[2] Unter dem Durchschnitt.

[3] Hungersnot.

[4] Eisenbahnen, Banken.

[5] Herannahen.

179

28 Deanstreet, Soho, London, 20. August 1852.

Lieber Engels!

Dronke wird Dir das zwar miserabel konfuse Manuskript über Görgey mitbringen, ebenso den Neveu de Rameau und Jacques le fataliste[1] im Original.

Von Köln gestern Brief von Bermbach erhalten. Darin hauptsächlich folgendes:

„In letzter Zeit hat man verschiedener Orten bei allerhand Leuten nach Korrespondenzen von Ihnen gesucht, welche absolut durch jener Personen Vermittlung in die rheinische Demokratie gelangen sollten. Ihre Freunde in Köln wurden endlich vor die Assisen gestellt. Der Anklageakt, ein sehr kompendiöses Werk, ist zugestellt, der Termin zur öffentlichen Verhandlung der Sache auf den 28. dieses Monats bestimmt, und die üblichen Präliminarien sind vom Stapel gelaufen. Sie werden nach dem Code pénal beurteilt, da ihr Vergehen noch vor die Zeiten des neuen Preußischen Gesetzbuchs fällt. Soweit ich die Sache überschauen kann, steht sie juristisch äußerst gut, aber man weiß, daß vor Geschworenen der moralische Standpunkt überwiegt, und nach dieser Seite läßt sich Gefahr für einzelne der Angeklagten nicht wegleugnen. Die Hauptangeklagten, Röser, Bürgers, Nothjung und Reiff, haben nämlich viel zu viel eingeräumt: eine Verbindung mit bestimmten Tendenzen und von einer bestimmten Dauer zugegeben; von der Aufnahme neuer Mitglieder mit gewissen Förmlichkeiten und Verpflichtungen gesprochen und dergleichen mehr, was an und für sich kein Verbrechen qualifiziert, wohl aber nach Umständen unangenehm auf Geschworene, die meist aus dem Bauernstand erlesen sind, einwirken kann, zumal wenn eine so geringe Ehrfurcht vor dem Herrgott und Grundeigentum durchleuchtet. Wegen der Verteidigung werden sich auch bedeutende Schwierigkeiten erheben; die Herren Advokaten verstehen nichts von solchen Sachen, sind meist prinzipielle Gegner und denken mit Schaudern an die zehntägige Sitzung, die für die Sache anberaumt ist. Freiligrath wird in contumaciam geköpft werden. – Ich habe eben den Anklageakt gelesen, der nicht weniger als etliche 65 bis 70 Seiten enthält. Die Leute haben es lediglich ihren eigenen Aussagen zu verdanken, wenn sie hängen bleiben. Es ist nun nicht zu verwundern, daß man die Leute so gepeinigt hat; je länger sie allein gehalten wurden, desto schönere Aussagen machten sie. Vom Faktum ist sonst gar keine Rede, und wenn die Angeklagten nicht recht hübsch selbst größtenteils ausgesagt hätten, läge nichts vor. Der Anklageakt enthält nebenbei allerhand Spezialia, woraus hervorgeht, daß gewisse Verhältnisse und Personen ihnen durch aufgefangene Briefe und Spionage ziemlich genau bekannt sind.“