[4] Die Indier Süd-Amerika’s verwenden angeblich schon lange die Bananenfaser zur Anfertigung von Kleiderstoffen (The Technologist Sept. 1865 S. 89. ohne Quellenangabe.) und in Lu-tschu soll von der Banane fast nur die Faser benutzt werden. (Faits commerciaux No. 1514 S. 36.) [↑]
[5] Fibrous plants of India. [↑]
[6] Das Abacá nimmt auch keinen Theer an, und kann daher nur zu laufendem nicht zu stehendem Tauwerk gebraucht werden. [↑]
[7] Eine Pflanzung im vollen Betriebe liefert jährlich 30 Zentner Bandála vom Preuss. Morgen. Vom Morgen Lein gewinnt man nur 2 bis 4 Ztr. reinen Flachs, 2 bis 8 Ztr. Samen. Lein kann aber, da er den Boden erschöpft, nicht alle Jahre gebaut werden. [↑]
[8] Wie mir Dr. Wittmack mittheilt, kann man auch vom Hanf nur Fasern oder Samen gewinnen, da der reife Hanf zu spröde, grobe Fasern besitzt. Beim Flachsbau wird freilich häufig Same und Faser verwerthet, doch sind dann beide von geringer Güte. [↑]
[10] Lupis wurde 1868 in London 100 £ per Tonne bezahlt, jedoch nur in geringer Menge, etwa 5 Tons jährlich, eingeführt und angeblich in Frankreich zu einer besonderen Art von Unterröcken verwendet; die Mode soll bald wieder aufgehört haben. Quitol, eine geringe Sorte Lupis, soll 75 £ bezahlt worden sein. [↑]
[11] Die Starrheit ist allen Fasern von Monokotyledonen eigen, weil sie aus dickwandigeren Zellen bestehn, während die eigentlichen Bastfasern der Dikotyledonen (Flachs z. B.) geschmeidiger sind. [↑]
[12] Auch bei andern Ackerbauerzeugnissen pflegen Mestizen und Indier sich die Arbeit ihrer Landsleute zu sichern, indem sie diesen Vorschüsse machen und sie erneuern, bevor die alten abgetragen sind. So gerathen Unbesonnene immer tiefer in Schulden und werden thatsächlich zu Sklaven ihrer Gläubiger, wenn es ihnen nicht gelingt, zu entfliehn. Dasselbe findet bei Antheilkontrakten statt, wo der Grundbesitzer dem Bauer Boden, Ackergeräth und Zugvieh zu liefern hat, oft schiesst er dann auch noch Kleidung und Nahrungsmittel für die ganze Familie vor; bei Theilung der Ernte deckt der Antheil des Bauers nicht seine Schuld. Gesetzlich sind die Indier freilich nur bis zu 5 Dollar haftbar, ein besonderes Gesetz verbietet überdies ausdrücklich dergleichen wucherische Geschäfte, sie sind aber allgemein in Gebrauch. s. S. 234 Anm. 127. [↑]
[13] Dieser Neid hätte beinahe die Schliessung der neuen Häfen (s. Kap. 23) bald nach ihrer Eröffnung zur Folge gehabt. [↑]