Der Sicherheit halber schickte ich gestern einen Brief an v. Hontheim, der in Amsterdam auf die Post gelegt wird, und worin ich ihm in Auszug den Inhalt Deines für Schneider bestimmten Briefes und die Nichtankunft des von Schneider an Dronke adressierten Briefes mitteilte. Also vier Abschriften und ein Auszug.

Auf einem anderen Wege werde ich heute noch eine Kopie des Stieberschen Briefes nach Köln befördern, ebenso Ausschnitte, enthaltend den Artikel im Freitags-Advertiser, und die Erklärungen im Samstags-Advertiser nach der Rheinprovinz befördern, überhaupt Notizen über die Polizeiverbrechen unter die Bourgeois schleudern.

Nun folgende Vorschläge:

1. Bei dem höchst zweideutigen und stellenweise von uns jetzt zu erweisenden unzweideutigen Charakter der einzigen gravierenden Zeugnisse ist Dein Zeugnis und das von Lupus, Pieper usw., wenn es eidlich abgelegt und beglaubigt wird, sehr wichtig. Das öffentliche Ministerium mag sagen, was es will, das schadet nichts – die Geschworenen halten uns und die Angeklagten doch für Gentlemen. Nun ist aber nichts einfacher, als daß zwei oder drei von Euch sich zum Windham begeben und dort diejenigen auf London Bezug habenden Sachen beschwören, die Ihr alle wißt. Also zum Beispiel

a. daß gar kein H. Liebknecht existiert, sondern nur ein W. Liebknecht, soweit Ihr wißt, und Ihr nie einen H. Liebknecht gekannt habt;

b. daß die Frau Daniels Dir nie geschrieben;

c. daß Ihr außer den Mittwochzusammenkünften nicht auch etwa in einem anderen Lokal an einem Donnerstag andere Zusammenkünfte gehabt und

d. daß Ihr die in den Protokollen von Hirsch enthaltenen Aussagen von Reden, Vorträgen usw., die Ihr gehalten haben sollt, für utterly untrue[1] erklärt;

e. daß der Zettel, der bei dem roten Katechismus beigelegen, und den das öffentliche Ministerium als in Deiner Handschrift abgefaßt ansieht, nicht von Dir herrührt – und was sonst noch aus den letzten Verhandlungen und ersten Aussagen Stiebers als unwahr und der Widerlegung wert erscheint.

Dies alles, vor Windham beschworen, wird dieser als gewöhnliches Affidavit ausfertigen – Ihr könnt’s gleich englisch im Konzept mitbringen – und Ihr bittet ihn, es einem Policeman zu geben, der mit Euch zum preußischen Konsul Hebeler in die City geht, dieser muß die Unterschrift von Windham legalisieren, sonst verliert er sein Exequatur. Dies in zwei Kopien so ausgefertigt, kann dann nach Köln gehen und wird seinen Effekt nicht verfehlen. Ich halte dies für höchst wichtig, da damit alle legalen Formen befolgt sind und das Ding ein gerichtlicher Akt ist. Sollte Hebeler trotzdem die Unterschrift weigern, so geht Ihr zum ersten besten Notary public, der legalisieren wird (letzteres ist ein Weg, der in einem ähnlichen Falle meinem Alten von der Behörde in Preußen angegeben worden).