Die Gefahr einer Elektrizitätssteuer ist glücklich abgewendet worden, nur Beleuchtungsmittel werden seit dem 1. Oktober d. J. besteuert. Für die Verbraucher elektrischer Beleuchtungsmittel wird diese Belastung insofern weniger empfindlich, als Leuchtkörper für das Gas ebenfalls von der Steuer betroffen werden, und die elektrischen Lichtquellen neuerdings so gebessert sind, daß sie trotz der Steuer beträchtliche Ersparnisse gegen früher ermöglichen.“
Nicht so glimpflich war die neue Krisis an den wenigen gemischten Fabriken vorübergegangen, die sich abseits von dem Dualismus der beiden führenden Großkonzerne noch bis dahin eine volle Selbständigkeit gewahrt hatten. Die Kräfte, die sie nach den Blutverlusten der Krise von 1901–1903 in den folgenden Jahren des Aufschwungs langsam wieder angesammelt hatten, waren ihnen durch den bald von frischem entbrannten Wettbewerb und die Angriffe der neuen Krisenzeit wieder verloren gegangen. Viel Hoffnung, es den führenden Gruppen noch gleichtun, diese an Leistungsfähigkeit und Finanzkraft erreichen zu können, besaßen sie nicht mehr. Immer breiter dehnte sich das Wurzelreich der „Großen“ unter der Erde, das Geäst ihrer üppigen Baumkronen über der Erde aus, immer stärker sog es die Kräfte des Bodens in sich hinein, nahm Licht und Luft für sich in Anspruch. Die größten Kapitalmächte des Landes waren ihnen dienstbar geworden, speisten ihren Geldhunger, konnten und wollten anderen Wettbewerbern nicht die riesigen Mittel zuführen, die zur Behauptung neben den führenden Gruppen, oder gar zur Überwindung jener Konzerne notwendig gewesen wären. Und neue Geldmächte, die vielleicht ein Interesse an der Stärkung und Stützung mittlerer Unternehmungen gehabt hätten, konnten sich auf dem aufgeteilten und größtenteils kultivierten Kapitalboden Deutschlands nicht mehr bilden. Denn ebenso wie in der Elektrizitätsindustrie lagen die Wettbewerbsverhältnisse auch im Bankgewerbe. Auch hier war die Welt vergeben, Machtverschiebung nicht mehr durch Neubildung, sondern nur noch durch Konzentration und Fusion möglich. So nahte denn für die Elektrizitätsindustrie die zweite Fusionsära, auch diese wieder nach einer Krisis, die die Schwachen geschwächt und die Starken gestärkt hatte.
Zuerst wurde der Konzern Felten Guilleaume Lahmeyer fusionsreif. Die Felten Guilleaume Lahmeyerwerke in Mülheim und Frankfurt waren 1905 durch Zusammenschluß der Felten Guilleaume Carlswerk-Akt.-Ges. mit der Fabrikationsabteilung der Elektrizitäts-Akt.-Ges. vorm. W. Lahmeyer & Co. entstanden. Der Zusammenschluß war die Frucht jener ersten Konzentrationsperiode in der Elektrizitätsindustrie gewesen und die beiden stattlichen Provinzunternehmungen hatten versucht, sich nach demselben Prinzip, nach dem die beiden großen Berliner Gruppen vorgegangen waren, gegenseitig zu stützen und zu ergänzen. Der Versuch mißlang, trotzdem das Mülheimer Carlswerk als ein altes, wohlsituiertes und tragfähiges Unternehmen recht wohl den Kern hätte bilden können, um den sich eine starke und leistungsfähige Elektrizitätsgesellschaft gemischter Art kristallisieren konnte. Das Carlswerk war hervorgegangen aus der schon im Jahre 1826 gegründeten offenen Handelsgesellschaft Felten & Guilleaume, seine Ursprünge reichten also sogar weiter zurück als die der Siemens & Halske-Ges. und