Zeit wird die hinterlegte Summe in Gold, Silber oder gangbaren Noten zurückerstattet.

2) Jede Summe Geldes, welche man in der genannten Wechsel- und Sparbank hinterlegt, wird auf Verlangen, nebst fünf Prozent Interessen zu jeder beliebigen Zeit zurückbezahlt.

3) Arbeitsame Handwerker, so wie jeder andere Arbeiter, welche ihr Vermögen oder einen Theil desselben der Wechsel- und Sparbank anvertrauen wollen, sind dadurch versichert, daß ihnen genannte Wechsel- und Sparbank in jedem Unternehmen unterstützen wird, wenn sie solches ohne eigene Gefahr und Schaden thun kann.

4) Einwanderer, welche von Deutschland oder jeder andern Gegend Europa’s Geld zu beziehen oder dahin zu versenden haben, können ein solches Geschäft mit vollkommener Zuversicht der Wechsel- und Sparbank anvertrauen, indem dieselbe stets bereit und im Stande ist, dasselbe mit größter Sicherheit und Rechtlichkeit gegen möglichst billige Vergütung zu besorgen.

5) Für eine Summe Geldes, welche auf bestimmte Zeit in der Wechsel- und Sparbank hinterlegt wird, werden höhere Zinsen bezahlt.

6) Für ausländische Geldsorten ohne Unterschied wird der höchst mögliche Werth bezahlt. Wechsel- oder Schuldscheine, welche in den östlichen Seestädten oder in Europa zahlbar sind, werden unter billigen Bedingungen eingelöst.

NB. Das Publikum wird aus vorstehenden Artikeln zur Genüge ersehen, daß es die hauptsächlichste Absicht der Wechsel- und Sparbank ist, fleißigen und ordentlichen Handwerkern und Geschäftsleuten, deren Mittel nicht hinreichend sind mit den andern Banken Cincinnatis in Geschäfts-Verbindung zu treten, die möglichste Erleichterung zu verschaffen etc.