Der Minister dieses Fürsten nun, Ernst Martin von Schlieffen, ein geborner Pommer, war einer der geistreichsten, sonderbarsten, unter dem Anscheine der Sentimentalität nüchternsten und der Maske des Biedermannes berechnendsten Männer aus der Aufklärungszeit des vorigen Jahrhunderts. Natürlich verehrte auch er Voltaire und die französischen Enzyklopädisten als eine Art höherer Wesen. Als Jüngling durch eine Laune des großen Königs aus dem preußischen Dienste getrieben, hatte er in Hessen unter Wilhelm VIII. freundliche Aufnahme gefunden, den siebenjährigen Krieg unter dem Herzog von Braunschweig mitgemacht und es 1772 zum Generallieutenant gebracht. Schlieffen ist der eigentliche Vater der sogenannten Triasidee und der Vorläufer von Beust und v.d. Pfordten; er ersann nämlich nach dem siebenjährigen Kriege, um das Gleichgewicht zwischen Oesterreich und Preußen zu wahren, einen Bund der Mindermächtigen und suchte durch diesen in die große Politik einzugreifen. Derartigen Humbug duldete aber der alte Fritz nicht; er ließ sich vom „diplomatischen Kroppzeug“ nicht drein reden. Zur Zeit der Ankunft Faucitt's war Schlieffen zugleich Minister und die rechte Hand des Landgrafen, dessen Vortheil er nie außer Augen ließ. Dieser hätte in der That nirgends einen aufmerksamern, umsichtigern und gewissenhaftern Unterhändler als Schlieffen finden können. Faucitt war seiner Ueberlegenheit, seiner Weltkenntniß und Feinheit im Verkehr durchaus nicht gewachsen, wie denn überhaupt Schlieffen sich ebenbürtig an die Seite der besten Diplomaten seiner Zeit stellt. Später trat er wieder in preußische Dienste, wurde Kommandant von Wesel und Generallieutenant. Die Franzosen wollten ihn 1792 zum Befehlshaber unter Dumouriez machen. Schlieffen lehnte das Anerbieten ab, diente aber auch nicht gegen die von ihm so hoch bewunderte Nation und zog sich auf sein Gut Windhausen bei Kassel zurück, wo er ein beschauliches, den Wissenschaften gewidmetes Leben führte, sich selbst ein Grab mit sonderbarer Inschrift setzte und erst 1825, dreiundneunzig Jahre alt, starb. Seine Familiengeschichte der von Schlieben oder Schlieffen enthält eine der besten Abhandlungen über die Entstehungsgeschichte des deutschen Adels; seine Ansichten sind immer originell und geistreich, wenn sie oft auch den Autodidakten verrathen; nur werden sie leider durch einen bis zur Komik getriebenen Purismus oft ungenießbar. So nennt er sich als General und Minister einen Feldherrn-Geschäftsführer, ein Adjutant heißt bei ihm Feldhandbieter, die Musen sind Wissensgöttinnen, und der Staatssekretär ist ein Reichsschriften-Verweser.

