82. Mütterliche Lehren.

(Desgleichen.)

Mutter Regine mußte heute dem die Hand zum Abschiede reichen, der bisher ihr Liebling gewesen war. Wer ihre Liebe zu ihrem ältesten Sohn kannte, dem sind ihre heißen Thränen gewiß erklärlich vorgekommen. Wer auf die Wanderschaft geht, dem kann ja Mancherlei zustoßen.

Regine befahl in dieser Trennungsstunde den noch unerfahrenen Sohn dem, der jedes Menschen Geschick mit Weisheit lenkt. Darauf legte sie dem Scheidenden noch Folgendes ans Herz: „Wandere allezeit mit dem im Herzen, der auch im finstern Thale unser Stab ist. Wer das Gottvertrauen nicht fahren läßt, dem ist des Himmels Beistand immer nahe.

Traue dagegen nicht Jedem, der sich Dir als Freund anbietet. Der Weise mißtraut dem am meisten, der ihm am meisten schmeichelt. Gib jederzeit Ehre, dem Ehre gebührt. Wer Dich vor einer Thorheit warnt, dem küsse die Hand. Vergib dem, der Dich einmal beleidigen sollte.

Der Dich zum Zorne reizt, dem gehe aus dem Wege. Wem Du in irgend einer Weise helfen kannst, dem versage Deine Dienste nie. Wer Dir selbst dient, dem bleibe den Dank nicht schuldig.

Entfliehe denen, die verbotene Wege gehen wollen. Wer sich unter die Wölfe begibt, dem ist bald das Heulen gelehrt. Wem das Diebeshandwerk gefällt, dem kann ein Strick zum Halsband werden. Wer dagegen immer auf Gottes Wegen wandelt, dem wird es allezeit wohlgehen.“

83. Kindespflicht.

(Im 2. Falle.)

Der alte Vater Erasmus bedurfte, daß ihn eine liebende Hand pflegte. Zudem war er es auch würdig, daß ihm von seinen Kindern dieser Liebesdienst erwiesen werde. Niemand vermochte ihn zu beschuldigen, daß er gegen dieselben je eine Pflicht versäumt habe.