Ich habe mehrfache Notizen gesammelt über die Bedrückungen, welche die Spanier gegen ihre Provinzen ausgeübt haben, zwar von in Chile wohnenden Deutschen, aber von Männern, welche unbefangen waren und parteilos, so viel es überhaupt ein ehrlicher Mann sein kann, und man weiß nicht, soll man unwillig oder bedauernd auf das Verfahren hinblicken, welches die spanische Regierung eingeschlagen hatte, indem sie Alles that um in allen ihren Besitzungen an der Westküste Unzufriedenheit hervorzurufen, Nichts aber um sie sich zu erhalten. So durften unter andern blos spanische Handelsschiffe die dortigen Häfen besuchen, so daß der Handel auf das Aeußerste beschränkt war. Eine der unsinnigsten Maßregeln war aber ohne Zweifel die, daß kein im Lande, d. h. in Chile, Peru u. s. w. Geborener irgend einen höheren staatlichen Posten dort begleiten konnte, sondern daß alle diese Stellen stets mit geborenen Spaniern besetzt werden mußten. Der Sohn des loyalsten Anhängers der Regierung wurde als Fremder betrachtet, war er in Chile geboren, und so gewissermaßen schon zum Feinde Spaniens bei seiner Geburt gestempelt.

Die Erbitterung, welche sich allmälig einschlich, wurde durch jedes spanische Schiff mit neuen Ankömmlingen stärker angefacht, denn diese benahmen sich stolz und abstoßend gegen die eingeborenen Chilenen, und man betrachtete sich gegenseitig mit argwöhnischen und feindseligen Blicken, besonders nachdem einmal die ersten Unruhen ausgebrochen waren.

Es wurde nie vielleicht ein Bürgerkrieg mit mehr Erbitterung geführt, als der chilenische Befreiungskampf. Die vom Mutterlande eingeführten Truppen schlugen sich mit beispielloser Tapferkeit und ohne Zweifel hätte sich, da die meiste taktische Kraft auf ihrer Seite war, auch für sie der Sieg entschieden, hätte nicht die Unterstützung von Spanien aus gefehlt. Hatte man dort die Mittel hiezu nicht, lag Perfidie im Spiele, oder war es Nachlässigkeit, ich weiß es nicht, aber es ist sicher, daß die Bewaffnung der Truppen, der Stand der Forts, der Häfen und alle Hülfe von außen zu jener Zeit in demselben schlechten Zustande war, wie vor hundert Jahren schon Anson dies geschildert hat.

So siegten die Chilenen. Diese Revolution verdankt nicht dem Beispiele Nordamerikas ihren Ursprung, sie wurde nicht erzeugt durch Nachahmung französischer Grundsätze, nicht durch englische speculative Einflüsterungen, sie ging aus dem Bedürfnisse, aus der unabweisbaren Nothwendigkeit hervor, das spanische Joch abzuwerfen, sie wurde von Besitzenden des Landes, von den am meisten Begüterten, und von dem intelligentesten Theile der Nation entworfen und ausgeführt, und diese halten auch noch gegenwärtig die Zügel der Regierung in den Händen.

Die Form der Regierung ist etwa folgende: Ein Präsident, der das Prädicat Excellenz hat, steht an der Spitze. Er wird auf fünf Jahre gewählt, und kann hierauf auf's Neue für die gleiche Zeit, aber nicht für die folgenden fünf Jahre gewählt werden. Die Wahl des Präsidenten geschieht durch Wahlmänner, welche vom Volke gewählt werden.

Die Regierung wird durch die Nationalversammlung, den Congreso nacional, geleitet. Er besteht aus zwei Kammern. Die der Senatoren aus 20 Mitgliedern bestehend, welche 9 Jahre im Amte bleiben, und die der Deputirten, welche alle drei Jahre neu eintreten. Die Kammer der Senatoren hat unter andern das Recht die Ernennung der Erzbischöfe zu bestätigen oder zu verwerfen und spricht, im Falle ein Minister angeklagt wird, das Urtheil. Der gesammte Congreso nacional aber bestimmt die Stärke des Heeres, bewilligt die Etatsausgaben, stimmt für Frieden oder Krieg, nachdem der Präsident die betreffenden Vorschläge gemacht hat. Die Gerechtigkeitspflege wird durch verschiedene Gerichtshöfe geübt, welche von unten herauf folgende sind:

Inspectores, mit Urtheil ohne Appellation über Dinge von 12 Peso Werth, und mit Freiheit des Verurtheilten zu appelliren, bis zu 39 Peso.

Subdelegatos (wörtlich: Unterbevollmächtigte). Sie urtheilen in erster Instanz über Sachen von 40 bis 150 Peso Werth, und in zweiter Instanz über solche von 12 zu 40 Peso.

Alcades ordinarios, mit Urtheil in zweiter Instanz über Sachen von 40 bis 150 Peso und in erster Instanz über höhere Werthe.

Jueces de latras, entscheiden endlich alle Processe die über 150 Peso Werth haben, und in erster Instanz alle Processe gegen die vorher genannten Richter, ebenso in Strafsachen.