In den englischen Niederlassungen der Meerenge ist die Einwanderung der Chinesen immer begünstigt worden. Sie geniessen dort Ansehen und Freiheit und Sicherheit gegen Erpressungen, wie wohl in keinem anderen Lande der Welt. Dass aus dieser unbeschränkten Freiheit der Kolonie ernste Gefahren erwachsen könnten, ist kaum zu befürchten, da in einem solchen Falle sich Alles gegen die Chinesen verbinden würde. Bedeutende Störungen haben sie freilich schon oft veranlasst; sie bilden einen Staat im Staate; fast Alle gehören geheimen Gesellschaften an, gegen deren Thätigkeit die Regierung nichts vermag. In Bezug auf diese Gesellschaften sagt der Guvernör in seinem amtlichen Berichte 1858–59: „Ein anderes grosses Hinderniss bei Entdeckung schwerer Verbrechen sind die chinesischen Hoeys, oder geheimen Gesellschaften.... Es ist kein Zweifel, dass diese Gesellschaften sich dazu hergeben, den Gang der Gerechtigkeit zu hemmen. Man nimmt allgemein an, dass sie den Ehrgeiz haben, alle Kriminalfälle unter ihren Landsleuten vor ihr eigenes Tribunal zu ziehen. In Civilsachen wird ihre Schlichtung von Streitigkeiten eher günstig als anders aufgenommen, und nach ihrer Auffassung sind ihre Ansprüche, Kriminalfälle zu entscheiden, ebenso wohl begründet. Dass dergleichen Tribunale bestehen, unterliegt keinem Zweifel, und es ist zu befürchten; dass, um dieselben aufrecht zu erhalten und zu verhindern, dass man sich an unsere Gerichtshöfe wende, sowie auch, um die Wirksamkeit der letzteren zu lähmen, die Chinesen kein Bedenken tragen, zu den gewaltsamsten Maassregeln zu greifen. Mord und Menschenraub sollen häufig vorkommen, um lästige Zeugen zu beseitigen, vielleicht aber ist einige Uebertreibung in der angeblichen Häufigkeit dieser Verbrechen.” Schliesslich zweifelt der Guvernör an der Möglichkeit, diese Gesellschaften auf dem Wege des Gesetzes auszurotten und glaubt, dass alle Verordnungen dagegen nur den Zweck haben würden, die Gesellschaften noch vorsichtiger zu machen und ihren Widerstand zu verstärken.

Ich führe aus den Artikeln der einen geheimen Gesellschaft zur Probe zwei Paragraphen an (das Original-Dokument wurde von der Polizei in Beschlag genommen und befindet sich gegenwärtig in der Berliner Bibliothek): „§ 4. Vom Augenblick des Eintritts in die Brüderschaft Hung müssen alle Brüder bei jeder Gelegenheit, wo die Brüderschaft sich gegen die Regierung erhebt, und die Soldaten ihr Widerstand entgegensetzen, nach ihren äussersten Kräften Hülfe leisten; sie müssen sich bemühen, alle Gefangenen, die gemacht wurden, zu befreien, und dürfen nichts thun, was ihrer Flucht hinderlich sein könnte. Mögen Alle, die anders handeln, binnen eines Monats sterben, vom Blitz getroffen, und ihre Gliedmaassen zerstreut werden.

§ 5. Vom Augenblick des Eintritts in die Brüderschaft Hung darf Keiner gegen Bestechung Emissäre der Regierung führen, um andere Brüder gefangen zu nehmen. Sollten Habsüchtige oder lasterhaft Gesinnte also handeln, so mögen sie umkommen innerhalb eines Monats unter 10,000 Schwertern. Werden sie aber entdeckt, so sollen sie sicherlich von den Brüdern erschlagen werden.”

