„Ich kam hier gestern von Kassel an — schreibt Faucitt am 5. Februar 1776 aus Hanau an Suffolk — gab mich sofort an's Werk, wurde dem Erbprinzen vorgestellt und kann Ihnen heute bereits den Vertrag einsenden. Der Minister von der Malsburg ging auf Befehl seines Herrn ohne Weiteres auf alle meine Bedingungen ein und zeigte sich sehr wenig interessirt. Ich bewilligte ihm aus diesem Grunde auch die vierzehntägige Löhnung vor dem Abmarsch der Truppen und den Bezug der Subsidie noch für ein Jahr nach der Rückkehr derselben in ihre Heimath. Dem außerordentlichen, ja ungestümen Eifer Sr. Hoheit, die Wünsche Sr. Majestät zu erfüllen, vermag ich kaum gerecht zu werden. Das Regiment kann übrigens erst Mitte nächsten Monats marschfertig sein. Der Prinz zeigte es mir heute Morgen bei der Parade. Ich muß gestehen, daß ich seit langer Zeit keinen schönern Truppenkörper gesehen habe; alle Soldaten sind Eingeborene des Landes und prächtig ausgerüstet, sie handhaben ihre Waffen ausgezeichnet und marschiren wie alte gediente Leute. Der Prinz war selbst in den verschiedenen Aemtern, um die Rekruten auszusuchen und das Korps zu kompletiren. Ich halte es für das Beste, daß es den Rhein herunter befördert und in Wilhelmstadt, Rotterdam oder Helvetsluys eingeschifft wird. Ein Rheinschiffer will den ganzen Transport von hier bis Nimwegen für zwei holländische Gulden per Kopf übernehmen und das Regiment in sieben bis acht Tagen vom Zeitpunkte der Abreise an in Nimwegen abliefern. Der Prinz ist ganz damit einverstanden, umsomehr als auf dem Marsche durch Hessen-Kassel voraussichtlich viele Soldaten desertiren würden. Wenn Sie mit diesem Plane einverstanden sind, so senden sie gefälligst Ihre Instruktionen an Sir Joseph Yorke im Haag, damit dieser das Regiment von Nimwegen aus weiter befördern läßt.“

Bereits am 23. Februar sandte Suffolk den genehmigten Vertrag zurück und beauftragte Faucitt, den Abmarsch der Truppen den Rhein hinunter soviel als möglich zu beschleunigen. Die Transportschiffe sollten am 20. März in Wilhelmstadt sein, wo zugleich der Oberst Rainsford als königlicher Kommissär das vom Obersten Gall kommandirte Regiment in den englischen Dienst einzumustern hatte.

Die Beförderung dieser und aller späteren Truppen auf dem Rhein war mit ungleich mehr Schwierigkeiten verknüpft als der Marsch der braunschweigischen und kasselschen Soldaten an die Mündung der Weser. Diese hatten nur ihr eigenes und englisch-hannöversches Gebiet zu berühren und konnten im Nothfalle die paar Quadratmeilen bei preußisch Minden umgehen, waren also von keiner fremden Erlaubniß abhängig, während die Hanauer und später die Anspacher die Territorien von wenigstens einem Dutzend größerer und kleinerer Landesherren passiren mußten, ehe sie nach Holland gelangten. Da lagen auf ihrem Wege von Mainz bis hinter Düsseldorf die Staaten der drei geistlichen Kurfürsten Mainz, Trier und Cöln und des Kurfürsten von der Pfalz, das Königreich Preußen von Duisburg bis Emmerich, die freie Reichsstadt Köln und verschiedene kleine Gebiete, wie Neuwied. Wenn man sich auch nicht viel um die letzteren kümmerte, so mußte man doch, um späteren Belästigungen und Unterbrechungen der Reise vorzubeugen, vorher die Erlaubniß der erstgenannten größeren Uferstaaten für eine freie Passage der Truppen einholen. Die englischen Werbe-Offiziere, welche sich am Rhein umhertrieben, waren wegen ihrer Gewaltthätigkeit und Rohheit gar nicht gut angeschrieben und hatten sogar ihre Regierung oft in äußerst unangenehme Verlegenheiten verwickelt. So war noch im Herbste 1775 der englische Major Masters de Savage von dem Kommandanten von Deutz aus diesem Orte verjagt und sein Werbe-Depot geschlossen worden, sodaß der englische Gesandte für gut fand, ihn zu desavouiren. In Mülheim am Rhein wurden im Januar 1776 von den pfälzischen Truppen dreiundzwanzig für das 60. englische Regiment gestohlene Rekruten angehalten und nach Düsseldorf in Sicherheit gebracht. Als die kaiserliche Regierung in Wien von den bevorstehenden englischen Truppenankäufen hörte, erließ sie an alle ihre Gesandte im Reich den Befehl, den englischen Werbe-Offizieren so viel Hindernisse als möglich in den Weg zu legen, und schrieb im gleichen Sinne an die geistlichen und weltlichen Fürsten am Rhein. „England — hieß es in der betreffenden Zuschrift — habe mit dem Reiche so wenig Verbindung als Rußland oder Spanien, und keine dieser Mächte dürfe im Reiche rekrutiren.“ Dieser kaiserliche Befehl wollte an sich wenig bedeuten, da ihm die Mittel zu seiner Erzwingung fehlten; allein es war Gefahr vorhanden, daß sich die Reichsfürsten dahinter steckten, um England Schwierigkeiten zu bereiten. Denn eine feststehende, politische Tradition oder ein bestimmtes Vertragsverhältniß gab es zu jener Zeit noch nicht. Jeder Fürst handelte in jedem einzelnen Falle nach Belieben, gerade wie die Laune oder sein Vortheil es bedingte.

