Der Erbprinz sandte selbst diese Vorschläge an Suffolk ein und bevorwortete sie in einem servil schmeichlerischen Briefe (Siehe Anhang). Wenn anders seine „erbliche Kenntniß“ der englischen Sprache sich deutsch richtig deuten läßt, so sagt er: „Meine Zuneigung und unterthänigster Respekt vor dem Besten der Könige hält jeden Gedanken an mein eigenes Interesse von mir fern. Seiner Majestät besondere Huld giebt mir die Versicherung, daß Sie es nicht übel nehmen wird, wenn ich selbst nach dem Erlöschen des gegenwärtigen Vertrages den Wunsch habe, noch in einer gewissen militärischen Verbindung mit Seinem Dienste zu bleiben. Ich hoffe, Mylord, Sie werden mein Verlangen nicht zu weit gehend finden und aus diesem Grunde bitte ich Sie, mein Gesuch mit Ihrem ganzen Ansehen zu unterstützen. Meine Dankbarkeit gegen Sie wird ohne Gränzen sein und kann nur der vorzüglichen Hochachtung gleichstehen, mit welcher ich Ihr gehorsamster und zu Dank verpflichteter Diener bin.“
Die doppelten Subsidien für die 668 Hanauer betrugen jährlich 25,050 Kronen Banko, d.h. 37½ Kronen pro Kopf; sie würden also für die nachträglich gelieferten 120 Artilleristen 4500 Kronen pro Jahr ausgemacht haben. Wenn sich nun der Erbprinz erbot, auf diese Summe unter der Bedingung zu verzichten, daß ihm eine einfache Subsidie wenigstens noch sechs Jahre nach beendigtem Kriege gezahlt werde, so verlangte er mit anderen Worten 12,525 Kronen pro Jahr, also eine Extrazahlung von mindestens 75,150 Kronen auf sechs Jahre. Wäre der englische Minister darauf eingegangen, so würde er trotz der unerwarteten langen Dauer des Krieges an 40,000 Kronen selbst über die doppelten Subsidien hinaus verloren haben. Dieser aber wählte schließlich von zwei Uebeln das Geringere und entschloß sich gegen Ende des Jahres 1776, dem Erbprinzen für die Artillerie verhältnißmäßig dieselbe Subsidie zu zahlen, die er für sein Regiment erhielt. Serenissimus empfing also fortan 4500 Kronen pro Jahr mehr.
Die Artillerie war übrigens schon am 15. Mai von Hanau abgegangen und, ohne den mindesten Schwierigkeiten auf der Passage rheinabwärts zu begegnen, am 24. Mai in Nimwegen angekommen. Rainsford musterte sie am letztgenannten Tage in den englischen Dienst ein und schiffte sie, sowohl mit den Leuten als mit ihrer Ausrüstung sehr zufrieden, am 27. Mai bei gutem Winde nach ihrem Bestimmungsorte ein.
Uebrigens behielt der Erbprinz von Hanau nicht den ganzen Profit für sich, den er aus seinen Unterthanen zog. Dem erhabenen, vom Vater in Kassel gegebenen Beispiele folgend, bewilligte auch der junge Serenissimus, um dem Lande einen Beweis seiner landesväterlichen Anerkennung für die ihm gebrachten Opfer zu liefern, einen Steuererlaß für die Dauer des amerikanischen Krieges. Wie aber der Sohn noch geiziger und geldgieriger als sein hochherziger Erzeuger war, so erstreckte er auch sein Wohlwollen nicht auf alle Unterthanen, sondern nur auf die Eltern und Eheweiber der im Kriege abwesenden Soldaten und Unteroffiziere. Derselbe Fürst, den wir eben noch dem Auslande gegenüber als einen Bedienten, als einen Gnade und Gewinn suchenden Bittsteller haben reden hören, läßt sich im Inlande, vor seinem eigenen Volke als Herr und Gnadenspender also vernehmen:
„Wenn Wir nun, nach der für alle unsere getreue Untertanen hegenden waren Landesväterlichen Huld und Gnade, nichts mer wünschen, als dieselben sammt und sonders, so viel es möglich ist, von unserer waren Landesväterlichen Zuneigung und Vorsorge tätig zu überzeugen, und ihnen ihr Schicksal auf alle Weise zu erleichtern, so haben wir aus höchsteigenem Antrieb und Bewegung uns entschlossen, den Eltern und Eheweibern sämmtlicher bei unserm hanauischen Regimente sowol als bei der Artillerie, dermalen in Amerika befindlichen Unteroffiziere und Gemeinen, einen gnädigsten Erlaß aller ihrer Herrschaftlichen Abgaben in der Weise angedeihen zu lassen, daß:
„I. Die Eltern und Eheweiber dieser unserer dermalen im Kriege abwesenden Untertanen, für ihre Person und Güter, von Entrichtung aller Kontribution, Steuern und sonstigen Landkassen-Abgiften an Geld und Früchten, desgleichen von allen und jeden übrigen zu unsern Cameral-Intraden gehörigen Geld- und Fruchtabgaben, sie mögen Namen haben, wie sie wollen (die Pacht- und Zinsgefälle allein ausgenommen, welche nach wie vor entrichtet werden müssen) von dem Tage des Ausmarsches des Regimentes und der Artillerie an gerechnet, bis zu deren Zurückkunft in die hiesigen Lande, befreit und entledigt sein sollen; wie dann auch
„II. Denjenigen Unteroffizieren und Gemeinen, welche keine Eltern mehr am Leben haben, oder auch ledigen Standes, und selbst rezipirte Untertanen sind, und ihre eigenen Güter besitzen, alsdann für sotane ihre Güter, die nämliche obenbestimmte Befreiung von allen und jeden Landkassen- und Rentkammer-Abgiften gnädigst hiermit erteilt ist.
„Da Wir aber nicht gemeint sind, den unserer fürstlichen Landkasse durch einen solchen Erlaß zur Bestreitung der notwendigen Bedürfnisse zu wachsenden Abgang auf unsere hiesige Lande wiederum ausschlagen, und unseren übrigen getreuen Untertanen durch Erhöhung ihrer bisherigen herrschaftlichen Abgaben aufbürden zu lassen: So soll, zu desto stärkerer Bewärung jener unserer gnädigsten Gesinnungen, ersagter Landcasse dieser Abgang aus unserer fürstlichen Cammercasse ersetzt und vergütet werden.
„Indem Wir uns nun ein wesentliches Vergnügen daraus machen, unseren getreuen Untertanen ein solches Merkmal unserer Gnade zufließen zu lassen, und dadurch unserer unveränderlichen Neigung, ihnen auf alle Weise wol zu thun, auch hierinnen folgen zu können: So leben Wir der zuversichtlichen Hoffnung, unsere getreuen Untertanen werden sich dieser Gnade und Woltat würdig zu machen, folglich auch die in unseren Kriegsdiensten dermalen abwesenden Soldaten sich bestreben, solche durch Treue, Mut und Tapferkeit, die allhier im Lande zurückgebliebenen Untertanen aber durch Rechtschaffenheit, Fleiß und wirtschaftliches Benehmen, zu verdienen suchen.“
Nach den zu Ende des vorigen Kapitels gemachten Bemerkungen ist jede Kritik dieses Erlasses vom 23. September 1776 überflüssig. Wenden wir uns darum sofort nach Waldeck, wohin sich Faucitt von Hanau aus begeben hatte.