Ausser diesen Hoeys, die von China übergesiedelt und zum Theil sehr alt sind, werden auch fortwährend geheime Gesellschaften zu besonderen Zwecken, namentlich zur Erhöhung der Löhne, gebildet. Ist einmal ein Europäer von einer solchen Gesellschaft in die Acht erklärt, so kann er keinen chinesischen Bedienten bekommen, kein Handwerker arbeitet mehr für ihn. Zwischen den verschiedenen Gesellschaften bestehen alte Fehden, die schon häufig zu blutigen Strassenkämpfen Veranlassung gaben, namentlich im Jahre 1854; aber auch in der allerneuesten Zeit scheinen dergleichen wieder in grösserem Massstabe stattgefunden zu haben, wie aus einem interessanten Artikel der Overland Straits Times vom 21. November 1863 hervorgeht: „Die unaufhörlichen Unruhen und Fehden der Chinesen, die oft in Strassenkämpfe ausarten, haben ihren Ursprung in dem gegenseitigen Hass der verschiedenen geheimen Gesellschaften, mehr noch in dem Hass der verschiedenen Faktionen oder Clans, in welche die Chinesen gespalten sind. Es scheint, dass die Chinesen weniger Individualität besitzen, als irgend ein anderes Volk; sich, wie schwache Thiere, erst in Heerden wohl fühlen, und von jeher das Bedürfniss fühlten, sich auf diese Weise zu schaaren. In China aber bewegt sich jede Heerde auf ihrem eigenen Gebiet, während hier Mitglieder der verschiedensten Verbindungen nur ein gemeinschaftliches Gebiet haben und daher häufig in Kollision kommen. In den holländischen Kolonien ist in jedem District, wo über 100 Chinesen wohnen, einer der Angesehensten von Amtswegen als Hauptmann angestellt, der mit anderen unter ihm Stehenden, auch amtlich ernannten Gehülfen die chinesische Bevölkerung in Ordnung zu halten hat und bis zu einem gewissen Grade für sie verantwortlich ist.”

In neuester Zeit hat man sich in Singapore damit geholfen, die vornehmsten Chinesen nach englischer Sitte zu Spezial-Konstablern zu machen, eine Massregel, die den besten Erfolg gehabt hat. Man beabsichtigt, künftig bei Unruhen die angesehensten Chinesen, welche gewöhnlich die höchsten Aemter in den Gesellschaften bekleiden, nicht eher als Konstabler zu entlassen, bis die Unruhen völlig gedämpft sind.

Bisher blieben diese Kämpfe lediglich auf die Chinesen selbst beschränkt, natürlich nicht ohne grosse Störungen der öffentlichen Ruhe. Erwägt man übrigens, dass die hiesige chinesische Bevölkerung nur aus den untersten Klassen und zum Theil aus dem Auswurf der südlichen Küstenprovinzen Chinas hervorgegangen ist, dass ihnen die Frauen, und also die Mittel zur Begründung einer Familie, gänzlich fehlen, dass auch nicht die Spur einer Polizeikontrolle besteht, so kann man sich nur wundern, dass so selten ernstliche Unruhen vorkommen. Der Grund liegt gewiss in der Leichtigkeit des Erwerbes und in dem „Selfgovernment”, das sich unter so freien Institutionen, an deren Erhaltung Alle ein gleiches Interesse haben, nothwendig entwickeln muss.