gar der A. E. G. Das Unternehmen war aber erst viel später der Elektrizitätsindustrie nähergetreten und befaßte sich auch dann noch als Spezialfabrik fast ausschließlich mit der Erzeugung von Draht, Kabeln und metallurgischen Fabrikaten für die Zwecke der angewandten Elektrizität. So standen die Dinge noch, als die offene Handelsgesellschaft nebst ihrer Filiale in Nürnberg Ende 1899 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Damals war allerdings bei den Inhabern des Werkes — und darin lag einer der Hauptzwecke der Aktiengründung — bereits der Gedanke entstanden, der Zeitrichtung folgend, das Unternehmen zu einem elektrischen Universalbetrieb auszubauen. Unter den Zwecken der Aktiengesellschaft war auch die „Erlangung von Konzessionen zur gewerblichen Ausnutzung der Elektrizität und deren Ausbeutung im eigenen Betriebe oder mittels sonstiger Verwertung“ in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen. Es war vielleicht kein Schaden für die Gesellschaft, daß die nahende Krisis eine umfangreichere Betätigung der Gesellschaft auf neuen Gebieten, insbesondere im Unternehmergeschäft, zunächst verhinderte. Erst nach Überwindung der Krise tauchten die Ausdehnungspläne von neuem auf, und erhielten durch die Konzentrationsbeispiele bei der Konkurrenz einen stärkeren Nachdruck. Auch der Weg war vorgeschrieben. Er lag nicht in der Errichtung eigener Fabriken mit neuen Geschäftszweigen, insbesondere auf dem Gebiete der Maschinen- und Lampenherstellung, die eine zu lange Anlaufszeit bis zur Produktionsreife gefordert und die Gesellschaft gezwungen hätten, eine Menge von Betriebserfahrungen, neuen Techniken aus dem Nichts zu schaffen und bis zur Wettbewerbsfähigkeit mit einer hochentwickelten Konkurrenz zu vervollkommnen. Der Weg der Angliederung schien schnelleren und leichteren Erfolg zu versprechen. Zeitweilig hatte man sich mit dem naheliegenden Gedanken getragen, mit der Kölner Helios-Gesellschaft, dem größten rheinischen Unternehmen auf dem Gebiete der Licht- und Kraftelektrizität, zusammenzugehen, aber ehe derartige Pläne sich verwirklichen konnten, kam der Zusammenbruch des „Helios“, aus dem es, wie sich bald zeigte, auch mit Hilfe eines stärkeren Werkes, keine Rettung mehr gab. So blieb eigentlich nur Lahmeyer in Frankfurt übrig. In der Theorie ergänzten sich beide Werke recht gut, vielleicht sogar besser als die Kontrahenten bei den bisherigen Fusionen in der Elektrizitätsindustrie. Während bei Siemens-Schuckert, bei der A. E. G. und der Union sich Werke miteinander vereinigt hatten, die vielfach dieselben Erzeugnisse herstellten und gleichartige Geschäftszweige betrieben, deckten sich die Produktionen des Carlswerkes und der Lahmeyer-Gesellschaft nur zum kleinen Teile. Dem „gemischten Starkstromwerk“ Lahmeyer fehlte die Kabel- und Drahtindustrie vollständig, in der Schwachstrom-Technik, die Felten und Guilleaume seit langem ganz besonders gründlich ausgebildet und noch vor kurzem durch die Aufnahme des Baues von Telephon- und Telegraphen-Apparaten ergänzt hatten, war Lahmeyer nur ganz geringfügig tätig gewesen. Seine Hauptbedeutung lag in der Fabrikation von elektrischen Maschinen, Motoren und Apparaten (in denen im Jahre 1904/05 die Ablieferung 4783 Stück mit 164000 PS, gegen 25829 Stück mit 667773 PS bei der A. E. G. betragen