Mit diesem Manne nun hatte Faucitt bei seiner Ankunft in Kassel zu thun. Von dem siebenjährigen Kriege her noch oberflächlich mit ihm bekannt, hielt er sich an die weltmännische Außenseite, an die glatten und gewinnenden Formen des Ministers und wünschte sich schon Glück, daß er weit besser mit ihm als mit dem pedantischen Feronce zum Ziel kommen werde. Er sollte aber bald zu seinem Schaden finden, daß er mit dem braunschweigischen Minister ein viel leichteres Spiel gehabt hatte. Faucitt überbrachte Schlieffen ein Einführungsschreiben des Erbprinzen von Braunschweig, der darin den Abschluß eines Truppenlieferungsvertrages mit England anzeigte, „da man doch aus Rücksichten der Freundschaft und Verwandtschaft dem Wunsche des Königs von England habe Folge leisten müssen“, und der zugleich den Besuch Faucitt's in Kassel zu demselben Zwecke ankündigte. Schlieffen erklärte, daß der Landgraf unwohl sei und zur Zeit Niemanden empfangen könne, zeigte sich im Uebrigen aber geneigt, auf den Vorschlag einzugehen und seinen Herrn dafür zu gewinnen. Derselbe sei, fügte er hinzu, sehr verstimmt und leicht reizbar; man müsse deshalb vorsichtig mit ihm umgehen und ihn schrittweise auf die Absichten Faucitt's vorbereiten. Ganz so schlimm muß es in der Wirklichkeit mit der üblen Laune des Landgrafen nicht gestanden haben, denn schon zwei Tage nach dem ersten Empfang des englischen Gesandten erklärte Schlieffen diesem, daß Serenissimus nicht allein keine Einwendungen mache, sondern den Vorschlag des Königs von England mit Vergnügen annehme und ihm so viel Truppen überlassen wolle, als er nur entbehren könne. „Der General — schreibt Faucitt am 12. Dezember 1775 an Suffolk — fragte mich, wieviel Soldaten wir brauchen würden? worauf ich erwiederte, 10,000 bis 12,000 Mann, mir nicht einbildend, daß der Landgraf eine so große Zahl zu liefern im Stande sei. Der General versprach sie mir aber sofort, da sich die Kriegseinrichtungen Hessen's seit dem letzten Kriege auf einem ausgezeichneten Fuße befänden, und sagte zugleich zu, daß die Truppen bis zum April spätestens marschfertig sein sollten. Am Schlusse unsrer Unterredung erwähnte Schlieffen noch eine Forderung für Hospital-Ausgaben, welche Hessen angeblich im letzten Kriege für uns gemacht und deren Bezahlung er bisher vergeblich gefordert habe. Ich erklärte, von der Sache gar nichts zu wissen, und hoffe, die Verhandlungen schließen zu können, ohne daß mir deshalb Bedingungen auferlegt werden. Ich benachrichtige Sie sofort von diesem Anspruche, weil des Landgrafen Minister leicht aus unsrer gegenwärtigen Verlegenheit Nutzen ziehen und auf Befriedigung dieses angeblichen Anspruches bestehen könnte.“

Schlieffen las aus der Eile und Hast, mit welcher Faucitt die Unterhandlungen betrieb, sehr schnell seinen Vortheil heraus und fand darin nur eine Aufforderung mehr für sich, den Gunst bewilligenden Gönner zu spielen und langsam, ja anscheinend widerwillig sich ein Zugeständniß nach dem andern entreißen zu lassen. Die Bedingungen, welche er aber in der That vorschrieb, gingen soweit, daß sie das eigentliche Verhältniß zwischen beiden Kontrahenten auf den Kopf stellten und den englischen Gesandten und Minister des Auswärtigen zu Bittstellern herabsetzten, die froh sein mußten, daß ihnen nur ein Theil ihrer Wünsche gewährt ward. Die Situation war einfach diese: der Landgraf hatte Geld und konnte warten; der König von England aber hatte keine Truppen und konnte nicht warten. Der verschuldete Herzog von Braunschweig hatte wie ein hungriger Klient mit seinem reichen Patrone verhandeln müssen und würde, wenn Faucitt seinen Vortheil verstanden hätte, auf jedes Gebot, auf jede Bedingung eingegangen sein. Schlieffen aber wußte, daß er unentbehrlich war und konnte deshalb durch Zurückhaltung nur gewinnen.

Der Vertrag, dessen definitiver Abschluß die Zeit vom 12. Dezember 1775 bis zum 31. Januar 1776 in Anspruch nahm, stimmt in seinen Zwecken und wesentlichen Grundzügen mit der Braunschweiger Konvention überein. Es genügt deshalb, hier nur diejenigen formellen und materiellen Bedingungen hervorzuheben, durch welche sich beide von einander unterscheiden.

Zunächst schloß also der winzige Landgraf von Hessen mit dem mächtigen König von England keinen Truppenlieferungsvertrag, wie Braunschweig, sondern eine Allianz, ein Schutz- und Trutzbündniß, worin der eine Theil (§. 1.) dem andern treue Freundschaft und die Förderung seiner Interessen wie seiner eignen verspricht, und sich verpflichtet, alle Verluste und Nachtheile vom andern abzuwenden. Ja England ging in den Paragraphen 10. und 11. so weit, dem Landgrafen den ungeschmälerten Besitz seines Gebietes zu verbürgen, falls er angegriffen werden sollte, und natürlich verpflichtete sich auf der andern Seite der Landgraf, dem Könige von England im Falle eines Angriffes zu Hülfe zu kommen und seine Besitzungen vertheidigen zu helfen. Wir werden später sehen, wie heftig diese Bestimmung, als der englischen Krone unwürdig, vom Parlament angegriffen wurde.

