Der Schöpfer des Tabakmonopols Basco y Vargas, der durch künstliche Reizmittel die Trägheit der Kolonisten zu überwinden und Sinn für das Gemeinwohl zu erwecken hoffte, gründete 1781 die Sociedád económica de los Amígos del país zur Förderung des Ackerbaus und der Gewerbe. Die von der Gesellschaft selbst 1860 veröffentlichten Akten über ihren Ursprung und ihre denkwürdigen Thaten (hechos notables) sind so bezeichnend für die Erfolglosigkeit derartiger Bestrebungen in einer Kolonie, wo es gänzlich an Gemeinsinn fehlt, dass ein Auszug gerechtfertigt scheint.
Bald nachdem die Gesellschaft ihre Statuten entworfen, gerieth ihr Eifer in’s Stocken und 1797 fasste ihr Präsident auf eigene Hand den Beschluss, die Sitzungen einzustellen und das 6000 Dollar betragende Gesellschaftsvermögen dem Handelsgericht zu übergeben. Erst 1820 gelang es einem Generalkapitän, sie wieder in’s Leben zu rufen. Bei ihrer Stiftung war der Gesellschaft das Vorrecht eingeräumt worden, in der Nao von Acapulco (siehe S. 14) bis zum Betrage von 2 Tonnen Handel zu treiben oder dieses Privilegium zu verkaufen. Der daraus erzielte Gewinn war bei der Wiedereröffnung auf 41,749 Dollar, beinahe 60,000 Thaler, angewachsen. Die wiederentstandene Gesellschaft revidirte ihre Statuten, theilte sich in 4 Sektionen: Naturgeschichte, Ackerbau, Gewerbe, Handel, jede mit Vizedirektor, Vizezensor, Vizeschatzmeister, und stellte abermals ihre Thätigkeit ein. 1822 ermunterte sie sich noch einmal und gab auch während einer Reihe von Jahren fast alljährlich einige Lebenszeichen s. S. 219. Neuerdings ist sie indessen wiederum müde geworden, denn in ihrer Sitzung vom 24. August 1866 beschloss sie, ihr Vermögen als patriotisches Geschenk den von der Bombardirung Callao’s zurückkehrenden Schiffen darzubringen, und »diese besonders günstige Gelegenheit zu benutzen, um einen Akt patriotischer Aufopferung zu begehn und dem Staate einen Dienst zu leisten«.
Die Gesellschaft besitzt 25 bis 30,000 Dollar; aber Reichthum macht Sorgen. »Von diesem Vermögen, dessen genauer Betrag den Mitgliedern unbekannt, ist seit vielen Jahren nicht die geringste Summe auf Förderung des Gemeinwohls verwendet worden, obgleich die Gesellschaft nur zu diesem Zweck besteht. Der grösste Theil der für die Sitzungen bestimmten Zeit geht gewöhnlich mit Fragen, betreffend die Anlage und Einziehung dieser Kapitalien, verloren. Förmlichkeiten und Rechnungsführung haben Jahre lang die ganze Aufmerksamkeit der Gesellschaft beschäftigt. Auch ist es vorgekommen, dass einige mit dem Zensorenamte beehrte Mitglieder die Schlüssel der Kasse nicht annehmen wollten, welche letztere seit vielen Jahren nicht geöffnet werden konnte wegen der Schwierigkeit, die übrigen Inhaber der Schlüssel (conclaveros) zu vereinigen.«
Der damalige eifrige Generalkapitän Don Jose de la Gandara tadelte die Gesellschaft in einer Ansprache vom 17. Januar 1867 für ihren patriotischen Beschluss und forderte sie auf, ihr Geld zur Gründung eines botanischen Gartens verbunden mit einer Ackerbauschule zu verwenden und eine zur Verbreitung im Auslande bestimmte Denkschrift auszuarbeiten, worin die Fruchtbarkeit der Philippinen, die Leichtigkeit mit welcher dort Pflanzungen angelegt werden könnten, hervorgehoben werde, um Familien, welche das nöthige Kapital und praktische Kenntnisse besitzen, zur Einwanderung zu veranlassen.
Die wahrscheinlich aus einem sehr ausgebildeten Schicklichkeitsgefühl hervorgegangene Kunst, für etwas, das man zu thun oder zu unterlassen entschlossen, einen schönen Beweggrund aufzufinden, offenbart sich öfter in amtlichen spanischen Dokumenten. Auch das folgende Stück über Einführung der Opium-Regie kann als Beispiel dienen.
EINFÜHRUNG DER OPIUM-REGIE.
