Wie deutlich die Frau da erkannte,
Dass er der König Rother war!
DAS VOLKSEPOS.
DAS NIBELUNGENLIED.
[Scherer D. 110, E. 101.]
Die Handschriften, welche das Nibelungenlied überliefern, zerfallen in drei Hauptklassen, vertreten durch die Hohenems-Münchener Hs. (A), die allein steht, die St. Galler Hs. (B) und die Hohenems-Lassbergische Hs. (C). Lachmann erklärte die kürzeste Fassung A für einen Repräsentanten des ursprünglichsten Textes, B für Überarbeitung einer Handschrift der Klasse A, C für Überarbeitung einer Handschrift der Klasse B. Er legte A seinen Ausgaben zu Grunde; ‘Der Nibelunge Noth und die Klage’ (Berlin, 1826, 1841, 1851). Dagegen erklärte Holtzmann und Zarncke die Klasse C für die ursprünglichste und legten die Hs. C ihren Ausgaben zu Grunde; Holtzmann (Stuttgart, 1857), Zarncke (Leipzig 1856, fünfte Aufl. 1875). Pfeiffer erklärte den Ritter von Kürenberg für den Verfasser des Nibelungenliedes. Bartsch stimmte ihm bei, indem er eine verlorene Urgestalt des Gedichts zu erweisen suchte, und legte seinen Ausgaben B zu Grunde (3 Bde. Leipzig, 1870–1880).
VIII. LIED.
Gunthêr und Hagne, ‖ die reken vil balt,