Ueber dieser Wahrung seiner politischen Gleichberechtigung übersah Schlieffen durchaus nicht die materiellen Vortheile. Zunächst setzte er durch, daß aus allen früheren mit England abgeschlossenen Verträgen die Hessen günstigsten Bestimmungen in den neuen Vertrag aufgenommen wurden, wie dies auch aus seiner Einleitung hervorgeht. Natürlich hütete sich Schlieffen wohl, irgend welche nachtheilige Klauseln aus der Vergangenheit hervorzuziehen, dagegen war er, wo es seinem Interesse entsprach, in einzelnen Fällen um so geschickter, eine Uebereinstimmung zwischen der Gegenwart und längst obsolet gewordenen Paragraphen der früheren Verträge zu entdecken. „Schlieffen wollte es zuerst als einen unsere Verhandlungen leitenden Grundsatz anerkannt sehen — schreibt Faucitt am 20. Dezember 1775 an Suffolk — daß die Verträge, welche früher zwischen beiden Höfen abgeschlossen wurden, als die Basis gelten sollten, auf welcher auch der gegenwärtige Vertrag abzuschließen sei, und daß wir im Laufe unsers Geschäftes nur dann davon abgehen dürften, wenn die veränderten Umstände es unbedingt verlangten. Eine Zustimmung zu diesem Vorschlag meinerseits würde mich, wie ich fürchtete, einer unangenehmen Beschränkung ausgesetzt haben. Ich widersprach also, indem ich einwandte, daß augenblicklich kein allgemeiner Krieg herrsche, daß ferner Hessen nicht in Gefahr schwebe, von einem fremden Feinde überfallen zu werden, daß demnach die Verhältnisse, welche die Mehrzahl der alten Verträge hervorgerufen, nicht existirten, weshalb es rathsamer sein und unsre Arbeit bedeutend abkürzen würde, wenn wir unsere Berathungen hauptsächlich auf diejenigen Punkte beschränkten, welche der vorliegende Fall erheische. Der General bestand aber darauf, daß den früheren Verträgen anhängen, auf geebneten Wegen gehen heiße, und daß dadurch der Abschluß unserer Verhandlungen eher gefördert als gehemmt werde. Außerdem, sagte er, sei es seines Herrn bestimmter Befehl, nur auf der alten Grundlage zu verhandeln und weiter zu gehen. Der Landgraf verlange also, daß seine Verbindung mit England nur im Einklang mit den früher befolgten Prinzipien erneuert und keine ungünstigere, als irgend eine der ihm bei früheren Gelegenheiten bewilligten Bedingungen angenommen werde, um so mehr, da seine Truppen zum Dienste in einem so entfernten Lande verwandt werden sollten. Ich mußte also nothgedrungen nachgeben. Der Vertrag ist in der gewöhnlichen Form entworfen; viele seiner Artikel sind den früheren Verträgen, namentlich demjenigen von 1755 entnommen“ (dem vom Herzog von Newcastle abgeschlossenen, gegen den Pitt damals auftrat).

Suffolk behandelte übrigens die Frage sehr oberflächlich und leichtsinnig und meinte, es sei nichts als eine Pedanterie, ein Spielen mit inhaltsleeren Worten, in welchen man sich an kleinen Höfen gefalle, wo es keine wirklichen Geschäfte gebe, hatte deshalb auch nichts gegen Faucitt's Nachgiebigkeit einzuwenden. Schlieffen zeigte diesem aber bald, welche praktische Folgerungen sich aus dieser vermeintlichen Prinzipienreiterei ziehen ließen.

Zuerst also setzte er durch, daß das Werbegeld auch für die Offiziere bewilligt wurde, während es der Herzog von Braunschweig nur für die Soldaten verlangt und erhalten hatte. Indessen war es im Vertrage von 1755 als eine Art Geschenk auch für die Offiziere gezahlt worden, damit sie sofort ausrücken könnten. Es mußte mithin auch jetzt, obwohl unter gänzlich veränderten Umständen, auf Schlieffen's Verlangen gezahlt werden. Der Mehrbetrag, der auf diese Weise in die Tasche des Landgrafen floß, war um zwanzig Prozent höher, als wenn das Werbegeld nur für die Gemeinen in Ansatz gekommen wäre. Dann wurde die Subsidie nicht, wie bei Braunschweig in deutschen Kronen, sondern in Kronen Banko[1] (à 1 Thlr. 21½ Sgr.) festgesetzt und zur Erzwingung dieses Anspruches auch wieder der Präzedenzfall aus dem Jahre 1755 geltend gemacht. Die Subsidie war eine doppelte während der ganzen Dauer des Krieges d.h. 450,000 Kronen (gleich 772,600 Thlr. Pr. Ct.) für 12,000 Mann, also 37½ Krone per Kopf. Der König von England mußte sie ein volles Jahr vor ihrem Ablaufe kündigen, doch durfte er diese Kündigung erst nach der Rückkehr und Ankunft der Truppen in Hessen geben.

