Die Heßberger täuschte dann auch später nochmals den Baron, indem sie ihn durch irgend einen gleichgültigen Todtenschein eines weiblichen Kindes glauben machte, seine Tochter sei gestorben. Dadurch vermied sie jede, sonst doch mögliche Nachforschung des Vaters. Der Todtenschein hatte sich unter den Papieren des Fräuleins von Wendelsheim gefunden und Witte nach genauer Untersuchung herausbekommen, daß jenes Kind auf einem entfernten Dorfe von völlig unbescholtenen Eltern geboren und auch dort kurze Zeit danach verblichen sei. Bei dessen Geburt waren die Schwiegermutter und zwei Verwandte zugegen gewesen, und das Kind, vom ersten Moment an kränkelnd, von dem dortigen Wundarzte behandelt und die ganze Zeit, bis zu seinem Tod, nicht aus den Augen gelassen worden.
Ruchbar sei die That durch die Frau Baumann selber geworden, die, von Gewissensbissen gepeinigt und in der Angst, den damals auf falschen Verdacht hin gefänglich eingezogenen Erben an seinem Leben geschädigt zu sehen, ein offenes Bekenntniß abgelegt habe. Es gehe daraus hervor, daß sie selber nur höchst ungern und halb von ihrer Schwester gezwungen, fast unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes, jedenfalls innerhalb der ersten vierundzwanzig Stunden, ihren Sohn in der Hoffnung hergegeben habe, ihn und die Familie, in die er eingeführt wurde, glücklich zu machen. Als ihr ein Sohn, aber nicht der ihrige, dafür zurückgebracht wurde, gerieth sie außer sich; es war jedoch zu spät. Die Heßberger drängte in sie, und sie schwieg – schwieg bis jetzt.
Daß die Heßberger die Hauptschuldige sei, habe sie nicht allein auf dem Criminalamt, nach dem dort aufgenommenen Protokoll, was nachher verlesen werden solle, selber erklärt, sondern auch durch ihren Selbstmord, weil sie die Strafe fürchtete, erhärtet. Gleich schuldig mit ihr sei wohl der Vater des Kindes, der Baron von Wendelsheim, aber von Gott selber außer den Bereich menschlicher Strafe gebracht, da sein Geist wandere und völlige Besinnung ihm, nach dem Ausspruche der Aerzte kaum je wieder zurückkehren würde.
Daß die Frau Baronin selber nichts von dem Tausche der Kinder gewußt, stehe fest; desto stärkerer Verdacht, ja, fast die Gewißheit der That ruhe aber dagegen auf jenem Fräulein von Wendelsheim, die, in der Furcht, den alten Glanz des Hauses erlöschen zu sehen und selber ohne hinreichende Mittel, das Zusammenbrechen desselben zu verhindern, zu diesem Verbrechen ihre Zuflucht genommen habe, um es abzuwenden. Sie allein sei auch strafbar, da sich die Hauptschuldige der Strafe entzogen; denn sie, als hochstehende, gebildete Frau wußte genau, was sie that, und handelte dabei mit vollem Vorbedacht. Die Geschworenen ersuche er daher, die Rechte des wirklichen Erben, des bisher von dem Schlosser Baumann unter dem Namen Friedrich erzogenen Sohnes, zu prüfen, und er hoffe, der Gerichtshof werde dann jener Dame die härteste Strafe zuerkennen, die das Gesetz überhaupt in diesem Falle gestatte.
Witte hatte außerordentlich ruhig gesprochen, und die einzelnen Thatsachen, die übrigens schon seit den letzten Tagen im Publikum ziemlich genau bekannt waren, nun so klar und deutlich als möglich vorgelegt. Er wollte jedenfalls erst den Advocaten des Gegenparts veranlassen, dagegen aufzutreten. Das Publikum selber achtete aber nur wenig auf seine Rede, denn Aller Blicke hingen an den beiden Angeklagten, der Schlossersfrau und dem gnädigen Fräulein, die ihren Platz auf der Seite der Verklagten hatten, und ein größerer Unterschied wäre zwischen zwei weiblichen Wesen kaum denkbar gewesen, als die Beiden zeigten.
