[47] Verteuerung der Waren.

[48] Willkürliche Bestimmung des Preises.

[49] Der gerechte Preis stellt mit Genauigkeit dar: a. den Betrag der Produktionskosten gemäß dem amtlich ermittelten Durchschnitt der freien Produzenten; b. den Lohn des Händlers oder die Entschädigung für den Vorteil, dessen sich der Verkäufer durch die Fortgabe des betreffenden Artikels beraubt.

[50] Auf verschiedene Weise bestehen: sei es, daß die Konsumenten, die den gerechten Preis genießen wollen und zugleich Produzenten sind, sich ihrerseits gegenüber dem Händler verpflichten, ihm ihre Produkte zu den gleichen Bedingungen zu liefern, wie das die verschiedenen Pariser Arbeitergenossenschaften üben; sei es, daß die betreffenden Konsumenten sich damit begnügen, dem Verschleißer eine Prämie oder noch besser einen Absatz zu verbürgen, der groß genug ist, ihm ein Einkommen zu sichern.

[51] Im Namen der Interessenten, die er vorläufig vertritt, die Departements und Gemeinden im Namen ihrer betreffenden Einwohner erklären sich, um allen den gerechten Preis und die gute Qualität der Produkte und Dienste zu sichern, bereit, den Unternehmern, welche die vorteilhaftesten Bedingungen bieten, entweder einen Zins für die in ihren Unternehmungen verwendeten Kapitale und Materialien, oder ein festes Gehalt, oder, wo dies angeht, eine genügende Menge von Aufträgen zu verbürgen. Die Bewerber wiederum machen sich anheischig, die Produkte und Dienste, zu denen sie sich verpflichten, nach allen Anforderungen der Konsumenten zu liefern. Übrigens bleibt der Konkurrenz alle Bewegungsfreiheit vorbehalten. Sie müssen die Grundbestandteile ihrer Preise, die Art der Ablieferung, die Dauer ihrer Verpflichtungen, ihre Mittel der Ausführung angeben. Die Angebote werden unversiegelt innerhalb der vorgeschriebenen Fristen eingereicht, dann je nach der Wichtigkeit des Kontraktes acht Tage, vierzehn Tage, einen Monat, drei Monate vor der Zusprechung geöffnet und veröffentlicht. Nach Ablauf jedes Vertrags wird zu neuen Ausschreibungen geschritten.

[52] Außenhandel.

[53] Die Zölle herabsetzen.

[54] VII. Studie. Auflösung der Regierung in die ökonomische Organisation. Die Gesellschaft ohne Autorität. Es werden ausgemerzt die Kulte, die Justiz, die Administration, die Polizei, der öffentliche Unterricht, der Krieg, die Marine usw.

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[Undatiert. Etwa 10. August 1851.]