Man verbrennte den Körper eines Menschen zween Tage nach seinem Absterben aus keiner anderen Ursache, ohne weiterer Zeugenschaft, als weil der Körper nach dem Tode noch wohl und gut ausgesehen, und die Gliedmassen noch bügsam gewesen.
Aus allen dem, was oben angeführet worden, läßt sich klar abnehmen, daß die Erhaltung eines Körpers ohne Fäulung aus ganz natürlichen Ursachen geschehen könne; daß die Fäulung gemeiniglich eine lange Zeit erfordere, welche sich nach der vorhergehenden Krankheit, nach der Wärme oder Kälte der Luft, nach der Beschaffenheit der Erde, und noch vielen anderen zufälligen Nebensachen veränderen. Daß das Consistorium von Olmütz den Körpern die erforderliche Zeit der Fäulung nicht gelassen, mithin dieses Zeichen einer Zauberey der Todten grundfalsch sey.
Aus diesem falschen Grund hat man die abgeschmacktesten Folgen gezogen. Denn man hat geschlossen, daß ein angegebener Vampyre seine Bosheit allen den Körpern einflösse, welche nach ihm in eben demselben Freudhof begraben würden. Denn natürlicher Weise mußten diese Körper weniger verfault seyn, als andere, die man vor dem Vampyre eingegraben hat.
Aus diesem schönen Grund hat das Consistorium zu Olmütz den 23ten April 1731. neun Körper verbrennen lassen, unter welchen sieben kleine Kinderkörper waren, weil man dafür hielt, daß sie ein Vampyre angesteckt hätte, welcher vor ihnen in demselbigen Freudhofe begraben worden.
Den todten Körpern aber, welche vor dem Vampyre ihr Grab allda gefunden, wiederfuhr Gnade, doch haben die Herrn Commissarien Wabst, und Gosser erwiesen, daß in den unverdächtigen Körpern noch unversehrte Theile vorhanden gewesen, und in einem derselben auch ein wenig Blut gefunden worden. Sie haben auch dargethan, daß die zween Ignoranten, obbemelte Bader mit Lügen gehandelt.
3. §.
Ob die Vampyren die Lebendigen durch Erscheinungen &c. beunruhigen?
Nun ist es an dem, daß auch die Erscheinungen, welche von deren zum Theile oder ganz unverfaulten Körpern herkommen sollen, in einige Betrachtung gezogen werden.
Erstlich ist zu merken, daß kein Zeuge vorhanden, welcher aussage, daß die Todten den Lebendigen erscheinen, sondern man giebt nur vor, daß man eine Aengstigkeit und Beklemmung empfunden, welche zum Schlaffen gezwungen hat.
Ich lasse erachten, ob diese gute Leute, wenn die Einbildung durch die täglichen Erzählungen von Geistern und anderen Blendwerken &c. einmal eingenommen worden in ihren Betten vor dem Einschlaffen nicht haben in Furcht seyn sollen?