Der bei dem kur-kölnischen Hofe in Bonn beglaubigte englische Gesandte Cressener erhielt deshalb, sobald die Reiseroute des hanauschen Regimentes feststand, Befehl, die betreffenden Höfe zu sondiren und im Verein mit dem Erbprinzen ein offizielles Gesuch um Passirung der Truppen an sie zu richten. Dies Mal wurde demselben überall bereitwilligst entsprochen. Das Regiment hatte Hanau am 15. März verlassen, fuhr am 16. Abends bei Mainz vorbei und langte am 18. März in Bonn an. Es kam hier so früh an, daß die Erlaubniß des Königs von Preußen auf die Bitte um freie Fahrt durch sein Gebiet noch nicht eingetroffen sein konnte. Auf Cressener's Anfrage erklärte sich aber der Kommandant von Wesel, General von Salenmon, bereit, das Regiment in Anbetracht des guten zwischen Berlin und London herrschenden Einvernehmens ungestört das preußische Gebiet passiren zu lassen; dagegen müsse, da ihn die Steuer nichts angehe, das Gepäck untersucht und von der Kontrebande Zoll bezahlt werden, den aber, wie er sicher glaube, die Kriegs- und Domainen-Kammer in Kleve später dem englischen Könige zurückerstatten werde. Auf diese Zusicherung hin wagte sich das Regiment auf preußisches Gebiet, erlegte 200 Pfd. zur Deckung der etwaigen Steuer und fuhr am 21. März unbelästigt bei Wesel vorbei, wo übrigens am Tage zuvor die Erlaubniß von Berlin eingetroffen war. Auch die zur Sicherheit deponirten 200 Pfd. wurden später auf Befehl des Königs von Preußen zurückbezahlt.

Von Rainsford in Emmerich in Empfang genommen, trafen die Hanauer am 22. in Nimwegen an. Er ließ sie noch am Abend Revue passiren und hatte die Genugthuung, in ihnen eines der schönsten Regimenter, die er je gesehen, zu finden. Es fehlte auch nicht ein Mann, nicht ein Einziger war krank. Er konnte jedoch bei dieser Gelegenheit den Soldaten den Eid der Treue nicht abnehmen, da, wie er hinzufügte, es gegen ihr religiöses Gewissen sei, einen Eid zu leisten, wenn sie nicht einen Tag vorher gefastet hätten. Er ließ sie deshalb erst am andern Morgen durch die Auditeure in den englischen Dienst schwören. Darauf wurde das Regiment auf Schuyten eingeschifft und kam am 25. März nach Wilhelmstadt. Am 26. März ward seine Einschiffung vollendet. „Alles ging glücklich — schließt Rainsford seinen Bericht — von Statten. Der Geist der Truppen ist vortrefflich. Hoffentlich werden sie noch heute Abend abfahren, da der Wind gut ist.“

In demselben Briefe vom 17. März 1776 (Siehe Anhang), in welchem der Erbprinz von Hessen dem König von England, seinem „großherzigen Beschützer und edlen Wohlthäter,“ den Abmarsch seiner Soldaten anzeigte, bot er demselben noch eine Kompagnie Artillerie von 120 Mann und sechs Geschützen an, die von einem ausgezeichneten Kapitaine befehligt sei und gegen Ende April marschfertig sein könne. Er wollte nicht — sagte er — an Eifer hinter seinem Vater, dem Landgrafen, zurückstehen, der ja auch noch ein Korps Artillerie über den ursprünglichen Vertrag hinaus an England geliefert habe. Der König nahm, trotzdem daß die Stärke der Artillerie im Verhältniß zum hanau'schen Regimente zu groß war, das Anerbieten am 2. April an, weil er mit der bisherigen ehrenwerthen Aufführung und anständigen Vertrags-Erfüllung Seitens des Prinzen zufrieden sei. Faucitt erhielt also Anweisung, einen neuen Vertrag mit demselben abzuschließen, und that so am 25. April, wo er zugleich den Hauptvertrag mit ihm auswechselte.