Die Frau Baumann, in ein blaues, einfaches Kattunröckchen gekleidet, eine schneeweiße Haube auf, das milde, gute Gesicht bleich und eingefallen, die Augen niedergeschlagen in Scham und Angst, saß auf der Bank, während neben ihr, hoch aufgerichtet und stolz, aber bis auf's Innerste über den Schimpf empört, der ihr hier angethan, in Putz und Schmuck von Sammet und Seide strotzend und aus den bös blickenden Augen giftige Blitze nach allen Seiten, besonders aber auf den Staatsanwalt Witte schleudernd, das gnädige Fräulein stand. In dem Zuschauerraume, wo besonders eine Gruppe von Handwerkern beisammen standen, flüsterten die Leute auch schon miteinander, und manche Bemerkung wurde laut: »Das ist die Rechte, das ist ein böser Drachen; seht nur, wie hoch sie die Nase trägt; sie schämt sich gar nicht – und wie sie die Leute daheim behandelt – ein Hund hat's besser, als ihre Dienstboten!«
»Pst! Pst!« flüsterten indessen wieder Andere, denn jetzt begann der von dem gnädigen Fräulein angenommene Advocat nicht allein seine Clientin zu vertheidigen, sondern die ganze Klage als einen aus der Luft gegriffenen Verdacht anzufechten. Das gnädige Fräulein schilderte er dabei wie eine Heilige, die, während sie noch nie einem Menschen Ursache zur Klage gegeben, hier auf eine unwürdige Weise angegriffen und verdächtigt würde. Aus der Selbstanklage der Frau Baumann geht allerdings hervor, daß eine Täuschung in der Familie beabsichtigt gewesen sein könne, obgleich auch selbst darüber jetzt, nach dem Tode jener Heßberger, der Beweis fehle. Es sei die Unwahrscheinlichkeit aber auf das Höchste gesteigert, wenn man annehmen wolle, daß zwei Knaben gegen einander ausgewechselt wären. Ein Resultat würde die Sache nicht weiter gehabt haben, als daß sich zwei Mütter von ihren Kindern trennten, und die Anklage mache der Phantasie seines geehrten Vorredners allerdings viel Ehre, aber an dem gesunden Verstand der Geschworenen würde sie machtlos abprallen.
Als er das gnädige Fräulein so außerordentlich lobte, wurden von mehreren Seiten höhnische Rufe laut, als: »Hoho! Jawohl, so sieht sie auch aus!« – Die Beamten stellten aber augenblicklich die Ruhe wieder her, und als er endlich damit schloß, indem er nur noch in einer längeren Phrase das Motiv der Frau Baumann hervorhob, jetzt, durch eine solche Erklärung, ihrem eigenen Sohn die reiche Erbschaft zuzuwenden, bat er die Geschworenen, den Fall ruhig zu überlegen, und sie würden dann selber zu der Ueberzeugung gelangen, daß die ganze Klage – als zu absurd zur Verhandlung – zurückgewiesen werden müsse.
Staatsanwalt Witte ließ jetzt den gefangenen Heßberger als Zeugen vorrufen, und ein traurigeres Bild menschlicher Erniedrigung konnte es kaum geben, als der Verbrecher zeigte. Die kurze Zeit seiner Haft hatte ihn bleich und hohlwangig gemacht; die Augen starrten wild und fast blödsinnig umher, und eingeschüchtert durch die vielen Menschen, kroch er ordentlich zusammen unter der Last seiner Sünde, seines Jammers. Er machte auch als Zeuge keinen besondern günstigen Eindruck auf die Geschworenen; trotzdem mußte er gehört werden, und von dem Vorsitzenden befragt, legte er denn auch ein unumwundenes Geständniß ab. Er verheimlichte oder beschönigte nichts. Er erzählte, daß er den neugeborenen Sohn der Baumann, warm in wollene Tücher eingeschlagen, in das zu dem Zweck geheizte Gartenzimmer des Parks getragen, bis seine Frau ihm durch ein in ein bestimmtes Fenster gestelltes Licht ein Zeichen gegeben habe. Dann sei er zu dem Schlosse gegangen, wo er sein Weib mit dem fremden Kinde getroffen hatte. Sie nahm ihm das, was er gebracht, dort ab, gab ihm das andere und flüsterte ihm dabei zu, er solle nur ihrer Schwester sagen, er brächte ihr Kind wieder mit, der Tausch sei nicht nöthig gewesen. Aber seine Schwägerin habe gleich gesehen, daß es ein fremdes Kind sei, und geweint und geschrieen, und er hätte sie kaum beruhigen können.
Der Advocat des Gegenparts fragte jetzt den Schuhmacher, ob er beschwören könne, daß er nicht wieder dasselbe Kind zurückgetragen, was er mitgenommen, und woher er wissen wolle, daß es ein anderes gewesen sei, noch dazu, da ihm seine Frau selber gesagt hätte, es wäre das nämliche.