[B] Spee, caut. crimin. Dub. VII.

[C] Der protestantische Superintendent D. E. D. Hauber sagt in seiner Bibl. Magica III, 2: »Unter anderen Mitteln, dieser schrecklichen Hexenverfolgung zu steuern und die Gewalt des Teufels zu hemmen, hat sich die göttliche Vorsehung besonders des Buches ›Cautio criminalis‹ bedient und durch dasselbe nicht nur viele Gelehrte und Richter, sondern auch verschiedene Regenten also erleuchtet und zur Erkenntnis der bis dahin fast verborgen gebliebenen und, wo sie hervorscheinen wollte, unterdrückten Wahrheit geführt, daß sie von dieser Sache, der leiblichen Gewalt des Teufels und der vermeinten Hexerei, ganz andere Gedanken bekommen und der Hexenprozeß in verschiedenen Ländern eingestellt oder gemildert worden, welcher vielleicht ohne solches Buch noch viele Jahre gewährt und zum Verderben und Abnehmen des menschlichen Geschlechtes gewütet haben würde.«

[D] Hauber, Bibl. Mag. II, 794.

[E] Nach einem Horoskope aus Haubers Bibl. Magica III, 771.

[F] Hauber, Bibl. Mag. III, 357.

[G] Dieser Vorgang wie dessen Erklärung findet sich in Haubers Bibl. Mag. II, 493 ff.

[H] Haubers Bibl. Magn. II, 497.

[I] Hauber, Bibl. Magica III, 808.

[J] Im 28. Brande wurde ein Student hingerichtet, von dem es in Haubers Bibl. Mag. heißt... »so viel Sprachen gelernt und ein vortrefflicher Musicus vocaliter und instrumentaliter.« T. III, 810.

[K]