hatte) und in dem Bau von elektrischen Anlagen für eigene oder fremde Rechnung. Ebenso wie Felten und Guilleaume eine Ergänzung ihres Betriebes durch den Maschinenbau und das Anlagengeschäft schon seit längerer Zeit anstrebten, hatte sich Lahmeyer bereits verschiedentlich mit der Frage der Errichtung und des Erwerbs eines Kabelwerks beschäftigt. Gut angelegt, litt und scheiterte der Plan des Zusammenschlusses an der schlechten Durchführung. Was bei Siemens-Schuckert wenigstens betrieblich, wenn auch nicht in gleicher Weise finanzpolitisch, was bei der A. E. G.-Union in beiden Richtungen restlos gelungen war, die organische Verschmelzung und Vereinheitlichung, zwischen Mülheim und Frankfurt kam sie nicht zustande. Gerade die „in die Augen springenden Vorteile der Transaktion“, von denen der Geschäftsbericht der Lahmeyer-Werke sprach, die Gunst der organisatorischen und geschäftlichen Vorbedingungen, verleiteten offenbar zu einer zu leichten Behandlung der Organisationsfrage. Da sich beide Betriebe gut zu ergänzen schienen, glaubte man, die Zusammenarbeit und der Zusammenschluß würden sich von selbst einstellen, brauchten nicht erst durch sorgfältige Organisations- und Abtönungskunst herbeigeführt zu werden. Die Folge war, daß beide Betriebe, in der Verwaltung selbständig gelassen, nebeneinander und zu wenig miteinander arbeiteten.
Die Selbständigkeit entwickelte sich mit der Zeit zu stark, das Selbständigkeitsgefühl der örtlichen Direktionen verschärfte sich allmählich zur Eifersucht, und die lokale Trennung, die zuerst nur passive Hemmungen verursacht hatte, führte schließlich zu lokalpatriotischen Absonderungen und Störungen. So kam es, daß am Ende aus dem „Nebeneinander“, das nicht gleich von Anfang an zu einem „Miteinander“ geworden war, in vielen Dingen ein „Gegeneinander“ wurde. Beide Teile verfolgten zum mindesten im Kleinen, im Betriebsdetail, eine eigene Geschäftspolitik, wenn es dem Aufsichtsrat auch im allgemeinen gelingen mochte, die Gegensätze in der großen Geschäftspolitik immer wieder auszugleichen oder wenigstens nicht zum offenen Ausbruch kommen zu lassen. Eine solche Zwiespältigkeit der Richtung, die das Gesamtunternehmen naturgemäß außerordentlich schädigen, den Nutzen der Sammlung beeinträchtigen und die Kraft des Auftriebs dämpfen mußte, hatte Emil Rathenau bei seinen Fusionen immer klug zu verhindern gewußt und zwar gleich in den ersten Keimen. Auch er nahm wohl geeignete Direktoren und Aufsichtsräte aus den angegliederten Unternehmungen mit zu sich hinüber, aber sie durften keine Nebenregierungen bilden, mußten sich anpassen und wurden, wenn sie dies nicht konnten oder wollten, bald wieder ausgeschifft. Selbständige Arbeit duldete auch er und wünschte sie sogar, aber sie mußte sich streng sachlich äußern, sich dem Willensgesetze seiner Persönlichkeit und dem Entwickelungsgesetze der A. E. G. unterordnen, dem er selbst trotz aller scheinbaren Autokratie gehorchte. An Ungerechtigkeiten, ja an Gewalttätigkeiten und sonstigen Zusammenstößen auf persönlichem Gebiete hat es auch in seinem System nicht gefehlt, aber Rathenau hielt es immer noch für besser, einmal einer einzelnen Persönlichkeit unrecht zu tun, als die Ordnung des Gesamtunternehmens zu gefährden, dessen streng zentralistische Leitung nicht angetastet werden durfte.
