»Und ich kriege wieder gar nichts!« ächzte Christian.
»Ihr sollt auch einen haben, alter Schwede – damit geht in die Apotheke und laßt Euch Euer erbärmliches Kreuz einreiben. Und hier, reißt mir einmal den alten wollenen Fetzen herunter und gebt mir die Tuchstiefel her, und meinen Rock, Liese, und die Mütze.«
»Aber wohin willst Du denn nur, um alle Heiligen,« wimmerte Frau von Bleßheim. »Was hast Du nur vor?«
»Auf's Amt, natürlich,« rief der Major, »die Erbschaft augenblicklich mit Beschlag belegen! Witte ist ja deshalb nur herausgekommen. Nicht wahr, Staatsanwalt, Sie gehen mit?«
»Wenn Sie es wünschen, warum nicht?« erwiederte dieser, der sich im Stillen nicht wenig über den sehr nutzlosen Jubel des Majors gefreut hatte. »Aber ich glaube, Sie können sich den Weg sparen.«
»Nein,« sagte der Major entschieden, indem er sich wieder auf seinen Stuhl setzte und die Decke abzuschälen anfing – »muß selber dabei sein – halte ich für meine Pflicht, so lange ich nur noch kriechen kann.«
»Aber was wollen Sie oben?«
»Sie haben es ja eben gehört. Protest einlegen, daß die Erbschaft nicht an die Wendelsheim'sche Familie ausgezahlt wird, nicht einen Groschen sollen sie jetzt kriegen, nicht einen rothen Heller!«
»Aber bester Major, wie wollen Sie das hindern?«
»Wie ich das hindern will? Lautet die Erbschafts-Clausel nicht, daß nur in dem Fall männlicher Nachkommenschaft – ehelicher, versteht sich – das Vermögen an diese Familie ausgezahlt werden soll? Wenn aber jetzt bewiesen wird, daß der Sohn gar nicht der Sohn des Barons ist – und habe ich es Ihnen nicht immer und immer gesagt, Staatsanwalt? – wenn ein Kindertausch stattgefunden hat, an und für sich schon ein Verbrechen, so ist die Gesellschaft futsch! Meinen Stiefel, Christian!«