[3] Dr. Semper, der sie nach eigner Anschauung schildert (Skizzen 57), scheint bei den Ygorroten eine solche Mischung nicht anzunehmen. [↑]
[5] Genau eben so fand Pigafetta die Musikmädchen des Königs von Cebu ganz nackt oder mit einem Schurz aus Baumrinde bekleidet (S. 82). Die Hofdamen trugen ausser Hut und kurzem Schleier nur ein kleines Schamband. (S. 89.) [↑]
[6] Aus denselben Gründen haben vielleicht die Chinesen bei ihrem ersten Verkehr mit den Portugiesen den später wieder aufgegebenen Gebrauch der Kreuze angenommen. Pigafetta (187) bemerkt: Die Chinesen sind weiss und tragen Kleider, sie essen von Tischen, wie wir. Sie haben Kreuze, man weiss aber nicht wozu. [↑]
[7] »Die Kirchenprälaten sollen ihren Untergebenen ausdrücklich vorschreiben, den Indiern häufig zu predigen, und sie zu überreden ... dass es Pflicht der Gerechtigkeit und des Gewissens sei, ihren Tribut zu zahlen, und dass sie eine Fülle von Ablass gewinnen, indem sie die heilige Kreuz-Bulle kaufen, ... wegen der geringen Aufklärung und Wissenschaft besagter Indier über diese beiden, für ihre Erlösung eben so wichtigen, als dem Sinne unseres katholischen Monarchen entsprechenden Punkte.« Leg. ult. I, 266 §. 90. [↑]
[8] Der Ursprung dieser Bullen liegt in den von den Päpsten des zwölften und dreizehnten Jahrhunderts zu Gunsten derjenigen Personen erlassenen geistlichen Gnaden, die sich persönlich oder durch Spenden an den Kreuzzügen betheiligten. Julius II. überliess die Einnahmen daraus auf drei Jahre den spanischen Königen, spätere Päpste verlängerten den Termin; 1750 erhielt Ferdinand VI. für sich und seine Nachfolger das Recht die Erträge der Kreuzbulle selbstständig zu erheben und zu verausgaben. Die Kreuzbulle besteht in einer Bulle für Lebende (de vivos), deren Besitzer durch jeden Priester sogar wegen verheimlichter Verbrechen frei gesprochen werden können; einer Bulle für Todte (de difuntos) zur schnelleren Erlösung aus dem Fegefeuer; einer Bulle den Genuss von Milch, Eiern und Fleisch an Fasttagen gestattend (de lacticinios), Abfindungsbullen (de composicion), wodurch u. a. Diebe, Betrüger, Erbschleicher, Alle, die fremdes Gut nehmen oder behalten, wenn ihnen der eigentliche Besitzer unbekannt ist, Buhler, solche die um Geld falsches Urtheil sprechen, Frauen, die für Geld Ehebruch treiben, falsche Zeugen u.s.w. vollkommenen Ablass erhalten, und das schlecht erlangte Gut in gutem Glauben und mit ruhigem Gewissen als rechtmässig erworbenes Eigenthum behalten dürfen. Doch dürfen jene Verbrechen nicht begangen sein mit der Absicht, sich durch den Kauf der Bulle von der Schuld frei zu machen; denn in solchem Falle müsste der Kasse der heiligen Kreuzbulle das Ganze herausgegeben werden. Nach dem ersten amplifizirten spanischen Text des päpstlichen Kommissars genügte ein Ablasschein von 2 r. für Veruntreuungen bis zur Höhe von 2000 Maravedis. Für solche von über 100,000 Maravedis war mit dem Kommissar zu akkordiren. (R. P. And. Mendo Bullae Sanctae Crucis Elucidatio.). Seit 1801 gilt in den Philippinen ein bedeutend höherer Tarif. [↑]
[9] En 1628, d’après des rapports dignes de foi, la terre trembla 14 fois le même jour dans les Camarínes; beaucoup d’édifices furent renversés, une grande montagne se fendit et il en sortit une telle quantité d’eau, que dans les campagnes inondées les arbres furent arrachés et qu’à une lieue de la mer la plaine était toute couverte d’eau. [↑]
[10] Apud Camarines quoque terram eodem die quatuor decies contremuisse, fide dignis testimoniis renuntiatum est: multa interim aedificia diruta. Ingentem montem medium crepuisse immani hiatu, ex immensa vi excussisse arbores per oras pelagi, ita ut leucam occuparent aequoris, nec humor per illud intervallum appareret. Accidit hoc anno 1638. S. Eusebius Nierembergius, Historia Naturae lib. XVI, 383. Antwerpiae 1635 Fol. (1638 ist bei Perrey, nicht aber im Original verdruckt für 1628). [↑]