Die Mischehe ist dementsprechend eine weitere Form der Auflösung der jüdischen Gemeinschaft. Die Wege zur Mischehe sind verschiedentliche. Sie liegen letzten Endes nicht wie die Taufbewegung auf politischem Gebiet, sondern auf sozialem. Ist die Geburtseinschränkung ein vornehmlich durch ökonomische Ursachen bedingter Vorgang, so führen gesellschaftliche Momente zur Vermischung. Man kann ihre einzelnen Vorausbedingungen einbeziehen in das Gebiet der:

  1. Liebe,
  2. Gewöhnung,
  3. Rasseprobleme,
  4. gesellschaftlichen Angleichung.

1. Die Wege der Liebe sind oft wunderbar. Aber erst die Neuzeit, welche die Schranken zwischen den einzelnen Klassen und Kasten wegräumt, hat im Erwerbsleben, im gesellschaftlichen Umgang auf Schritt und Tritt den jüdischen und nichtjüdischen Mensch einander näher gebracht. Ob die psychischen Differenzen durch die erotischen Beziehungen, die zwei so verschiedene Charaktere aneinander knüpfen, auf die Dauer überbrückt werden, diese Ueberlegung versagt, wo starke Erotik alle übrigen Denkvorgänge zurückdrängt. Das Ideal der altjüdischen Ehe war die Heirat durch den Segen der Eltern und nach deren Willen und Bestimmung. Das Idol der heutigen und kommenden Bindungen ist die völlige Abkehr von allen Konventionshindernissen.

2. Die Gewöhnung als Voraussetzung zur Mischehe besteht in der Fortsetzung des Verhältnisses in der Legalisierung des Zusammenlebens. Der Student, der Handlungsgehilfe, der sich in seinem Drang einen Kameraden sucht, nimmt ihn häufiger aus dem christlichen Volke, da sich die Jüdinnen weniger leicht hingeben. Mit der Zeit, durch äußere Umstände, Schwangerschaft, Geburt eines Kindes, Infizierung und so weiter findet die ursprünglich nur auf kurze Zeit gedachte Verbindung ihren Dauerzustand in der Ehe.

3. Um gesellschaftlich emporzukommen, verheiraten sich reiche Jüdinnen mit verarmten Adligen oder wohlhabende Juden mit Nichtjüdinnen aus vornehmen Hause. Die Jüdin, die in ihrem Kreise keinen Mann findet, insbesondere die arme, ist froh, wenn sie einem Nichtjuden gefällt. Denn der innerste Beruf des Weibes ist ihr Streben nach der Hingabe. Und die Vereinsamung um Volkes willen mag ein gutes nationales Ziel sein. Rein menschlich betrachtet ist dieser Idealismus obsolet. Vielfach kann sich auch das heterogene Geschlechts- und Schönheitsempfinden ausleben erst in den Beziehungen zur Umwelt. Der dunkle Jude, auf den das blonde schlichte Gretchen, die große schlanke Frauengestalt der Deutschen wirkt: Les extrêmes se touchent. Die Juden fangen bereits an, bei der Wahl des Ehegatten das Schönheitsideal des sie umgebenden Volkes anzuerkennen, die jüdische Art und den jüdischen Typus zu meiden und den sogenannten arischen zu bevorzugen. In jüdischen Heiratsannoncen wird oft die blonde Haarfarbe hervorgehoben und sogar die geschmackvolle Bemerkung „nicht jüdisch aussehend” ist nicht allzu selten (Ruppin).

Umgekehrt erotisiert die schwarze Jüdin, mit ihrem Reiz, ihrer Eigenart, und ihrer geistigen Aufgewecktheit den Nichtjuden; selbst ausgeprägte antisemitische Ueberlegungen treten oft zurück, wo schöne Judenmädchen mit Feinden ihres Volkes in Berührung kommen.

Und schließlich wäre es sonderlich, wenn in einer Zeit, in der die sexuellen Beziehungen so stark gelockert sind, in der eine vollkommene Vermischung der Rassen, eine bunte Liebeslust die Menschheit ergriffen hat, nicht auch nahe Beziehungen zwischen den Individuen der germanisch-deutschen und der deutsch-semitischen Gemeinschaft entstünden.

Die von Napoleon I. berufene jüdische Nationalversammlung — als das Sanhedrion bekannt — hat erstmalig der Schließung einer Mischehe zugestimmt. Allerdings in der stark gewundenen Form, diese stehe in Uebereinstimmung mit dem bürgerlichen Gesetz, und dürfe, wenn auch gegen den jüdischen Ritus vorgenommen, nicht den Vorwurf für den rabbinischen Bann abgeben. Die Versammlung der jüdischen Theologen in Braunschweig (1844) und die Synoden von Leipzig und Augsburg sanktionierten die Mischehe, wenngleich mit dem Vorbehalt der jüdischen Erziehung der Kinder. Die in den 70er Jahren eingeführte Zivilehe bot vollends jedem die Möglichkeit der freiesten Eheschließung. Daß sich dabei die Eheschließenden nicht an die Wünsche der Rabbiner kehrten und die Kinder in Mischehen zum größten Teil im anderen Glauben erzogen, ist selbstverständlich. Insbesonders ist es einer Jüdin nicht leicht, von ihrem christlichen Ehemanne zu verlangen, daß er die Kinder in ihrer Religionsgemeinschaft aufwachsen lasse, der er selbst fernsteht und die in Deutschland als etwas minderwertiges erscheint. Die Mischehe ist ein Bund zwischen zwei Partnern, von denen der jüdische einer in der Oeffentlichkeit wenig beliebten Gemeinschaft angehört[30].

Die Freiheit der sexuellen Betätigung, die heute der Mann genießt, erobert sich immer mehr und mehr das in der Großstadt selbständige, von der Aufsicht der Familie losgelöste Mädchen. Durch die Erschwerung der Eheschließung kann sie sich nicht mehr darauf verlassen durch die Mitgift oder die Macht der Eltern an den Mann gebracht zu werden, so wünscht sie sich selbst zu versorgen und ihren Anteil am Leben und Genießen zu erhaschen. Dieser Prozeß ist noch lange nicht abgeschlossen. Ich möchte fast glauben, daß er erst richtig einsetzt. J. D. Meyer hat die Frankfurter Mischehen untersucht (Zeitschr. f. St. d. J.) und eine auffallend hohe Verehelichungsziffer armer Jüdinnen mit Christen gefunden, während die jüdischen Männer besonders des Mittelstandes sich christliche Partnerinnen wählten.