Einige Chinesen haben sich grosse Reichthümer erworben und gehören zu den geachtetsten Bürgern der Stadt; manche haben bedeutende Summen zu öffentlichen Zwecken geschenkt. Einer der hervorragendsten unter ihnen ist Tan-kim-tsching. Sein Haus in der Stadt ist ein so schönes Beispiel chinesischer Bauart, dass eine kurze Beschreibung von Interesse sein dürfte. Durch eine kunstvolle Thür in durchbrochener Arbeit tritt man in die Vorhalle. An der rechten, wie an der linken Wand derselben steht eine ununterbrochene Reihe geschnitzter Stühle und Tische, je zwei Stühle und ein kleiner Tisch aus demselben Holz. Die Tische sind höher und schmäler als die Stühle, haben aber dieselbe Tiefe, so dass die ganze Reihe wie aus einem Guss erscheint. Durch diese Anordnung hat jeder Gast zur Rechten oder Linken die Hälfte eines Tischchens zur Verfügung, um den Arm aufzulegen oder seine Theetasse abzusetzen. Die Einrichtung ist so hübsch und zweckmässig, dass sie Nachahmung verdient. Da hier zu Lande ein harter, kühler Sitz angenehmer ist als ein warmes Polster, so sind die Böden der Stühle gewöhnlich aus Holz oder spanischem Rohr gefertigt. In diesem Hause aber bestehen sie aus eigenthümlichen Steinplatten, einer Art Kalkstein, vom Ansehen des Florentiner Ruinenmarmors,[17] dem aber die Kunst nachgeholfen, indem sie durch gewisse Beizen an passenden Stellen Infiltrationen erzeugt hat. Bei einigen Platten ist die von der Natur gelieferte Zeichnung sehr geschickt benutzt und durch Hinzufügung einiger Striche und Drucke ein ganz nettes Bildchen zu Stande gebracht worden, während man bei andern Platten im Nachhelfen zu weit gegangen, so dass sich sogleich die Hand des Menschen verräth. Diese Platten sollen aus Yünan und Szechuen kommen, die Kunst, sie zu fertigen, ist aber jetzt verloren gegangen; so erfuhr ich wenigstens später in Kanton auf vielfache Nachfrage. Vielleicht steht ihre Wiedergeburt in Europa durch Anwendung der Kuhlmannschen Entdeckungen bevor. Die Hinterwand der Vorhalle besteht aus reich geschnitzter, durchbrochener Holzarbeit mit Perlmutter eingelegt; sie wird durch zwei bis zur Decke reichende Pforten in drei Theile getheilt. Dahinter befindet sich ein Zimmer in demselben Stil, aber reicher dekorirt und möblirt: statt der Hinterwand ist nur eine Reihe zierlicher Säulen, durch welche man in den mit Fliesen belegten Hof tritt. Zu beiden Seiten desselben bildet ein vorspringendes Dach einen gegen den Regen geschützten Gang. Am gegenüberliegenden Ende des Hofes befindet sich die Wohnung der Frauen, Fremden nicht zugänglich. In den vier Ecken des Hofes sind Regengossen aus gebranntem Thon angebracht, grosse Bambusen in Form und Farbe täuschend darstellend. An ihrem unteren Ende lehnen sich schön modellirte Nelumbium-Blätter und Blüthen aus demselben Material gegen die Wände, und wurzeln scheinbar in den grossen Kübeln, die das Regenwasser aufnehmen. Aus gebranntem Thon bilden die Chinesen auch sehr schöne Reliefs, die sie mit den reichsten Farben verzieren. Die Figuren sind zwar für unsern Geschmack zu barok, aber ihre Nachbildungen von Pflanzen, Vögeln u. s. w. sind meisterhaft, naturgetreu und mit vollendeter Technik ausgeführt. Sie werden zur Verzierung der Wände, Thüren, Dächer und Giebel verwendet; auch der Hof, dessen Wände einfach grau gestrichen und mit einer rothen Borte eingefasst waren, enthielt eine Anzahl solcher Reliefs; ein ganzer Fries davon lief unter dem Dach entlang.

Für Dekorationen und Kostüme zeigen die Chinesen viel Geschmack, ihre Theatergewänder sind prachtvoll. Eine der schönsten Prozessionen, die mir je vorgekommen, sah ich in Singapore bei Gelegenheit einer Feierlichkeit, in welcher gewisse Götzenbilder aus einem Tempel in der Stadt wieder nach einem Tempel vor der Stadt, ihrem gewöhnlichen Aufenthalte, zurückgebracht wurden. Den Glanzpunkt bildeten die Kinder reicher Eltern in Gewändern alter mythischer Helden, zum Theil zu Pferde, von vielen Dienern begleitet. Noch reicher und origineller waren einzelne Gruppen auf niedrigen Rollwagen, welche letztere aber durch die Dekoration so geschickt verhüllt waren, dass man einen grossen, künstlichen Felsen vor sich zu haben glaubte. Auf dem Felsen wuchsen prachtvolle, phantastische Blumen, und in dem Kelche oder auf dem äussersten Zweige sass, wie eine Elfe, ein ganz kleines, reich und sonderbar gekleidetes Mädchen, mit einem Fächer oder einer Blume in der Hand. Andere Felsen trugen Sträucher oder Rohr, über welchen ein Reiher oder grosser Raubvogel schwebte, und auf dem Vogel ritt oder stand ein ganz junger Knabe. Auf alten chinesischen Vasen sieht man wohl dergleichen Figuren, die uns wegen ihrer Abenteuerlichkeit für eine Verirrung der Phantasie des Malers gelten. Hier sah man alle diese Bilder leibhaftig vor sich. Dass Drachen und Ungeheuer aller Art nicht fehlten, versteht sich von selbst. Jede dieser Hauptgruppen war von einem langen Zug von Kulis begleitet, die von den Reichen zu diesem Zweck gemiethet und in schöne Livreen gesteckt werden. In den Händen trugen sie Fahnen, Laternen, Sonnenschirme, meist von schwerer Seide, mit reicher Stickerei, und an den Füssen Schuhe und Strümpfe, was einen besonders feierlichen Eindruck machte, da sie sonst immer barfuss, oder wenigstens ohne Strümpfe, gehen. Abends ging ich mit einem Freunde durch das Chinesen-Viertel, das aber nicht illuminirt war, wie wir erwartet hatten. In einem grossen Speicher, gedrängt voll von Zuschauern, wurde ein Schattenspiel aufgeführt. Der Puppenspieler sang mit näselnder Fistelstimme hinter dem aufgespannten Laken, auf welchem sich der Schatten einer Chinesin lebhaft bewegte. Das Publikum bildete den Chor. Die Bühne stellte ein Zimmer mit einem grossen Bett dar. Ein Anwesender erklärte uns das Stück: Der alte Ehemann der Dame ist verreist, ihr junger Freund, den sie von ganzem Herzen liebt, ist ins Haus gedrungen.... Wir warteten das Ende des Stücks nicht ab, obgleich unser Dolmetscher uns versicherte, das Beste käme noch.

