Durch Gesetz vom 29. September 1864 wird die Beibehaltung der Opium-Regie genehmigt. Mestizen und Indier dürfen nicht Opium rauchen.

In einer vertraulichen »Comunicacion« des Generalkapitäns de la Gandara an den Kolonial-Minister, Februar 1867, die mir im Ultramar-Ministerium vorgelegt worden, klagt derselbe, dass das Opiumrauchen sehr zugenommen habe, was grossentheils den ungeschickten Maasregeln oder der Unehrlichkeit der Beamten zuzuschreiben sei. Entweder um die Einnahmen aus dieser unlautern Steuerquelle zu vermehren, oder aus Eigennutz haben jene Beamten ausser den 478 öffentlichen Opiumläden (Fumaderos) »wahren Heerden der Immoralität und immer mit Chinesen angefüllt«, Hunderten von chinesischen Privaten die Erlaubniss verkauft, zu Hause Opium zu rauchen, was durchaus dem Gesetz und den Absichten der Regierung widerspricht.

Nach dem Presupuesto betrug die Einnahme der Opium-Regie 1860 98,000 Esc., 1865/66 140,000 Esc. und 1866/67 207,000 Esc. Wie wenig Opium die Chinesen brauchten, bevor es ihnen von den Engländern aufgedrungen wurde, zeigt folgende Stelle aus dem Briefe des Pater Parennin v. 20. Sept. 1740: »Was die indischen Gummi betrifft, so machen die chinesischen Aerzte und Chirurgen fast keinen Gebrauch davon. Ich glaube nicht, dass in Pekin in einem ganzen Jahre ein halbes Pfund Yapien (Opium) verwendet wird.« (Lettres édifiantes).

BESCHREIBUNG DER SCHIFFE, BARANGAY GENANNT, DIE BEI ANKUNFT DER SPANIER IN GEBRAUCH WAREN.

Nach Morga 128 v.

Ihre Schiffe und Fahrzeuge sind von vielerlei Art, denn in den Flüssen und ihren Mündungen gebrauchen sie sehr grosse Kähne aus Einem Baumstamm und Bancas von Planken mit einem Kiel, und Vireyes und Barangayes welches schnelle, leichte Schiffe sind, niedrig von Bord, mit hölzernen Bolzen zusammengefügt, hinten so spitz wie vorn, zu beiden Seiten viele Ruderer fassend, die mit Paddeln und Rudern ausserhalb Bord rudern und den Schlag nach dem Schall einiger andern regeln, welche in ihrer Sprache passende Dinge singen, wodurch sie sich verständigen ob das Rudern beschleunigt oder verlangsamt werden soll. Ueber den Ruderern ist eine Gallerie aus Bambus welche die streitbaren Männer trägt, ohne jene zu belästigen, und auf welche eine, der Grösse des Fahrzeuges entsprechende Schiffsmannschaft steigt. Von da wird das Segel, welches viereckig und von Segeltuch ist, an einem Krahn aufgezogen, der aus zwei grossen Bambusen besteht, und als Mast dient. Wenn das Schiff gross ist, hat es auch einen Vormast von derselben Gestalt; und beide Krähne haben ihr Takelwerk, um die Masten auf die Gallerie niederzulassen, wenn der Wind entgegen ist, und Steuermänner auf dem Hintertheil um es zu lenken. Es trägt noch ein Gerüst von Bambus auf der Gallerie, über welches wenn die Sonne scheint oder wenn es regnet, ein Zelt von Matten, Kayanes genannt, gespannt wird, die aus Palmenblättern sehr dick und dicht geflochten sind, wodurch das ganze Schiff und die Mannschaft desselben bedeckt und geschützt wird. Es ist noch ein andres Gestell aus dicken Bambusen auf beiden Seiten des Schiffes in seiner ganzen Länge angebracht, und stark befestigt, welches das Wasser eben berührt ohne im Rudern zu hindern und als Gegengewicht dient, damit das Schiff nicht kentern oder scheitern kann, wie hoch auch die See gehe, und wie stark der Wind in das Segel blase. Es kommt vor, dass sich das Schiff mit Wasser füllt, sein ganzer Rumpf, (denn sie sind ohne Verdeck) und bis es ausgeschöpft ist zwischen zwei Wassern schwimmt, ohne unterzugehn, wegen der Gegengewichte (Ausrigger).

DAS TAGALISCHE VATER UNSER.

Ama
Vater