»Ja, Sie müssen auch mit,« sagte der Mann trocken; »ich kann hier nicht untersuchen, wer angefangen hat. Also bitte, machen Sie keine Umstände.«
Immer mehr Leute hatten sich indessen in das Haus gedrängt; denn was sieht das Publikum lieber, als eine Prügelei mit späterer Abführung der Betheiligten durch die Polizei, die gerade so dazu gehört, wie die Verlobung von zwei verliebten Paaren am Ende eines Lustspiels.
»Meine Herren,« sagte der Diener der öffentlichen Sicherheit zu den Eindrängenden mit jener Hochachtung, die er stets Leuten gegenüber beobachtete, gegen welche »noch nichts Gravirendes bekannt geworden«, »seien Sie so gut und gehen Sie nach Hause; Sie sehen, es ist Alles vorüber. Bitte, machen Sie Platz, es kann ja kein Mensch durch.«
Die Leute gaben langsam Raum; aber Doctor Strohwisch brauchte noch einige Zeit, um seine sehr derangirte Toilette etwas in Ordnung zu bringen. Er wollte auch noch Schwierigkeiten machen, mit einem Polizeidiener am hellen Tag durch die Straßen zu gehen, aber es half ihm nichts. Der Mann des Gesetzes blieb unerbittlich wie das Gesetz selber, und wenige Minuten später expedirte der würdige Beamte die beiden Übelthäter zum innigen Vergnügen einer Anzahl zerlumpt und anständig gekleideter Straßenjungen nach dem Rathhaus hin. –
Die Straße herab kam Graf Rottack. Er sah ernst und angegriffen aus, und als er dem Menschenknäuel begegnete, wollte er eben, vor der Berührung damit zurückscheuend, nach der andern Seite der Straße hinüberbiegen, als sein Blick auf Jeremias fiel und er erstaunt und verwundert stehen blieb.
»Aber, Jeremias, um Gottes willen, was haben Sie denn gemacht? Was ist vorgefallen?«
»Nur eine Kleinigkeit, Herr Graf,« lächelte der kleine Mann, aber doch etwas verlegen, in solcher Gesellschaft gerade von ihm betroffen zu werden; »ich und der Herr da geriethen ein wenig aneinander.«
»Ich leiste Bürgschaft für den Herrn,« sagte Felix zu dem Gerichtsdiener; »mein Name ist Graf Rottack.«
»Thut mir leid, Herr Graf,« erwiderte der Mann ruhig, »das hier nicht annehmen zu können. Meine Pflicht ist, die beiden Männer auf's Rathhaus hinaufzuführen und die Anzeige zu machen. Dort notirt dann der Herr Actuar den Fall, und wenn Sie mit hinaufgehen, so hat es nicht die geringste Schwierigkeit, daß der Gefangene augenblicklich auf freien Fuß kommt.«
»Schön.«