1. Umgang mit hochverräterischen und staatsgefährlichen aus- und inländischen Individuen.

2. Verbrechen der Insubordination.

3. Tätliche Mißhandlung eines Höheren.

Der Auditor schüttelte ununterbrochen den Kopf:

„Ein Duschek von Sporentritt! Wie ist das möglich? Ich begreife Sie nicht. Wie konnten Sie sich so vergessen!“

Er wollte mir helfen:

„Nicht wahr, Sie waren in N-dorf beim Heurigen. Gut! Man ist jung, man will sich amüsieren — aber ein honetter Mensch — das sollten Sie wissen — legt bei solchen Anlässen des Bürgers Kleid an.

Sie haben eins über den Durst getrunken. Na, auch das verstehe ich! Auf dem Heimweg, nicht mehr ganz Ihrer selbst sicher, geraten Sie an ein Mensch.

Was?

An eine Prostituierte meine ich natürlich. Das muß aber eine von der saubersten Sorte gewesen sein. Das Weib zieht Sie in das „Hotel zum Loch“, wie es in der Gaunersprache heißt, in dieses Haus, wogegen jedes Bordell ein adliges Damenstift ist. So etwas! Wissen Sie denn eigentlich, wo Sie sich befunden haben? Unter dem schwärzesten Gesindel, unter Banditen und Nihilisten, unterm Abschaum, in der Kloake nicht dieser Stadt allein, sondern aller Metropolen der Welt.