Da man die Körper der zween Erzherzoginnen, welche zu Brüssel gestorben, nach Wien überbracht hatte; so war ich gegenwärtig, als man die Sargen eröffnete. Die Gesichter waren ganz und die Nasenspitze beweglich &c. Es ist wahr sie waren einbalsamiret; allein die aromatischen Kräuter, die man dazu gelegt, waren schon ohne dem geringsten Geruch. Diese Erhaltung muß also zuvorderst den wohlverschlossenen bleiernen Sargen zugeeignet werden, welche nirgends keine Luft zuliessen, und also die Fäulung verhinderten.
Wann demnach die Sarg wohl verschlossen, die Erde von Natur fest auf einander ist, durch die Kälte nach der Begräbniß sich erhärtet, oder die Luft durch andere Mittel einzudringen verhindert wird; so erfolget entweders keine oder doch eine sehr langsame Fäulung.[k)]
Ich habe vor einigen Monaten eine kleine englische Abhandlung gelesen, welche im Jahre 1751. zu Londen gedruckt ans Licht getretten, darinne fand ich einen merkwürdigen, und sehr wohl erwiesenen Zufall. Im Monat Februarius 1750. eröfnete man in der Grafschaft Devonshire in Engelland die Begräbniß einer alten Familie, und zwischen vielen Gebeinen, auch vermoderten Sargen fand man einen noch ganzen hölzernen Sarg. Man eröfnete denselben aus Vorwitz, und fand einen ganzen Körper eines Menschen darinne, dessen fleischliche Theile noch ihre natürliche Festigkeit hatten, die Gliedmassen aber, als Achsel, Ellenbogen, auch alle Finger sehr bügsam waren. Wenn man das Gesicht drückte, so wich es dem Finger, und hob sich nach der Drückung wieder. Eben dieses beobachtete man am ganzen Leibe. Der Bart war schwarz, und bis vier Zoll lang. Der Körper war einbalsamirt. Denn man wurde weder eines Einschnitts noch eines anderen Zeichen desselben gewahr. Durch das Pfarrprotocoll wurde erwiesen, daß seit dem Jahre 1669. kein Mensch in diese Begräbniß gebracht worden. Hier haben wir also einen englischen Vampyre, welcher über 80. Jahre in seinem Grabe ruhig geblieben ist, und keinen Menschen belästiget hat.
In eben dieser Abhandlung findet man noch mehr dergleichen Zufälle, insonderheit, wenn die Gräber sehr tief, und von trockener Erde sind. Demnach nimmt man gemeiniglich wahr, daß, wenn solche Körper der offenen Luft ausgesetzt werden, dieselben bald in eine Fäulung gerathen. Dieses ist genug darzuthun, daß die Fäulung nicht allzeit, und gemeiniglich nur langsam geschehe, absonderlich, wenn die Erde durch die Kälte wohl geschlossen, oder der Sarg selbst vor der Luft wohl bewahret ist.
Lasset uns nun die angeführten Begebenheiten untersuchen das vampyrische Wesen zu behaupten.
Rosina Polakin stirbt den 22. December 1754. Den 19. Jenner 1755. aber wird sie ausgegraben, und als eine des Verbrennen würdige Vampyrinn erkläret, weil sie noch nicht verfaulet gewesen. Die Anatomisten erhalten die Körper an öffentlicher Luft im Winter zu 6. Wochen, auch zu zwey Monathen ohne Fäulung. Zu dem so ist noch anzumerken, daß dieser Winter außerordentlich kalt gewesen. In den übrigen Körpern hatte die Fäulung den größten Theil schon verzehrt; es war aber genug, daß nicht alles verfault gewesen. Sie mußten ins Feuer. Welche Unwissenheit! erschreckliche Dummheit! man redet in der Schrift des Consistorii zu Olmütz von gewissen Zeichen, und Maalen, welche man in den Körpern der Vampyren soll gefunden haben. Allein sie werden nirgends beschrieben.[l)] Zween Bader, welche niemal einen geöffneten Körper gesehen, und kein Wort vom Baue des menschlichen Leibes wüßten, wie sie selbsten dem Commissario bekannten, sind diejenigen Zeugen, auf derer Veranlassung das Urtheil zum verbrennen gefället wird.
Es ist wahr der Commissarius von Olmütz hat nicht jederzeit einen Bader zur Untersuchung dieser Sache, der genug geschickt wäre. Man brauchte nur zween geistliche Commissarien, welche über den Vampyrismus ganz rittermäßig ihren Ausspruch thaten, dann es erhellet aus den Anteactis, daß man im Jahre 1723. den Körper eines Menschen 13. Tage nach seinem Hinscheiden verbrennen lassen, und im Urtheile gab man dieses für die Ursache an, weil seine Großmutter bei der Gemeinde in keinem guten Ruf gewesen sey.
Im Jahre 1724. verbrennte man den Körper eines Menschen 18. Tage nach dessen Tode, weil er mit dem Vorigen befreundet gewesen. Es war genug, wann man nur von der Freundschaft eines angegebenen Vampyrs gewesen, so hatte der Proceß bald ein Ende.