Für die Konzentration Felten Guilleaume-Lahmeyer war es abgesehen von der dualistischen Organisation nachteilig, daß die Frankfurter Abteilung sozusagen unkonsolidiert in die Fusion hineingenommen worden war. Die Union wie die Schuckertwerke waren bei ihrem Übergang auf die Hauptwerke einer gründlichen Bilanzreinigung unterzogen worden, ihre zu hohen Buchwerte waren auf einen Stand abgeschrieben worden, der den Bilanzmaßstäben der aufnehmenden, durch und durch gesunden Unternehmungen entsprach. Auch die Verfassung der Lahmeyerwerke hätte einen derartigen Umwertungsprozeß erforderlich gemacht. Statt dessen wurden die Buchwerte unverändert übernommen, da eine innere Sanierung dem streng paritätischen Charakter dieser doch von „zwei gleichwertigen und ebenbürtigen Gesellschaften“ beschlossenen Fusion nicht entsprochen hätte. So krankte das Gesamtwerk weiter an der Krankheit des einen der beiden Beteiligten, und die Gefahr lag nahe, daß auch das gesunde Unternehmen schließlich angesteckt werden würde. Dieser in der Gesamtanlage der Vereinigung anfänglich begangene Fehler mußte in der weiteren Entwickelung umso nachteiliger hervortreten, als es nicht das gesunde, tragfähige Kabelwerk, sondern das schwache Dynamowerk war, bei dem sich die Hauptexpansion der folgenden Jahre abzuspielen hatte, bei dem der Hauptwettbewerb mit der überlegenen Konkurrenz auszufechten und auszuhalten war. Das Kabelwerk war in sich geschlossen und nur noch in den unteren Stufen der Selbstbedarfsdeckung, also im Montanbetriebe, auszubauen. Bei ihm war der Wettbewerb nicht — wie im Maschinen-, Turbinen- und Lampenfach oder im Unternehmergeschäft des Frankfurter Werks — ungeregelt, sondern durch das Kabelkartell vor ruinösem Preiskampf gesichert. Somit traf es sich unglücklich, daß gerade der schlecht organisierte, schlecht fundierte und mangelhaft geleitete Teil des zersplitterten Unternehmens den ungünstigen Zeitverhältnissen besonders stark ausgesetzt war.
In den ersten beiden Jahren nach der Fusion, 1905 und 1906, war, — wohl auf Grund einer unbekümmerten, mit Zukunftshoffnungen rechnenden Bilanzpolitik — der Versuch einer aufsteigenden Rentenentwickelung gemacht und es waren Dividenden von 10 und 11% ausgeschüttet worden, aber schon im Jahre 1907, das doch eigentlich ein Hochkonjunkturjahr war, mußte die Gesellschaft auf 10% heruntergehen, dann ging es weiter abwärts auf 8%, 6 und 4%. — In Frankfurt, namentlich aber auch in Mülheim mußte man sich jetzt sagen, daß die Dinge so nicht weitergehen konnten, sollten die guten Gewinne der Mülheimer Abteilung nicht durch die Zuschüsse, die das Dynamowerk in den letzten Jahren gefordert hatte, vollends aufgezehrt werden. Aussicht auf Besserung war nirgends zu sehen, sofern das Dynamowerk weiter seine Selbständigkeit behaupten wollte. So entschloß man sich zu Verhandlungen mit der A. E. G., die von Dr. Walther Rathenau über die grundsätzlichen Punkte hinweg geführt wurden, ehe der Vorstand der A. E. G. sich mit ihnen beschäftigte. Der Abschluß erfolgte in zwei Etappen. Zunächst wurde die Elektrizitäts-Gesellschaft vormals Lahmeyer in Frankfurt a. M., die bei der Fusion des Dynamowerks mit Felten Guilleaume bestehen geblieben war und das Beteiligungsgeschäft selbständig weitergeführt hatte, mit der Bank für elektrische Unternehmungen in Zürich, der Finanzgesellschaft der A. E. G., in Verbindung gebracht. Auch