5.
Gerichtspflege in der Colonie.

In Santa Clara, wo Alles sonst im gewohnten Geleise seinen stillen und ruhigen Gang ging, schien die ganze bestehende Ordnung auf den Kopf gestellt zu sein, als gegen Abend der junge Köhler, und zwar als Mörder des Justus Kernbeutel angeklagt, von seiner Chagra herunter, gefangen eingebracht wurde. In Todesangst folgte ihm dabei seine junge, hübsche Frau mit dem Kind auf dem Arme und erzählte unter Thränen, wie die Soldaten oben bei der Verhaftung gewirthschaftet, ihr Geschirr und Fenster zerschlagen und sie selber auf die boshafteste und rohste Art gekränkt und beleidigt hätten.

Köhler selber, als er durch die Colonie geführt wurde, sah wohl todtenblaß vor innerlich kochender Wuth aus, ließ aber sonst nicht durch ein Wort, nicht durch eine Miene merken was in ihm vorging; mußte er sich ja doch auch dem Unabänderlichen fügen, denn die Hände hatten ihm die Burschen auf dem Rücken zusammengeschnürt, und als er sich unterwegs nur ein einziges Mal an seine ihm folgende Frau wenden wollte, war er mit Kolbenstößen bedeutet worden, daß er sich mit Niemandem zu unterhalten hätte, bis er von seinem Richter verhört und vielleicht auch gleich abgeurtheilt sei.

»Ehe er gehängt würde,« tröstete ihn einer der rohen Gesellen, »dürfe er seiner Frau noch einmal einen Kuß geben. – Wenn er selber einen dafür von ihr bekomme, wolle er ihm das erlauben.«

Köhler knirschte mit den Zähnen und vertröstete sich nur darauf, daß sich seine Unschuld ja gleich bei dem ersten Verhör herausstellen müsse und er dann schon Rechenschaft von Allem fordern wolle, was ihm jetzt geschehen. – Darin hatte er sich aber geirrt und ganz vergessen, daß kein neuer brasilianischer Delegado in der Colonie angestellt und dem Director gegenwärtig von dem Präsidenten auch die oberste Polizeigewalt übergeben sei.[2] Er hatte hier also keine Behörde über sich als den Director selber, von dem er, wie er recht gut wußte, nach den letzten Vorgängen keine besondere Freundlichkeit erwarten durfte.

Er wurde auch ohne Weiteres in das gegenwärtige Stadtgefängniß – ein kleines, heißes, aus rohen Balken erbautes Loch mit schweren Gittern vor dem niedern Fenster – abgeführt und dort trotz seiner Berufung, daß er verhört werden wolle, mit Spott und rohem Gelächter eingeschlossen und allein gelassen.

Könnern, der kurz vorher in die Stadt zurückgeritten war, hörte kaum von der Verhaftung Köhler's und dem Verdacht der auf ihm ruhte, als er augenblicklich zu ihm eilte. Er wurde aber zurückgewiesen. Es war strenger Befehl des Directors, keinen Menschen zu ihm zu lassen, bis die Untersuchung geschlossen sei, und daß eine Bitte von ihm bei dem Director Nichts fruchten würde, wußte er vorher. Köhler's Frau war indessen zu Kaufmann Rohrland gegangen, um dessen Hülfe in Anspruch zu nehmen und vor allen Dingen gleich nach ihrem nicht weit von Santa Clara wohnenden Bruder zu schicken, daß der so lange oben auf der Chagra bei ihr wohne, bis ihr Mann seine Unschuld bewiesen haben konnte; denn sie getraute sich jetzt nicht, bei all' dem in der Nachbarschaft herumstreifenden Soldatenvolk, allein dort oben zu bleiben, und konnte doch auch ihr mühsam erarbeitetes Eigenthum nicht im Stich lassen.

Eine Voruntersuchung, ohne indessen den Angeschuldigten selber dazu zu ziehen, hatte unter der Zeit im Directionsgebäude stattgefunden, die der Director selber abhielt, obgleich er sich eigentlich heute nicht wohl fühlte. Er war, wie er ausgesagt hatte, mit dem Pferde gestürzt, als er den steilen Hang herunterritt, und hätte sich eigentlich recht beschädigen können. Glücklicher Weise lief es noch gut ab.

Die beiden Hauptzeugen gegen Köhler waren Justus' alte Haushälterin und der Wirth Buttlich. Die Frau erzählte, daß der »arme, unglückliche Mann« an dem Tage mit dem Angeschuldigten einen Wortwechsel gehabt und dann mit ihm fort in den Wald gegangen wäre. Der Angeschuldigte sei dann erst am nächsten Abend mit der Dämmerung wiedergekommen und der Justus gar nicht, weil er da schon, von Mörderhand erschlagen, im Walde gelegen hätte.