Verübten Roheit mit Exzeß!“

Die Dichtkunst sollte dem Zugführer nicht gut bekommen. Die Direktion München verbot ihm, in Fahrberichten poetische Ergüsse zu liefern, und nahm ihn vorläufig in 1 Mark Ordnungsstrafe. — Armer Poet!

Die Sekundärbahn

Ein biederer Landmann, dem man es ansieht, daß er sich einen heftigen Schnupfen zugezogen hat, will mit der Kleinbahn fahren. Jedoch der Schaffner, ein umsichtiger Beamter, verweigert ihm die Mitfahrt:

„Dös därf i nit dulde, daß Sie mit Ihra Schnuppen sich 'nei'setze!“

Natürlich will der Bauer auch den Grund wissen, weswegen er mit seinem Schnupfen nicht mitfahren darf.

„'s isch halt wegen der Sicherheit,“ erklärt wichtig der Beamte — „neulich hat jemand so stark geniest, daß' Zügle entgleischt is!“

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