Aus der Untersuchung, welche die Commissarien angestellt haben, erhellet, daß sie die Aengstigkeiten nur damahl ausgestanden, wann sie gelegen waren, andere Zeugenschaften aber geben zu erkennen, daß sie sich erholt haben, wenn man sie im Bette aufsitzen lassen. Zudem so weis denn auch jedermann, was für abscheuliche Aengstigkeiten die Furcht verursachen kann.

Andere haben geglaubt, sie sehen oder hören einen Hund, ein Kalb, ein Schwein, ein Kalbskopf &c. Hatte denn der Teufel nöthig, einen menschlichen todten Körper lebendig zu machen, in einer solchen Hundes- oder Kalbesgestalt zu erscheinen? Es ist ja zwischen der Ursache, und der vorgegebenen Wirkung nicht die geringste Verbindung.

Ein Hund, eine Katz, über alles, wenn sie schwarz sind, und bei Nacht gesehen werden, sind jederzeit der Teufel, oder ein Gespenst, welches auf dem Freudhofe oder sonst herumschleicht. So gar eine Sau, welche vor einem Hause vorbeigrunzete, wurde (wie einige Zeugenschaften es angeben) für einen aufgestandenen Vampyre gehalten. Ich müßte mich schämen, wenn ich alle die Einfälligkeiten wiederhohlen würde, welche sich in diesen Zeugnissen befinden.

Jedoch es ist Zeit, auch von dem Ursprunge dieser Begebenheit ein Wort zu sagen. Eine gewiße Sallingerin, oder sonst die Wenzel Richterinn genannt, ist vor 18. Monathen begraben worden. Nun giebt man vor, sie sey ein Hexe gewesen, und alles Ubel komme von ihr her. Wo sind aber die Proben, daß sie eine Hexe gewesen? Dieses gute Weib theilte Arzneyen aus, und ihr Sohn hat ihr vorgegebene Arcana entdecket. Es waren Krebsaugen, die sie in Wasser zerlassen, einige Kräuter und Wurzen &c. ohne die geringste Spur eines Aberglaubens. Einsmals aber, um ihre Kuren zu beschönen, und das Geheimniß noch grösser zu machen; befahl sie einem Kranken, er sollte vier Thaler in eines seiner Hemder einnähen, und ihr zuschicken, so wollte sie ihm die Arzney zukommen lassen.

Nun giebt man vor, dieser Kranke sey verhexet, die Commissarien aber haben ihn examinirt und an ihm wahrgenommen, daß er an einer schweren, doch ganz natürlichen Krankheit, nämlich an der Colica Pictonum krank liege, welche den Kranken an allen Gliedern contract, und zusammen gezogen oder gerumfet macht. Wir sind wirklich beschäftiget im hiesigen Burgerspital einen solchen Kranken zu kuriren.

Ein andersmal soll sie den Tag vorgesagt haben, an dem ein Kranker sollte gesund werden. Diese sind die Beweise, daß sie eine Hexe gewesen. Es hat das Ansehen, daß man bey ihrer Lebenszeit diesen Beweis nicht für gültig oder hinlänglich gehalten, dann sie hat die heiligen Sacramenten empfangen; sie ist im Schooße der Kirche gestorben. Sie ist mit christlichen Ceremonien ins Grab eingeweihet worden: und 18. Monate nach ihrem Tode, muß sie eine verbrennenswürdige Hexe seyn.

Auf solchen Gründen ist die ganze Geschichte gebauet, und man hat Laster auf Laster gehäufet, so gar (darf ich es sagen) Sacrilegia begangen.

Man hat die Frey- und Sicherheit (Asylum) und die Ruhestätte des Grabes verletzt; man hat den guten Namen der Abgestorbenen, und ihrer Familien geschändet, welche ein gleiches Schicksal zu gewarten hätten; wenn solche Misbräuche nicht abgeschaft würden. Man hat die todten Leiber unschuldiger Kinder, derer Seelen die ewige Glückseligkeit genüssen, dem Henker übergeben. Man hat die Söhne gezwungen (entsetzliche Sache) die Leiber ihrer Mutter dem Henker vorzuschleppen. So gar die Kreuze selbst (ein Zeichen, eine Erinnerung unserer Erlösung, die bey der Kirche so verehrungswürdig ist) die Kreuze, sage ich, sind nicht besser verurtheilet worden. Man hat sie schändlich und nur deßwegen verbrennet, weil sie auf den Gräbern dieser unglückseligen Schlachtopfer der Ignoranz, und des Aberglaubens gestanden sind.

Welche schreyende Ungerechtigkeit in der Verurtheilung derjenigen Menschen, welche ein untadelhaftes Leben geführet, und nur das Unglück gehabt haben, daß man sie auf einem Freudhof erst eingegraben, nachdem schon vorher eine angegebene Hexe allda zu Grabe gebracht worden! man erkläret sie für Hexen und Zauberer. Man übergiebt sie dem Schinder, damit er ihre Leiber verbrenne. Man setzt so gar in das Urtheil, daß man sie weit schärfer wurde gezüchtiget haben, wenn sie noch lebendig wären. Man verbrenne aber ihre Leiber mit Spott und Schande, damit dieses ihren Mitgehilfen zum Beispiele diene.[m)]

Wo sind die Gesetze, welche einen solchen Ausspruch rechtfertigen? Man bekennet, es seyen keine Gesetze vorhanden, hingegen zieht man zur Rechtfertigung ganz kaltsinnig an: es sey also der Gebrauch.[n)]