»Nun endlich!« rief Hans jubelnd und sprang von seinem Stuhl auf, »das hat lange gedauert.«
»Hm,« meinte der Vater, der den Brief kopfschüttelnd befühlte und dabei nach seiner Brille suchte, denn das Schreiben kam ihm viel zu dünn vor, als daß irgend ein Document darin eingeschlossen sein konnte, »seit ich die Geschichte mit dem Consistorium gehört, habe ich ordentlich Angst bekommen, daß hier ebenfalls etwas der Quere gehen könnte; aber das ist doch nicht gut möglich, denn das Amt geht es doch nichts an, ob wir Katholiken oder Protestanten sind.«
Jetzt hatte er seine Brille gefunden, setzte sie auf, öffnete den Brief und sah hinein.
»Nun, ist der Schein nicht drin?« frug Hans rasch und mißtrauisch.
»Drin ist nichts,« sagte der Vater, »aber wir wollen erst einmal sehen, was der Gerichtshalter schreibt. Vielleicht ist es blos eine Anweisung an die hiesigen Gerichte, ihn hier auszustellen; das wäre auch das Kürzeste.«
»Was brauch' ich überhaupt einen Heimathschein?« sagte Hans, »wenn ich nur eine Heimath habe, denn so ein Wisch giebt mir doch keine. Nun, was schreibt der Gerichtshalter?«
»Da werde der Henker d'raus klug,« rief der alte Barthold, indem er den Brief – er enthielt kaum zehn Zeilen – auf den Tisch warf, seine Brille abwischte und wieder in die Tasche steckte.
»Nun?« rief Hans, das Schreiben aufgreifend.
»Du wärst in Preußen gar nicht heimathberechtigt, wenn auch da geboren, denn ich wäre mit Dir, als Du noch minderjährig gewesen, in das Ausland ausgewandert, und ich und meine Kinder hätten dadurch unser Heimathsrecht in Preußen aufgegeben.«
»Ja, aber Du lieber Gott, wo soll er denn da einen solchen Schein herbekommen?« rief die Mutter, »sie müssen ihm ja den geben, er ist ja doch dort geboren.«