[Die optische Ausrüstung.]

Der Kondensor.

Die optische Ausrüstung des kinematographischen Wiedergabe-Apparates besteht aus Kondensor (Beleuchtungssystem) und Objektiv (Vergrößerungssystem). Wie ich oben gezeigt und durch Abbildungen ([Fig. 4] und 5) veranschaulicht habe, ist die Aufgabe und Wirkungsweise dieser beiden Teile beim Kinematographen genau dieselbe wie bei jedem Projektionsapparat. Der Kondensor besorgt die geeignete Beleuchtung des Bildchens, welches projiziert werden soll; das Objektiv gibt die scharfe Vergrößerung desselben.

Der Kondensor besteht in der Regel aus zwei plankonvexen Linsen, die in eine Messingfassung verschraubt sind; man nennt ein solches System Doppelkondensor. Die Linsen haben einen Durchmesser von 10 cm oder mehr; zur Projektion der Filmbilder würde auch ein kleineres Maß genügen, meistens ist aber der Kinematograph mit einer Einrichtung zur Projektion von Glasbildern verbunden und die gebräuchlichen Maße derselben: 8 1/4 × 8 1/4 cm und 8 1/2 × 10 cm, beide mit etwa 7 × 7 cm Maskenausschnitt, erfordern einen Kondensor von mindestens 10 cm Durchmesser. Größere Glasbilder verlangen einen entsprechend größeren Kondensor, das Format 9 × 12 cm z. B. einen solchen mit 15 cm-Linsen.

Fig. 58. Doppelkondensor.

Namentlich bei Anwendung größerer Kondensoren ist eine Form von Vorteil, die man als dreifachen oder Triple-Kondensor bezeichnet; der Vorteil besteht darin, daß das Linsensystem der Lampe etwas genähert wird, wodurch man eine bessere Lichtausnutzung und mithin größere Helligkeit erzielt. Es gibt verschiedene Arten von Triple-Kondensoren, beispielsweise solche aus zwei plankonvexen Linsen mit zwischengesetzter bikonvexer Linse; eine viel gebrauchte Form besteht aus einem Doppelkondensor, dem eine etwas kleinere Meniskuslinse vorgesetzt ist, wie [Fig. 59] zeigt. Die Meniskuslinse, die in der Regel durch eine Hartglasscheibe geschützt wird, ist dabei der Lichtquelle zugekehrt.