„Baron Malsburg — schreibt Faucitt am 26. April 1776 an Suffolk — kann sich gar nicht darüber trösten, daß für diese Kompagnie Artillerie keine besonderen Subsidien bewilligt werden sollen, und meint, daß er mit dem Werbegeld zu kurz komme, da die Ausrüstung der Mannschaft zu viel koste. Ich habe sie heute gemustert. Die Leute sind tüchtig, kräftig und stark und sehr gut für ihren Dienst eingeübt. Der Prinz ließ sie in meiner Gegenwart mit den für Amerika bestimmten Geschützen exerziren. Sie haben neue Uniformen, neue Säbel, keine Gewehre, nach dem vom König von Preußen empfohlenen Muster, welches vom Landgrafen sowohl als vom Erbprinzen aufs Aengstlichste und Gewissenhafteste nachgeahmt wird. Die Kompagnie kann in drei Wochen marschfertig sein; ihre Löhnung beginnt vierzehn Tage vor dem Abmarsch. Ich habe ihren Transport bis Helvetsluys für 150 Pfd. verdungen.“

Wie aus diesem Briefe hervorgeht, wollte die englische Regierung für die Artillerie keine weitere Subsidie zahlen; der Erbprinz bestand aber auf einer solchen. Um sich Suffolk für seine Wünsche geneigt zu machen, schrieb er ihm am 1. Mai einen Brief in englischer Sprache, dessen entsetzlicher Stil und halsbrechende Wortbildung selbst über die Grenzen der Komik hinausgreifen. Suffolk lehnte höflich ab, lobte den Prinzen aber ob seiner im Englischen bewiesenen Fertigkeit (Siehe Anhang). Dem Minister von Malsburg dagegen erklärte der englische Staatssekretär kategorisch, die Verträge, wie sie abgeschlossen seien, lägen einmal dem Parlamente vor, könnten also nicht mehr geändert werden; der Erbprinz erhalte ohnehin schon im Verhältniß so viel als der Landgraf, weshalb von einer Vermehrung einer Subsidie wegen der gelieferten Artillerie gar nicht die Rede sein könne.

In einer vertraulichen Note an Faucitt sagt Suffolk dagegen, daß er Willens sei, den Erbprinzen in irgend einer andern Art zufrieden zu stellen. „Ich wollte — schrieb er in seinem Briefe vom 7. Mai 1776 — für spätere Gelegenheiten und für die anderen Höfe keinen Präzedenzfall schaffen. Nur die Gefahr, daß von unseren Verhandlungen anderswo etwas verlautete und daß ähnliche Ansprüche geschaffen würden, hat mich bewogen, des Baron Malsburg Begehr in viel stärkeren Ausdrücken abzulehnen, als ich eigentlich meine. Sie können ihm das sagen, müssen ihm aber Stillschweigen anempfehlen.“

Für Malsburg und seinen Herrn war dieser Wink natürlich nicht verloren. Sie erklärten sofort, daß man sich auf ihre Verschwiegenheit unbedingt verlassen könne, und daß ihnen jedes Arrangement recht sei, welches sie nur entschädige. Die Art und Weise der Schadloshaltung selbst sei ihnen vollständig gleichgültig; vielleicht werde sich eine Verlängerung der Subsidienzahlung als das geeignetste Mittel zu einer Verständigung empfehlen. Malsburg schlug deshalb Faucitt vor, den zwölften Artikel des Vertrages dahin abzuändern, daß die hanau'schen Truppen nach ihrer Rückkehr nach Deutschland statt der bisherigen zwölf Monate noch sechs und mehrere Jahre im englischen Dienste bleiben sollten. „Wir wünschen — so schloß er seinen Brief am 18. Mai — für diese Zeit nicht die ganze Subsidie, sondern nur eine Friedenssubsidie, sehr mäßig, gerade hinreichend, um im Frieden ein Regiment vollzählig und auf dem Kriegsfuß zu erhalten, und immer bereit, wieder in die Dienste des Königs zu treten. Wir verlangen also nur so viel, als die englischen Regimenter auf dem Friedensfuß beziehen. Diese Gunst wird den übrigen Höfen gegenüber keine üblen Folgen nach sich ziehen. Man kann ihnen dann der Wahrheit gemäß versichern, daß für die Artillerie des Erbprinzen keine Extrasubsidie gezahlt ist. Wenn der Frieden wieder hergestellt und in England Alles ruhig sein wird, muß es dem Ministerium ein Leichtes sein, die nothwendigen Fonds für eine so kleine Ausgabe zu finden und sie unter einer andern Rubrik als der gegenwärtigen durchzubringen, wo man schon so viele außerordentliche Kosten hat, um einen theuern Krieg zu führen.“