Sechstes Kapitel.
Weltliche und geistliche Behörden.

War aber Hans schon ungeduldig und bös geworden, wie es ihm die ersten acht und vierzehn Tage mit den nöthigen Papieren nicht fördern wollte, so bekam er nachher noch eine weit vortrefflichere Gelegenheit, seine Langmuth auf die Probe zu stellen, denn Jenes schien nur der Anfang gewesen zu sein von dem Herüber- und Hinüber-Spiel.

Erstlich erklärte der General-Superintendent, nachdem er die Eingabe des alten Barthold einen vollen Monat im Haus gehabt, daß er in der ganzen Sache gar nichts thun könne, die müsse doch noch vor das Consistorium gebracht werden, wo man sie dann in gemeinschaftlicher Sitzung berathen würde. – Und dann war der Heimathschein noch immer nicht eingetroffen.

Wie der alte Barthold, der jetzt schon fünf Mal wegen der einen Eingabe in der Stadt gewesen, diesmal wieder nach Hause kam, mocht' er's dem Hans gar nicht sagen, was für einen Erfolg er gehabt. Hans sah es ihm aber doch am Gesicht an, und wenn in dem Augenblick eine Revolution ausgebrochen wäre, Hans hätte sich mit in den dicksten Haufen geworfen, nur um seine Wuth erst einmal an den »Gerichtsschreibern« und den »Pfaffen«, wie er ein hohes Consistorium sehr unehrerbietig nannte, auszulassen.

Und der Heimathschein erst – was für eine Masse Papier die Leute in der Stadt schon in der Angelegenheit verschrieben hatten, nur um herauszubekommen, welcher Fleck in Deutschland ihm nachher bescheinigte, daß er überhaupt da sei und das Recht habe, hier oder dort einmal Ansprüche an das Gemeindearmenhaus zu machen. Es war ganz erstaunlich, und man hätte nun glauben sollen, sie wären auf dem Gericht selber bös geworden über die entsetzliche Mühe und Arbeit, die es ihnen machte; aber Gott bewahre. Immer gut gelaunt blieben sie dabei, und wenn der alte Barthold auf seinen verschiedenen Streifzügen in der Stadt bei ihnen anfrug, wie denn die Sache mit dem Heimathschein stände, so schlugen sie erst eine Menge von Büchern nach, – und jetzt hätten sie's eigentlich auch schon aus dem Kopf wissen können – und lachten und meinten dann, er möchte einmal in sechs Wochen wieder nachfragen.

Doch wie könnte ich dem Leser einen Begriff von all den Weitläufigkeiten, Laufereien, Schreibereien, Scheerereien und Quälereien geben, die nur das eine Wort »Heimathschein« in sich begreift! Hat er's selber schon einmal durchgemacht, so kennt er's, und nickt nur traurig mit dem Kopf, wenn er daran zurückdenkt. Hat er's aber noch nicht durchgemacht, dann glaubt er's nicht einmal und denkt, man übertreibt, nur um den Gerichten eins anzuhängen.

Unsere Gesetze sind wohl ganz schön und auch gewiß gerecht, es ist nur der Henker, daß eine große Anzahl von Menschen ihre ganze Lebenszeit daran verwenden muß, um einzig und allein herauszuklügeln, wie sie zu verstehen sind. Und wenn sie dann nachher nur noch einerlei Meinung wären, aber Gott bewahre. Die Einen sagen: dies Gesetz bedeutet das, und das ist darunter gemeint, und die Anderen rufen nachher: Aber du mein Himmel, es fällt ihm ja gar nicht ein, gerade das Gegentheil ist darunter verstanden; und bis dann nicht ein Dritter dazu kommt, von dem man auch nicht recht fest überzeugt ist, ob er's genau weiß und sagt: Du hast Recht und Du hast Unrecht, zahlt der ruhige Staatsbürger, für den sie eigentlich gemacht sind, der aber gar nichts davon versteht, ganz einfach vierteljährlich seine Kosten und bekommt nachher ein schriftliches Urtheil zugeschickt, mit dem er indeß wieder zu einem Andern gehen muß, um nur zu verstehen, was da in deutscher Sprache geschrieben ist.

Das nennt man nachher einen Proceß, und wer ihn gewinnt, hat Glück.

Bei einem Heimathschein ist wenigstens das eine Gute, daß man die Schreibereien nicht alle zu bezahlen hat – das Gericht thut das zu seinem eigenen Vergnügen – aber Hans bekam den seinigen wenigstens die ersten drei Monate nicht, und es half nichts, daß sich sein Vater und der Traubenwirth in der Stadt erboten, Bürgschaft zu leisten, soviel sie haben wollten, daß er keiner hiesigen Gemeinde einmal zur Last fiele. »Das ginge nicht,« meinten die Herren vom Gericht, vom Kreisgericht bis zum Ministerium hinauf. Vor allen Dingen müßte jetzt erst einmal ausgeforscht werden, wohin Hans eigentlich gehöre, und wieder wurden Briefe nach Preußen und Ungarn geschickt und Acten hinübergesandt und von dort einverlangt; das war aber auch Alles. In der Sache selber blieb's beim Alten, und die Hochzeit konnte natürlich noch immer nicht stattfinden, denn der Pfarrer durfte vorher nicht einmal das Aufgebot erlassen.

Hans war außer sich, denn nun kam auch noch die Ernte dazwischen, wo sich, des schlechten, unsicheren Wetters wegen, die Arbeit so häufte, daß er oft nicht einmal Sonntags hinüber nach Wetzlau konnte.