Der Tribut ist eine ehemals auch in Amerika bestehende Kopfsteuer, welche die der spanischen Herrschaft unterworfenen Eingeborenen zahlen. Die gleich nach der Eroberung eingeführte Steuer hatte ursprünglich einen doppelten Zweck: 1. Dotirung von Encomiendas zu Gunsten von Spaniern, denen für hervorragende Verdienste um die Krone eine Anzahl Indier überwiesen wurde, die ihnen Tribut zahlen mussten; 2. Bildung eines Fonds zur Bestreitung der Kolonial-Verwaltung.

Ein ganzer Tribut umfasst immer zwei Personen, gewöhnlich Mann und Frau, und ist daher ziemlich gleichbedeutend mit Familiensteuer. Die Einwohnerzahl der Ortschaften wird nach Tributen angegeben; früher wurden auf einen Tribut (wohl zu niedrig) 4½ Seelen gerechnet, gegenwärtig 6 Seelen, was eher zu hoch sein dürfte. Ein Einzelner bezahlt einen halben Tribut.

Ursprünglich betrug ein voller Tribut 1 Dollar = 8 r., 1611 wurde er auf 10 Realen erhöht (1½ r. Zuschlag für das Heer, ½ r. für den Klerus[1]) und, trotz mehrfacher Gegenverordnungen, von den Provinzialbehörden meist in Produkten erhoben — zu ihrem Nutzen, aber zum Schaden der einheimischen Bevölkerung und der Regierung; da die Einnehmer nur wenn der Markt ungünstig war, die Produkte mit grossen Unkosten belastet nach Manila schickten, wo die Fülle sie noch werthloser machte. Erst 1841 wurden Baarzahlungen allgemein eingeführt.

Seit 1852 beträgt ein Tribut 12 r. (in einigen Distrikten gelten besondre Bestimmungen). Dazu kommen noch: Sanctorum 3 r., Comunidad 1 r., Recargo ½ r, so dass die Gesammtabgabe 16½ r. oder für den Einzelnen 1 Dollar + ¼ r. beträgt.

Sanctorum ist für den Kultus, wird aber an die Regierung entrichtet, welche die Pfarrer nach dem Maassstabe von 180 Dollar für 500 Tributos besoldet.

Comunidad ist ein Zuschlag zum Gemeindefond (s. unten, Bürgerliche Einrichtungen).

Recargo ist ein seit Aufhebung des Brantweinmonopols eingeführter Zuschlag zur Deckung des dadurch veranlassten Ausfalls. — In Mindanao und den Bisayas wird kein Zuschlag erhoben.

Nach Agius (Memoria, Documento 5) steuert der einzelne Tributant jetzt 6.25 r. + 0.55 r. Recargo, zusammen 6.s, abgesehen von Sanctorum und Comunidad. Die Bewohner von Abra, Ilocos, Union, zahlen ausserdem noch 1½ bis 2¼ r. für die Bewilligung ihren Tabak ausserhalb des Estanco’s kaufen zu dürfen.

Jeder Eingeborene ohne Unterschied des Geschlechts ist tributpflichtig vom zurückgelegten 18. Jahre an, wenn unter väterlicher Gewalt, vom 16. falls selbstständig.

Ausgenommen sind die Nachkommen der ersten Christen auf Cebu, Neubekehrte (letztere gänzlich oder für eine Reihe von Jahren), Gobernadorcillos und ihre Frauen, Barangay-Vorsteher, ihre Frauen und »Erstgeborene«. So heissen die vom Barangay-Vorsteher erwählten Assistenten, die zur Annahme des Amtes gezwungen und gleichfalls mit ihrem Vermögen haftbar sind, weshalb auch ihr Eigenthum jährlich inventarisirt wird (s. S. 181). »Manche ziehn sechs Monate und selbst ein Jahr Gefängniss solchem Ehrenamte vor«. (Barrantes 51. Anm.)