die Elektrizitäts-Gesellschaft Lahmeyer, die für ihre an die Felten Guilleaume-Lahmeyerwerke im Jahre 1905 abgetretenen Fabrikanlagen 15 Millionen Mark Aktien der letzteren Gesellschaft erhalten und ins Portefeuille genommen hatte, war durch den Dividendenrückgang des Fabrikations-Unternehmens, der für ihren Haupteffektenposten eine bedeutende Mindereinnahme mit sich brachte, in Mitleidenschaft gezogen worden und hatte ihre eigene Dividende von 7 auf 4% ermäßigen müssen. Als nunmehr von ihrem 25 Millionen Mark betragenden Aktienkapital 21720000 Mark auf die Züricher Elektrobank übergingen, wurden auf je 4000 Mark Lahmeyer-Aktien 3000 Frcs. neue Elektrobank-Aktien gegeben, so daß 16290000 Frcs. dieser Elektrobank-Aktien für die Durchführung des den Lahmeyer-Aktionären anheimgegebenen Umtausches erforderlich waren. Mit dieser ersten Transaktion aus der Gruppe der A. E. G.-Lahmeyer-Geschäfte, die sich lediglich zwischen den beiderseitigen Finanzgesellschaften abspielte, war aber doch schon eine Brücke auch zwischen den Fabrikationsunternehmungen geschlagen. Denn die 14 Millionen Mark Aktien der Felten & Guilleaume Lahmeyerwerke (1 Million Mark war vorher abgestoßen worden), die sich im Besitze der Elektrizitäts-Ges. Lahmeyer befunden hatten, waren damit nebst 2 weiteren Millionen Mark aus Konzernbesitz in den Machtbereich der A. E. G. gelangt. Ein so kleiner Aktienbesitz erschien aber für die Ausübung der Macht seitens der A. E. G. nicht ausreichend. Auf ihr fußend konnte Rathenau eine Neuordnung der Verhältnisse bei dem Felten Guilleaume-Lahmeyer-Konzern noch nicht durchführen. Der ersten Transaktion, die Ende August 1910 vor sich ging, folgte Mitte Oktober nach weiteren eingehenden Verhandlungen die zweite entscheidende. Sie war von dem Gelingen des Aktienaustausches zwischen der Bank für elektrische Unternehmungen und der Elektrizitäts-Ges. vormals Lahmeyer abhängig gemacht worden und führte zu folgenden Anträgen an die Generalversammlung der A. E. G. vom 15. Oktober 1910:
„1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 30 Millionen Mark auf 130 Millionen Mark erhöht durch Ausgabe von 30000 auf den Inhaber lautenden Aktien über je 1000 Mark, die für das mit dem 30. Juni 1911 abschließende Geschäftsjahr den halben Gewinnanteil erhalten und sonst den übrigen Aktien gleichstehen.
Von diesen Aktien werden:
a) 8777 Stück den Herren Geheimer Kommerzienrat Theodor von Guilleaume und Kommerzienrat Max von Guilleaume zu Mülheim am Rhein zum Nennwert überlassen gegen Hergabe von nominal 16 Millionen Mark Aktien der Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke-Aktien-Gesellschaft zu Mülheim am Rhein nebst Gewinnanteilscheinen vom 1. Januar 1910 ab;
b) 11223 Stück werden der Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke-Aktien-Gesellschaft zu Mülheim am Rhein zum Nennwert überlassen gegen Einbringung der sämtlichen 10 Millionen Mark nominal Aktien einer neu zu gründenden Aktiengesellschaft unter der Firma A. E. G.-Lahmeyer-Werke Aktiengesellschaft oder unter einer anderen Firma, zu Frankfurt a. M., die die gesamte Abteilung Frankfurt (Dynamowerk) der Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke Aktiengesellschaft zu Mülheim am Rhein, mit allen zugehörigen Immobilien, Maschinen, Beständen, Vorräten und Aufträgen, jedoch ohne Übernahme von Schuldverbindlichkeiten und Außenständen, besitzen soll.