Die Opium-Regie ist seit 1. Januar 1844 in den Philippinen eingeführt, nachdem die Mehrheit einer zur Berathung dieser Maasregel berufenen Junta sich dafür ausgesprochen hatte. In der Einleitung zu dem betreffenden Gesetz (Autos acordados I. 392) lobt der Generalkapitän diese Mehrheit und tadelt die dissentirende Minderheit, die sich, durch veraltete Vorurtheile und gemeine Ueberlieferungen irre geleitet, gegen alle Verbesserungen, selbst die nützlichsten, sträubt, während die Fortschritte der Volkswirthschaft und das Beispiel der zivilisirten Nationen dergleichen Bedenken längst beseitigt haben. In einem Bericht des Consejo pleno an den Generalkapitän vom 22. September 1864 über dieselbe Angelegenheit heisst es (im Auszuge): Nachdem der Rath alle Gründe für und gegen die Opium-Regie wohlerwogen, kommt er zu dem Schluss, dass das Opiumrauchen zu erlauben sei.... Zuerst werden die gegen die Maasregel sprechenden Ansichten von eilf bedeutenden Aerzten, Volkswirthen und Gesellschaften angeführt; gegen alle diese Autoritäten aber giebt der Ausspruch des spanischen Konsuls in China[7] den Ausschlag, wonach die Chinesen, die nach Belieben Opium rauchen, dennoch stark und arbeitskräftig sind. Auch sei das Opium in der Türkei, in ganz Britisch-Indien, Cochinchina und China gesetzlich erlaubt. Ferner sage Dr. Pedro Mata in seiner Medicina legal y toxicologia 1846, welche in den medizinischen Anstalten Spaniens als Lehrbuch diene, geistige Getränke, gewisse Medikamente und zu angestrengtes Studiren führten zur Impotenz; das Opium erwähne er aber nicht. Der Consejo schliesst weiter: führte das Opium zur Impotenz, so würden es die reichen Chinesen gewiss nicht rauchen; in Europa seien mehrere Personen von grossen Fähigkeiten Opiumraucher gewesen, Opium sei nicht schlimmer als Brantwein, verbiete man das Eine, so müsse man auch das Andere verbieten ...
In der Antwort des Generalkapitäns auf diesen Bericht heisst es unter Anderem ... Beim Abwägen der Gründe für und gegen die Zulassung des Opiums hat der Rath die Zeugnisse gegen diese Maasregel angeführt und ihnen andere, wenigstens so achtbare aber »amtlichere« gegenübergestellt ... Sicherlich, wenn das Opium gegen die Religion, die Moral, die Humanität verstiesse, so würden Nationen wie Frankreich und England, die einen so hohen Rang in der allgemeinen Zivilisation einnehmen, es nicht gestatten; da aber das Gegentheil stattfindet, so müsse man natürlich zu dem Schluss kommen, dass jene aller wichtigsten und heiligsten Dinge nicht, wie Manche andeuten möchten, davon betroffen werden; der Türkei und China’s solle hier gar nicht gedacht werden ...
Weiter heisst es: »Da keine Statistik vorhanden ist, welche nachweist, dass Chinesen in Singapore vom Opiumgebrauch gestorben sind, so müssen die Gründe der Opiumgegner offenbar übertrieben sein, und kann man ihre, der Renta nachtheilige Meinung nicht gelten lassen. Wäre das Opium so giftig, wie sie sagen, so müssten die Chinesen daran zu Dutzenden sterben, was jedoch nicht zutrifft« ... »Es sind aber auch wichtige politische Gründe für die Gestattung vorhanden: Die Chinesen sind jedenfalls in unsern Archipel gekommen in der Voraussetzung, dass sie hier Opium rauchen dürfen; wollte man nun das Opium plötzlich verbieten, wie in den früheren Eingaben vorgeschlagen worden, und die Uebertreter mit Geld- und Gefängnissstrafen belegen, wie dies vor Einführung dieser Renta geschehn, so würden die meisten Chinesen in die Gefängnisse kommen oder auswandern, was gewiss nicht recht und billig wäre und auf keinen Fall geschehen darf. Eine so unzweckmässige Maasregel wäre gerade gegenwärtig höchst unpolitisch. Wir wollen mit China Verträge schliessen zur Erleichterung des Handels; was würde die chinesische Regierung sagen, wenn wir mit ihren Unterthanen also umgingen? ... Für unsere Kassen ist die Opiumrente unentbehrlich. Dennoch tritt diese Erwägung ganz in den Hintergrund gegen die volkswirthschaftliche und politische Frage, betreffend die Einwanderung der Chinesen, für welche der Opiumgebrauch eine Lebensnothwendigkeit ist ..«