Ein anderes Mal sah ich eine chinesische Leichenfeier. Vor dem Hause des Verstorbenen stand ein gedeckter Tisch, auf welchem verzierte Gerichte aufgestellt waren, daneben erklang rauschende Musik. Nachdem der Sarg auf Böcke gestellt worden, führte man die Kinder des Verstorbenen heraus, einen Knaben und zwei Mädchen. Sie waren in Sackleinen gekleidet, ganz verhüllt; der Zopf war aufgelöst, zwischen dem losen Haar hingen Baststreifen herunter. Nachdem die Mädchen eine Zeit lang am Sarge geweint, gingen sie in das Haus zurück. Der Knabe legte sich mit untergezogenen Beinen flach auf den Boden, wie ein Schwimmender, und blieb so, mit dem Gesicht die Erde berührend, während der ganzen Dauer der Feierlichkeit liegen. Ein Mann trat nun an den Tisch und opferte, unter verstärkten Gongschlägen, dem Geist des Todten, indem er dabei abwechselnd kniete und sich mit weit ausgestreckten Armen erhob. Der Sarg war inzwischen mit einem bunten, seidenen Tuch bedeckt und mit Blumen bestreut worden. Zum Schluss wurde den Göttern zu Ehren eine grosse Menge Goldpapier verbrannt. Aber die verschmitzten Chinesen machen sich kein Gewissen daraus, selbst ihre Götter zu betrügen; nur das erste Päckchen, dessen Blätter mit Ostentation einzeln ins Feuer geworfen wurden, bestand durchweg aus Goldpapier; bei den übrigen Päckchen, die ungeöffnet verbrannt wurden, war nur das oberste Blättchen vergoldet, das Uebrige gemeines Packpapier. Der Sarg wurde dann von Kulis auf die Schultern genommen und nach dem Kirchhof getragen. Die Musik schritt voran, neben dem Sarge gingen die Hausgenossen, es folgte ein grosser Haufe gemeinen Volks. Die Chinesen halten sehr viel auf ihre Gräber und legen dieselben oft schon bei Lebzeiten an, zuweilen mit grossen Kosten. Der katholische Provikar erzählte mir, dass ein Chinese, der zur Zeit, wo das Hasardspiel noch erlaubt war, als Spielpächter viel Geld erworben, sich bei Lebzeiten einen kostbaren Sarg verfertigen und ganz mit Dollars ausfüttern liess. Als vorsichtiger Mann hinterliess er eine Stiftung zur Besoldung von vier Grabwächtern, aber bald nach seiner Beerdigung kam eine Schaar Kulis, vertrieb die Wächter, warf den Leichnam aus dem Sarge und theilte sich in die Beute. Die Todtenverehrung ist für Viele die einzige religiöse Uebung; sie hängt unmittelbar mit der grossen Ehrfurcht zusammen, welche die Kinder ihren Eltern erweisen.