Diese Bedingung erwies sich in der Folge als die härteste und lästigste von allen. Faucitt und mit ihm Suffolk gingen von der Voraussetzung aus, daß der Krieg nur ein, höchstens zwei Jahre dauern werde; beide arbeiteten deshalb von Anfang an darauf hin, daß die Subsidie nicht noch Jahre lang nach dessen Beendigung bezahlt zu werden brauchte. In früheren Fällen war sie gewöhnlich nach dem Friedensschluß noch zwei, einige Mal sogar noch vier Jahre und zwar zum doppelten Betrage der während des Krieges gezahlten Summe in Kraft geblieben. Auch Braunschweig erhielt im Einklang mit dieser Praxis während des Krieges eine einfache und nach Beendigung desselben noch zwei Jahre lang eine doppelte Subsidie. Schlieffen dagegen sah weiter und glaubte von vorn herein nicht an einen baldigen Friedensschluß, sondern hielt einen langjährigen Krieg für wahrscheinlich und schlug deshalb für dessen Dauer eine doppelte Subsidie vor. Im ungünstigsten Falle verlor er im Verhältniß zu Braunschweig nur ein Jahr, da die Subsidie selbst nach Beendigung des Krieges noch ein Jahr nach der Ankunft der Truppen in Hessen gezahlt werden mußte. Dauerte dagegen der Krieg länger als ein Jahr, so war aller Vortheil auf Seiten Schlieffen's. Dieser that, als bringe er dadurch ein Opfer, daß er außer der einjährigen auf jede Subsidie nach dem Friedensschluß verzichte, und erklärte Faucitt, es sei ihm eigentlich das alte Verfahren lieber; indessen wolle er in Anbetracht anderer Vortheile im vorliegenden Falle gern nachgeben. Dagegen behielt er sich zum Schein die Wahl vor, die Truppen nach vier Jahren zurückzurufen oder dann einen neuen und zwar bessern Vertrag abschließen zu dürfen. Natürlich war das nur eine Spiegelfechterei, an deren Geltendmachung Schlieffen auch in der Folge niemals dachte. Allein Faucitt biß an, Suffolk ließ sich auch fangen, und der Landgraf von Hessen steckte einen Mehrgewinn ein, der sich während der zehnjährigen Dauer des Vertrages auf ungefähr 600,000 Pf. Sterl. oder vier Millionen Thaler belief.

Sodann durften die hessischen Truppen im Dienste England's nur auf dem Kontinent von Nordamerika verwandt werden; sie hatten ihre eigenen Aerzte und Hospital-Einrichtungen, die ebenfalls vom König von England unterhalten werden mußten, und erhielten ihre Löhnung nicht vom englischen Zahlmeister, sondern direkt vom Landgrafen, in dessen Kriegskasse die zu diesen Zwecke bestimmte Summe eingezahlt werden mußte. „Ich bestand — schreibt Faucitt in demselben Briefe vom 20. Dezember 1775 an Suffolk — mit aller Energie darauf, daß die hessischen Truppen ihre Löhnung so reichlich und ungeschmälert erhalten müßten als die englischen. Der General erkannte ohne Weiteres die schmachvollen Gaunereien an, unter denen die Hessen während des letzten Krieges in Deutschland gelitten hatten und versicherte mich, daß er zwar, um nicht das Mißvergnügen des Landgrafen zu erregen, keinen besonderen Artikel über diesen Punkt in den Vertrag bringen dürfe, daß ich mich aber darauf verlassen könne, daß sie dies Mal auf einem ebenso guten, wenn nicht bessern Fuße gehalten werden sollten, als zur Zeit, wo sie in England gewesen (1745).“